Online Shops: Müssen Händler bald EU-weit liefern?

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Schwierigkeiten beim Bestellen und Bezahlen von Waren und Dienstleistungen aus europäischen Nachbarländern sollen bald der Vergangenheit angehören. Die EU hat sich darauf geeinigt, „ungerechtfertigtes Geoblocking“ beim Kauf im Netz abzuschaffen. Was die Kunden freut, bedeutet auf der anderen Seite viel Arbeit für die Händler.

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„Bestellungen zu Ihrer Lieferadresse können hier nicht getätigt werden“

Routinierte Online-Shopper kennen das Problem: Die Tickets für den Freizeitpark sind im Nachbarland günstiger zu haben; beim Bestellen allerdings wird der Kunde automatisch wieder auf die Webseite des Heimatlandes mit dem höheren Preis umgeleitet. Oder: Der Händler auf der anderen Seite der Grenze akzeptiert keine der hier ausgestellten Bankkarten.

Die Folge: Das Einkaufen im Internet beschränkt sich in der Praxis häufig noch auf das Angebot im eigenen Land. Ende kommenden Jahres soll sich das ändern. Ob Kühlschrank, iPad oder Mietwagen, Konsumenten können dann unabhängig vom eigenen Standort Waren von Shops in allen  EU-Ländern bestellen. Auch Dienstleister wie Hoster von Webseiten müssen ihre Leistungen dann grenzüberschreitend anbieten.

Einzelhandel sieht Probleme für Mittelstand

Einige wenige Ausnahmen will die EU allerdings zulassen. Sie gelten zum einen für Bücher, Filme, Musik und andere Artikel, die dem Urheberrecht unterliegen. Darüber hinaus können die Händler zwar zum Verkauf, nicht aber zur Lieferung über die Grenzen verpflichtet werden. Im Klartext heißt das: Wer die Waschmaschine zum Schnäppchenpreis im Nachbarland kaufen will, kann das tun, muss den Transport aber möglicherweise selbst in die Hand nehmen. So soll verhindert werden, dass vor allem kleineren Anbietern hohe organisatorische Bürden auferlegt werden.

Was die Politik als „ausgezeichnete Neuerung für Konsumenten“ feiert, wird von Branchenvertretern kritisch gesehen. Profitieren würden vor allem die großen Anbieter, während viele kleine und mittelständische Unternehmen mit der administrativen und rechtlichen Umsetzung der Regelung überfordert seien.

In der Praxis bedeutet dies für Händler und Dienstleister im Jahr 2018 viel Arbeit. Logistische Fragen müssen ebenso geklärt werden wie zahlreiche rechtliche Anpassungen bei den AGB und dem Widerrufsrecht. Gepalnt ist die Umsetzung bereits zum Weihnachtsgeschäft 2018. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden. 

Fazit

Man wolle die richtige Balance zwischen den Interessen der Firmen und denen der Verbraucher finden, hatte es zu Beginn der Verhandlungen über die neue Regelung geheißen. Ob das gelungen ist, wird sich zeigen.

Für die Kunden wird das Einkaufen in Europa zweifellos einfacher, auf die Händler kommt eine Menge Arbeit zu. Andererseits sollten Händler vielleicht auch eher die Vorteile sehen. Wer es richtig angeht kann ab 2018 seinen Kundenkreis massiv erweitern.

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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