Ihre Rechte als Urheber

(8 Bewertungen, 4.13 von 5)

Erfüllen sie nun die Voraussetzungen, die das UrhG aufstellt, stehen ihnen verschiedene Rechte als Urheber ihrer Website zu. Dieser Schutz entsteht unabhängig von der Verwendung eines Copyright-Zusatzes. Dieser hat in Deutschland nur deklaratorischen (klarstellenden) Charakter. Erfüllen sie die oben dargestellten Voraussetzungen, gilt der Schutz des Urhebergesetzes natürlich auch, wenn sie einen solchen Copyright-Vermerk nicht auf ihren Seiten angebracht haben.

Die Rechte des Urhebers sind in §§ 11 ff. geregelt und unterscheiden zwischen Urheberpersönlichkeitsrechten (§§ 12-14 UrhG) und Verwertungsrechten (§§ 15 ff. UrhG).

Veröffentlichungsrecht, § 12 UrhG

Dem Urheber steht es zu, zu entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird.

Recht auf Urheberbezeichnung, § 13 S. 2 UrhG

Danach kann der Urheber eines Werkes bestimmen, ob und wie dieses Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist.

Verbot von Entstellungen, § 14 UrhG

Der Urheber kann weiterhin Entstellungen oder andere Beeinträchtigungen seines Werkes verbieten, wenn diese seine berechtigten Interessen an dem Werk verletzen.

Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG

Unter Vervielfältigung versteht man im besten Juristendeutsch "die Herstellung von Festlegungen, die geeignet sind, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise wiederholt mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen". Bespiele hierfür sind das Downloaden und Uploaden von Daten oder das Laden in den Arbeitsspeicher.

Keine Umgestaltung ohne ihre Einwilligung

Grundsätzlich bedarf die Bearbeitung allein nach § 23 S. 1 UrhG noch nicht der Zustimmung des Herstellers. Diese ist erst vor einer Veröffentlichung oder Verwertung einzuholen. Bei Datenbankenwerken sieht § 23 S.2 UrhG jedoch vor, dass bereits die Bearbeitung von der Zustimmung des Herstellers abhängt.

Aber auch hiervon gibt es wieder eine Ausnahme, nämlich die freie Benutzung des Werkes nach § 24 UrhG. Diese liegt vor, wenn das ursprüngliche Werk als Ausgangspunkt der Entwicklung zugrunde liegt, im Endeffekt aber etwas völlig neues und eigenständiges daraus hervor geht. Diese freie Benutzung ist vom Urheber zu dulden.

Anzeige

Ansprüche bei Rechtsverletzung

Wurden ihre Rechte als Urheber verletzt, ergeben sich mögliche Ansprüche aus den §§ 97 ff UrhG.

Nach § 97 Abs. 1 UrhG sind Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung gegeben. Der Anspruch auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung kann im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durchgesetzt werden. Die Kosten der Rechtsverfolgung hat bei Rechtmäßigkeit der Abmahnung der Verletzer zu tragen.

Daneben kann Schadensersatz verlangt werden. Der Schadensersatzanspruch kann der Höhe nach entweder konkret beziffert werden. Es kann auch die Herausgabe des Verletzergewinns oder die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr verlangt werden. Da es dem Verletzten oft schwer fallen wird, den genauen Schaden zu beziffern, steht ihm ein Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung und Rechnungslegung zu.

Daneben bestehen Ansprüche auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke nach § 98 UrhG sowie Auskunftsansprüche über die Herkunft der Vervielfältigungsstücke gemäß § 101a UrhG.

Die Ansprüche verjähren nach § 102 UrhG nach 3 Jahren ab Kenntniserlangung von der Rechtsverletzung. Ohne Kenntnis beträgt die Verjährung 30 Jahre.

Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Captcha Aktualisieren
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Steuern für Gründer & Start-Ups: Was ist die Körperschaftsteuer? Entschließen Sie sich als Existenzgründer eine Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH) zu gründen, fällt Körperschaftssteuer an. Erfahren Sie hier wann die Körp...
Weiterlesen...
Änderungen beim eBay Bewertungssystem, den Einstellgebühren und den Provisionen für Powerseller eBay hat die wohl weitest reichenden Änderungen in der Geschichte der Plattform angekündigt. Einige der Pläne waren bereits im Vorfeld bekannt und hatten in den...
Weiterlesen...
AGB für eBay: Kostenlos, selbst erstellt und Gratis Muster? In der aktuellen Corona-Krise müssen viele Händler möglichst schnell Waren verkaufen. Was liegt da näher als auf einer Plattform wie eBay zu verkaufen. Und noch...
Weiterlesen...
Filesharing Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann + Lang Die Rechtsanwälte Nümann + Lang, Kriegsstraße 45, 76133 Karlsruhe, versendeten speziell in den Jahren 2009 und 2010 zahlreiche Filesharing-Abmahnungen wegen Urh...
Weiterlesen...
eBay: Urheberrechtsverletzung bei der Verwendung fremder Fotos Über die Internetplattform eBay werden täglich zahlreiche Produkte angeboten. Um den höchstmöglichen Verkaufspreis zu erzielen, stehen den Verkäufer einige Mögl...
Anzeige DSGVO

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen und kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Hinweis: Sie können den Newsletter von eRecht24  jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.

SSL-Zertifikate, Code-Signing, S/MIMESuchmaschienoptimierung & OnlinemarketingDatenschutzRechtliche OnlineShop-Prüfung
Anzeige
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support