Hotels in Mecklenburg-Vorpommern: Nicht mehr als 60 Prozent Belegung

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Derzeit gibt die Corona-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern vor: Die Bettenbelegung in Hotels und Pensionen darf 60 Prozent nicht überschreiten. Das empfand der Hotelier Oliver Schmidt als ungerecht. Sein Hotel sei mit 27.000 qm groß genug, um mit voller Bettenbelegung Abstand zwischen den Gästen zu wahren. Er wollte daher, dass das Bundesland die Belegungsgrenze aufhebt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern kam zu dem Ergebnis: Die beschränkte Belegung der Betten ist angebracht. Wie begründeten die Richter ihren Beschluss?

Warum beschränkt Mecklenburg-Vorpommern die Bettenbelegung?

Die Beschränkung der Bettenbelegung dient laut der Landesregierung dem Gesundheitsschutz. Das Coronavirus werde durch Tröpfchen-Infektion übertragen. Daher sei die Regelung geeignet, um Kontakte in Hotels zu beschränken.

OVG Mecklenburg-Vorpommern: Hotelbelegung von 60 Prozent ist angebracht

Die Richter am OVG Mecklenburg-Vorpommern kamen zu dem Schluss: Die Beschränkung der Bettenbelegung auf 60 Prozent ist geeignet, um die Touristenzahl zu begrenzen. Das hilft dabei, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Es gibt laut der Richter zudem keine Maßnahme, die genauso effektiv ist.

Das Gericht sah auch keine Ungleichbehandlung. Private Ferienwohnungen beherbergen weniger Gäste. Sie stellen daher eine geringere Gefahr dar. Deshalb dürfen sie mehr Gäste aufnehmen. Und: Die Regelung gilt nur noch bis zum 10. Juni. Sie ist daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig (Beschluss vom 27.05.2020, Az. 2 KM 439/20 OVG).

Wann könnten Lockerungen im Tourismus folgen?

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) begrüßte die Entscheidung des OVG. Es habe dem schrittweisen und verantwortungsvollen Vorgehen der Landesregierung Rechnung getragen. Gleichzeitig wolle das Kabinett in 2 Wochen entscheiden, ob weitere Lockerungen – auch im Tourismus – möglich sind.

Fazit

Nach dem Beschluss des OVG Mecklenburg-Vorpommern reichte die Hotelkette Dorint eine Entschädigungsklage beim Landgericht Rostock ein. Die Kette verfügt über 4 Hotels in dem Bundesland. Diese wären eigenen Angaben zufolge derzeit eigentlich ausgebucht. Und: Mit Krediten könnten Hotels nicht überleben. Mit der Klage wolle das Unternehmen gegen das Verordnungschaos der Länder vorgehen. Diese gäben unterschiedliche Auslastungsgrenzen für Hotels vor.

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