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Rechtsschutzversicherungen für Selbständige und Privatleute im Vergleich
Eine Rechtsschutzversicherung deckt das Kostenrisiko eines Rechtsstreits ab, insbesondere:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren
- die Kosten möglicher Sachverständiger und Zeugen
- die Gerichtskosten
- die Kosten der Gegenseite
Man kann die auf dem Markt befindlichen Angebote grob unterteilen in Rechtsschutzversicherungen für Selbständige (Freiberufler, Gewerbetreibende, Vermieter usw.), die die rechtlichen Risiken einer selbständigen Tätigkeit abdeckt. Auf der anderen Seite gibt es zahllose Rechtschutzversicherungen für Privatpersonen, die beispielsweise die Bereiche Mietrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht abdecken.
Nicht umfasst vom einer Rechtsschutzversicherung sind Abmahnungen, Geldstrafen, Bußgelder oder die Zahlung der eigentlichen Forderung, um die gestritten wird. Bei vielen Angeboten für eine Rechtsschutzversicherung wird mit dem Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung pro Rechtschutzfall vereinbart. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung ist das Vorliegen eines Schadensfalls. Deswegen ist in den meisten Fällen die vorbeugende Rechtsberatung oder anwaltliche Überprüfung von Sachverhalten noch nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Die Voraussetzungen und Leistungsmerkmale einer Rechtsschutzversicherung können sehr unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich einen Rechtsschutzversicherung-Tarifvergleich für die Policen unterschiedlicher Anbieter durchzuführen, da der Preis je nach Art des gewählten Schutzumfanges stark variieren kann. Dabei gilt: die augenscheinlich günstigste Rechtsschutzversicherung ist nicht immer die Beste. So gibt es z.B. inzwischen auch Angebote für Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit (so genannte Karenzzeit). Ausserdem kann man neben Rechtsschutz-Komplettpaketen, die teilweise sogar international wirksam sind, auch Rechtsschutz nur für bestimmte Rechtsgebiete wählen.