Die anonyme Kommunikation im weltweiten Datennetz lässt sich nicht nur zur Wissensvermittlung oder zum Verkauf von Waren und Dienstleistungen nutzen. Das Internet scheint geradezu geschaffen für die Begehung von Straftaten, die auf kommunikativem Wege verwirklicht werden können. Zum einen verleitet die scheinbare Anonymität zu Taten, die in der offline-Welt nicht begangen worden wären.
Zum anderen ist es im Netz mittels frei verfügbarer Programme auch mit begrenztem technischen Wissen möglich, bei geringem Einsatz eine hohe Wirkung zu erzielen.
Im Mittelpunkt der Kriminalität im Internet stehen Delikte wie die Verbreitung kinderpornographischer Schriften, die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse sowie die Verbreitung volksverhetzender und extremistischer Informationen oder klassische Betrugsfälle.
Zu denken ist auch an die ungebrochene Schaffenskraft von Hackern, Crackern u.a. im Internet (Stichworte: Sniffing, Port Scan, Denail of Service Attack...). Hier gibt es eine Vielzahl strafrechtlicher Anknüpfungspunkte, die Grenze zwischen legal und illegal ist jedoch oftmals fließend.
Darüber hinaus lassen sich eine Vielzahl von Delikten wie Beleidigung oder Betrug über das Netz verwirklichen. Durch Domain-Grabbing kann der Straftatbestand der Erpressung erfüllt sein. Es besteht die Möglichkeit, beim Erstellen der eigenen Website durch das Verletzen fremder Urheberrechte strafrechtlich belangt zu werden. Zu denken ist hier auch an die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Links auf der eigenen Homepage. Daneben ist an die Möglichkeit einer Haftung für Inhalte zu denken, die man als Betreiber einer Website selber gar nicht eingestellt hat, etwa beleidigende Beiträge in Foren oder Links auf rechtswidrige Seiten.
Möglichkeiten, sich im Internet strafbar zu machen, gibt es also genug. Die Frage ist, wie man es vermeidet, sich beim surfen oder durch das Betreiben einer Website mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
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