Filesharing: Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer bei Urheberrechtsverletzungen

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Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen oder Filesharing Netzwerken sind das Ziel der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München. Die Kanzlei spricht Abmahnungen für bekannte Firmen aus dem Musik- und Filmgeschäft aus. Wir zeigen Ihnen in einer umfangreichen Übersicht, wie Sie richtig auf Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer reagieren.

Wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden, können Sie hier eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern.


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» Waldorf Frommer Rechtsanwälte
» Was wird abgemahnt?
» Handlungsanweisung
» Bestandteile des Abmahnschreibens
» Haften Eltern für ihre Kinder?
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» Problemlösung ohne Anwalt
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1. Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf und Frommer

Wer eine Filesharing Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei erhält, wird dazu angewiesen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen" fordert den Empfänger dazu auf, eine Schadensersatzzahlung zu leisten sowie die anfallenden Abmahnkosten zu begleichen.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist speziell auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ausgerichtet und setzt sich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus den Gesellschaftern Björn Frommer und Johannes Waldorf zusammen.

So wehren Sie eine Filesharing-Abmahnung ab:

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2. Was mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer ab?

In der beigefügten Auflistung kann sich ein Überblick darüber verschafft werden, wogegen die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer Abmahnungen aussprechen:

http://www.abmahnung-internet.de/waldorf-fommer-rechtsanwaelte/

Konkrete Beispiele namhafter Mandanten der Kanzlei Waldorf und Frommer

Eine Liste der Unternehmen, die bisher durch die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer vertreten wurden, finden Sie hier:

  • Random House GmbH
  • Universal Music GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • SONY Music Entertainment Germany GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

3. Handlungsanweisung bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer

Filesharing Abmahnung Wenn man Adressat eines Abmahnschreibens von Waldorf Frommer ist, sollte man nicht überstürzt handeln! Bevor man eine Erstberatung bei einem Anwalt einholt, müssen folgende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Keine gestellten Rechnungen zahlen!
  3. Keinesfalls die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  4. Nicht den Versuch starten, auf eigene Faust mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen!

Andererseits können die gestellten Forderungen aber auch nicht unter den Tisch gefallen lassen werden. Abmahnungen dürfen nicht ignoriert werden, da sonst andere vom Gericht angeordnete Beschlüsse, wie in diesem Fall dem einstweiligen Verfügungsverfahren, auf den Abgemahnten zukommen können. Die beste Lösung im Fall einer solchen Abmahnung ist eine außergerichtliche Einigung.

4. Bestandteile eines Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Frommer

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Mit dem Setzen der Unterschrift unter die strafbewehrte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer wird ein Schuldeingeständnis ohne Einschränkung unterschrieben. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass in Bezug auf alle drei Vorwürfe die Schuld anerkannt würde. Die Kosten der Abmahnung, der Unterlassungsanspruch und die Schadensersatzforderung müssen jedoch getrennt voneinander untersucht werden, denn die Unterlassungserklärung deckt nur den Punkt Unterlassungsanspruch ab.

Bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird, muss zunächst geprüft werden, wer den Verstoß begangen hat. Die Adresse des Beschuldigten wird über die IP-Adresse des Internetanschlusses herausgefunden. Also kann auch eine andere Person über die Adresse des Anschlussinhabers in Tauschbörsen tätig gewesen sein, also zum Beispiel Dateien zum Download bereitgestellt haben.

Sogar wenn man nicht selbst Filesharing betrieben hat, kann man als "Störer" gerichtlich belangt werden. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, wenn man zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft wohnt und als Anschlussinhaber für seine Mitbewohner eingetragen ist oder sich das minderjährige Kind in Tauschbörsen betätigt hat, ist die Haftung nicht eindeutig. Auch bei Angestellten, die im Unwissen ihres Chefs Filesharing betrieben haben, ist die Situation nicht so eindeutig, wie es in der Abmahnung suggeriert wird.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Den Abmahnschreiben ist ind er Regel eien vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte unterschreiben soll. Die Frage ist hier, ob der Abgemahnte diese Erklärung unterschreiben muss? Die eindeutige Antowrt ist: NEIN.

Es besteht keine Pflicht, genau diese beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Abgemahnte muss nur - wenn er den Rechtsverstoß begangen hat - die so genannte Wiederholungsgefahr ausräumen. Das kann aber auch durch eine eigene so genannte modifizierte Unterlassungserklärung geschehen. Die Unterlassungserklärung aus der Abmahnung ist natürlich so formuliert, dass sie dem Abmahner möglich viele Vorteile bringt. Oft sind hier Regelungen zu Punkten enthalten, die streng genommen hier nichts zu suchen haben.

Einige Beispiel dafür sind:

  1. Das Anerkennen von Abmahnkosten
  2. Das Anerkennen von Schadensersatz
  3. Das Anerkennen einer Vertragsstrafe von 5001 Euro

In vielen Fällen ist es deshalb notwendig, die Unterlassungserklärung nur in abgeänderter - also modifizierter Form - abzugeben.

Aber Vorsicht: Wird die Erklärung an den falschen Stellen modifiziert oder zu weit eingeschränkt, muss die Gegenseite diese Erklärung nicht akzeptieren. Hier kann dann ein gerichtliches Verfügungsverfahren die Folge sein, wodurch unnötig weitere Kosten entstehen. Deshalb sollte man sich beim Verfassen der Unterlassungserklärung von einer auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisierte Kanzlei beraten lassen.

Die anwaltlichen Kosten

Sollte sich bei der Untersuchung der Abmahnung tatsächlich ergeben, dass der Beschuldigte eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, sind von demjenigen auch die Anwaltskosten bzw. Abmahnkosten zu begleichen. Diese hängen mit dem Unterlassungsanspruch direkt zusammen. Die Anwaltskosten sind jedoch nicht mit dem Schadensersatz gleichzusetzen.

Weiterer Prüfung bedarf die Höhe der veranschlagten anwaltlichen Kosten. Diese Kosten verhalten sich proportional zu dem Streit- bzw. Gegenstandswert und werden häufig zu hoch veranschlagt. Auch hier wird wieder die Hilfe eines Anwalts benötigt, der diese Kosten während des Vergleiches minimieren kann.

Der Schadensersatz

Die Anwaltskosten sind nicht die einzigen Forderungen, die an den Adressaten der Abmahnung gestellt werden. Damit gehen des Weiteren die Begleichung des Lizenzschadens bzw. des Schadensersatzes einher. Wenn eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, wird meist eine Summe aus diesen beiden Ansprüchen zusammengefasst.

Der Schadensersatz ist von demjenigen zu begleichen, der den Lizenzschaden selbst verursacht hat. Der Inhaber des Internetanschlusses von welchem aus der Verstoß begangen wurde, der aber nicht selbst in den Tauschbörsen unterwegs war, kann meist vom Anwalt vor den Schadensersatzzahlungen bewahrt werden.

Muss die Abmahnung per Post oder Einschreiben zugestellt werden?

Lange umstritten war die Frage was geschieht, wenn der Abgemahnte die Abmahnung nicht erhalten hat oder dies zumindest behauptet. Grundsätzlich gilt im Rechtsverkehr, dass derjenige, der etwas behauptet, dies im Zweifel auch nachweisen muss. Wenn also ein Unternehmen eine Rechnung versenden und der Kunde bestreitet den Zugang, müssen der Unternehmer den Zugang, etwa über Faxprotokolle oder Postausgangsnachweise, nachweisen können.

Bei der Abmahnung ist dies aber anders. Die Abmahnung ist bis auf eine Vorschrift im Wettbewerbsrecht nicht gesetzlich vorgeschrieben und im Gegensatz zu einer sofortigen Klage für den Abgemahnten ein milderes Mittel. Deshalb verzichtet die Rechtsprechung ganz überwiegend darauf, dem Abmahnenden die Beweislast für die Abmahnung aufzubürden. Den Zugang einer Abmahnung zu bestreiten ("Ich habe die Abmahnung gar nicht bekommen") ist deshalb in der Regel keine Erfolg versprechende Möglichkeit, eine Abmahnung abzuwehren.

Filesharing - Haften Eltern für ihre KinderForm der Abmahnung

Eng verbunden damit ist auch die Frage nach der Form einer Abmahnung. Immer wieder sind Mandanten der Meinung, eine Abmahnung die nur per email oder Fax zugestellt wurde, könne ja wohl nicht wirksam sein. Hier müsste doch zumindest ein Brief, wenn nicht sogar ein Einschreiben notwendig sein. Dies ist falsch, denn eine bestimmte Form ist für die Abmahnung nicht vorgeschrieben. Es gibt Fälle, in denen aufgrund der Eilbedürftigkeit eine Abmahnung per Fax oder email ausreicht.

Aufgrund der umstrittenen Frage des Zugangs einer Abmahnung werden Abmahnungen aber oftmals gleichzeitig per E-Mail oder Fax und anschließend per Brief übermittelt. Dass sich der Abgemahnte dann erfolgreich darauf berufen kann, weder die email noch das Fax und auch den Brief nicht erhalten zu haben, ist sehr unwahrscheinlich. Hinzu kommt die bereits dargestellte Tatsache, dass der Zugang der Abmahnung nach überwiegender Rechtsprechung der Gerichte ohnehin nicht vom Abmahnenden nachgewiesen werden muss.

5. Haften Eltern für Ihre Kinder?

Oft haben gar nicht die abgemahnten Anschlussinhaber die Musik oder Filme online getauscht, sondern deren Kinder. Viele abgemahnte Eltern wissen mit peer to peer, Filesharing und Tauschbörsen gar nichts anzufangen. Eine wichtige Frage lautet also: Was müssen Eltern tun, wenn Sie als Anschlussinhaber abgemahnt wurden, die Urheberrechtsverletzung aber eigentlich von den eigenen Kindern begangen wurde?

Hier wird es rechtlich leider ziemlich kompliziert. Viele Gerichte sind bisher davon ausgegangen, dass die Eltern im Rahmen der so genannten Störerhaftung auch dann haften, wenn Sie selbst nicht gehandelt haben. Immerhin ist es ja ihr Telefon- und Internetanschluss, der für Urheberrechtsverletzungen genutzt wurde. Die abgemahnten Eltern mussten dann zwar den geforderten Schadensersatz nicht zahlen, die Abmahnkosten mussten Sie aber trotzdem übernehmen. Und viel gefährlicher: auch die Unterlassungserklärung mussten die Eltern unterschreiben.

Nun hat der BGH im Januar 2014 mit einem aktuellen Urteil für ein wenig Hoffnung bei abgemahnten Eltern gesorgt. Die frage im Rahmen der Störerhaftung war bisher immer, ob die Eltern die Internetaktivitäten ihrer Kinder im Zusammenhang mit Filesharing a) belehren und b) überwachen müssen.

Die Urteilsgründe des Urteils (Urteil vom 08. Januar 2014, Az. I ZR 169/12) sind noch nicht veröffentlicht. Aus der Pressemitteilung lässt sich aber entnehmen, dass der BGH zumindest bei volljährigen Kindern keine Belehrungspflicht seitens der Eltern sieht. Anders gesagt, auch wenn die Eltern ihre volljährigen Kinder nicht belehrt haben, haften die Eltern im Rahmen der Abmahnung nicht.

Auch wenn das Urteil den Eltern erst einmal hilft sollten Sie aber bedenken, dass dann natürlich das volljährige Kind haftet. Zu der Frage wie man den Abmahnanwälten glaubhaft darstellt, dass man selbst nicht gehandelt hat ohne das eigene Kind zu verraten, sollten Sie eine mit der Abwehr von Abmahnungen spezialisierte Kanzlei kontaktieren.

6. Modifizieren der Unterlassungserklärung

Ein Anwalt kann dabei behilflich sein, die Unterlassungserklärung so zu verändern, dass deren Abgabe sich in speziellen Fällen doch lohnt. Die Umwandlung der folgenden Punkte ist in Betracht zu ziehen:

  • Übernahme der Anwaltskosten
  • Anerkennung des Schadensersatzes
  • Anerkennung des Anspruchs ohne Rechtspflicht
  • Rechtsverbindlichkeit der Unterlassungserklärung
  • Eingrenzung oder Ausweitung des zu unterlassenden Verhaltens

7. Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer vor dem Amtsgericht München

Die Kanzlei Waldorf klagt verfolgt die Zahlungsansprüche gegen die abgemahnten auch gerichtlich. Über die Anzahl der Klagen oder das Verhältnis von Abgemahnten und Klagen kann man nur spekulieren. Aufgrund der Masse an Abmahnungen, die von der Kanzlei Waldorf ausgesprochen wird, kommt es hier insgesamt gesehen zwar relativ häufig zu einer Klage. Im Verhältnis mit den massenhaften Abmahnungen ist die Zahl der tatsächlichen Klage dann aber doch eher klein.

Wer wird verklagt?

Es kann nur spekuliert werden, wie die Rechtsanwälte Waldorf auswählen, wer von den Abgemahnten tatsächlich verklagt wird. Schlecht ist es beispielsweise, wenn der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung vorbehaltlos abgegeben hat und den Rechtsverstoß zugegeben hat. Entscheidungskriterien können sein:

  • Der Abgemahnte ist nicht anwaltlich vertreten
  • Der Rechtsverstoß wurde gegenüber der Kanzlei Waldorf zugegeben
  • Die Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf wurde ohne Änderung unterschrieben
  • Der Abgemahnte ist anwaltlich vertreten, es wurde aber keine Ausführungen zu den geforderten Abmahnkosten gemacht

Verjährungsfristen bei Filesharing AbmahnungenWas wird gefordert?

In den meisten Fällen wird die Erstattung der Abmahnkosten gefordert. Dies ist meist mit 956 Euro beziffert. Enthalten sind hier sowohl Anwaltskosten als auch Schadensersatzforderungen.

Wo wird geklagt?

Das Hausgericht der Kanzlei Waldorf Frommer ist seit längerer Zeit das Amtsgericht (AG) München. Das AG München hat sich in den letzten Jahren gerade bei Filesharing - Abmahnungen als sehr abmahnfreudig erwiesen. Vor allem in Fällen, in denen der Abgemahnte selbst gar keine Urheberrechtsverletzung begangen hat sondern beispielswiese ein Familienmitglied, Besucher oder andere Personen ist eine Verteidigung in München schwierig, aber nicht aussichtslos.

Nahezu alle anderen Gerichte die in Deutschland viele Filesharing-Klagen bearbeiten haben im letzten Jahr ihre Rechtsprechung geändert und verurteilen die Anschlussinhaber in diesen Fällen nicht mehr „automatisch“. Vor allem die Rechtsprechung der Amtsgerichte Düsseldorf, Köln, Frankfurt a.M., Hamburg, und Berlin ist hier zu nennen.

8. Wann verjähren die Abmahnungen von Waldorf Frommer?

Wenn Sie die von der Waldorf Frommer in der Abmahnung geforderten Abmahnkosten und Schadensersatz nicht bezahlen werden Sie als Abgemahnte jahrelang weiter gemahnt. Diese Zermürbungstaktik hat oft Erfolg, viele Betroffene wollen nicht ständig seitenlange Mahnschreiben mit immer weiteren Forderungen erhalten und geben dann irgendwann nach. Schon deshalb kann es sinnvoll sein einen Anwalt einzuschalten. Die Mahnschreiben gehen dann nämlich immer an Ihren Anwalt, Sie müssen sich nicht jedes mal wieder damit befassen.

Um so wichtiger ist aber zu wissen wann denn eigentlich Schluss ist. Oder juristisch gesprochen, wann die Forderungen verjähren. Verjährung bedeutet, dass man eine eigentlich bestehende Forderung nicht mehr einklagen kann. Es kommt nicht darauf an ob die Forderung besteht oder nicht. nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ist einfach Schluss.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (Abmahnung Filesharing, Abmahnung Streaming) verjähren nach Ansicht der meisten Gerichte nach 3 Jahren.

Bei der Verjährungsfrist muss beachtet werden, dass diese erst am Ende des Jahres beginnt, in dem die Abmahnung ausgesprochen wurde und dann drei Jahre läuft. Eine Abmahnung vom 12.Mai 2012 würde also am 31.12.2015 verjähren.

  • Abmahnung aus dem Jahr 2006 verjähren im Jahr 2009
  • Abmahnung aus dem Jahr 2007 verjähren im Jahr 2010
  • Abmahnung aus dem Jahr 2008 verjähren im Jahr 2011
  • Abmahnung aus dem Jahr 2009 verjähren im Jahr 2012
  • Abmahnung aus dem Jahr 2010 verjähren im Jahr 2013
  • Abmahnung aus dem Jahr 2011 verjähren im Jahr 2014
  • Abmahnung aus dem Jahr 2012 verjähren im Jahr 2015

Trotzdem machen viele Abmahnkanzleien auch nach der Verjährung weiter Druck und fordern die Abgemahnten zur Zahlung der noch offenen Beträge auf. Das ist natürlich erlaubt. Wenn die Forderung aber verjährt ist müssen Sie als Abgemahnter nicht zahlen.

9. Problemlösungen ohne anwaltliche Hilfe?

Von dem Versuch, die Abmahnung selbstständig beizulegen, ist dringend abzuraten. Wenn man sich selbst an der Modifikation der Unterlassungserklärung versucht, läuft man Gefahr diese zu weit gefasst abzugeben und sich somit unnötige Kosten aufzuladen. Wenn man die Erklärung jedoch zu eng fasst, wird sie möglicherweise nicht von den Anwälten Waldorf und Frommer anerkannt und es kann doch zur Klage kommen. Es bedarf der juristischen Fachsprache und stichhaltiger Argumente, um die Abmahnung möglichst günstig beilegen zu können.

Wenn man sich anwaltliche Hilfe einholt, kann es vorkommen, dass dieser einen mangels ausreichender Spezialisierung auf Filesharing-Abmahnungen an einen Kollegen verweist. Dies zeigt schon die Komplexität des Themas und lässt vermuten, dass diese Situation ohne juristischen Beistand fast unmöglich zu lösen ist.

10. Anwaltliche Hilfe bei Abmahnungen

Auf der Suche nach einem passenden Anwalt bei Filesharing-Abmahnungen, sollte man unbedingt auf eine in diesem Bereich erfahrene Kanzlei zurückgreifen. Ansonsten bezahlt man Geld für eine Rechtsberatung, die eventuell mehr schadet als nutzt.

Ein Rechtsanwalt, der sich mit Abmahnungen in Tauschbörsenfällen auskennt, bietet die kostengünstigste Alternative, denn er kann in weniger Zeit den bestmöglichen Vergleich für den Abgemahnten erzielen.

11. Hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer?

In den meisten Fällen gibt es eine klare Antwort: Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht bei der Abwehr von Abmahnungen im Bereich Filesharing. Das hat seinen Grund darin, das Urheberrechtsverletzungen nicht in den Deckungsbereich privater Rechtsschutzversicherungen fallen oder sogar ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

In einigen Fällen gibt es Versicherungen, die aus Kulanz zumindest die Kosten einer aussergerichtlichen Beratung übernehmen, wenn gute und langjährige Kunden wegen einer Abmahnung anfragen. Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben Sie in diesen Fällen aber nicht.

Es wurde bereits häufiger berichtet, dass die Rechtsschutzversicherer ihre Versicherten dazu bewegen wollen, sich Rat bei der eigenen Rechtsberatungshotline der jeweiligen Versicherung zu holen. Da es sich dort aber selten um Spezialisten im Bereich Urheberrechtsverletzungen handelt lautet der Rat hier häufig und pauschal „Da können Sie leider nichts machen. Unterschreiben Sie einfach und zahlen Sie“.

Auch spezifische Rechtsschutzversicherungen für den Bereich Internet helfen bei Filesharing und Co. nicht weiter, da auch in diesen Versicherungen Urheberrechtsverletzungen in der Regel ausgeschlossen sind.

Aber auch wenn es eine Rechtsschutzversicherung geben sollte, die ausdrücklich auch die Abwehr von Rechtsverletzungen in Tauschbörsen abdeckt, wenn Sie bereits abgemahnt wurden, nutzt Ihnen dies leider nichts mehr. Rechtsschutzversicherungen decken nur Fällen ab, die nach Vertragsschluss entstanden sind. In vielen Policen gibt es zudem noch eine Wartezeit von einigen Monaten.

Gerade weil es für Filesharing-Abmahnungen in den meisten Fällen also keinen Versicherungsschutz gibt ist es wichtig, einen Anwalt zu beauftragen, der Erfahrungen mit der Abwehr solcher Abmahnungen hat und die Sache kostengünstig zu Ende bringt.

12. Beratungshilfe bei Abmahnungen durch die Kanzlei Frommer Waldorf

Oftmals sind die Abgemahnten nicht dazu in der Lage, für den Rechtsbeistand, den eine solche Filesharing-Abmahnung verlangt, selbst aufzukommen. Unter bestimmten Bedingungen kann man zum Beispiel als Empfänger des ALG 2 beim Amtsgericht eine Beratungshilfe beantragen.

Bei Bewilligung dieses Beratungshilfescheins ist dann die Möglichkeit gegeben, sich anwaltliche Hilfe zu besorgen. Am besten ist es, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

13. Gilt das neue "Gesetz gegen Abmahnwahn" auch für Altfälle?

Am 09. Oktober 2013 ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten. Das gesetz sieht unter anderem die Deckelung der Abmahnkosten in Filesharing-Fällen auf 130 Euro vor. Das Amtsgericht München musste nun die Frage beantworten, ob das Gesetz auch rückwirkend für Altfälle eingreift.

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. 2013 Teil 1 Nr. 59), welches am 09. Oktober in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel, Verbraucher vor überzogenen Abmahngebühren wegen Urheberrechtsverletzungen in Form des Filesharings zu schützen. Somit soll gleichzeitig den mittlerweile weit verbreiteten Geschäftspraktiken von Abmahnkanzleien Einhalt geboten werden.

Nach dem Gesetz, welches unter anderem das Urheberrechtsgesetz ändert, wird der Streitwert in Filesharing-Fällen unter bestimmten Voraussetzungen auf 1.000 Euro gedeckelt. Aufgrund dieser Begrenzung beschränken sich die Abmahngebühren für Rechtsanwälte daher regelmäßig auf etwa 130 Euro. Für Betroffene stellt sich aber die Frage, ob diese Regelung auch für Fälle gilt, welche sich vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes abspielten. Das Amtsgericht München hat dies vor Kurzem verneint.

Es wird also noch eine Weile dauern, bis das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken volle Wirkung entfalten kann. Jedenfalls können sich Abgemahnte in Altfällen nicht auf die spätere Gesetzesänderung berufen. Somit ändert sich auch nach dem neuen Urteil des Amtsgericht München nichts an der unsicheren Rechtslage in Bezug auf Filesharing.

14. Die Unterlassungserklärung bei Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt Abmahnschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung durch illegales Herunterladen von geschützten Dateien aus dem Internet. Darin werden die Adressaten auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Wie sollen Betroffene hierauf reagieren?

Neben Schadensersatzforderung und der Begleichung der Anwaltskosten werden die Adressaten eines Abmahnschreibens wegen illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Werken auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Hierdurch soll der Abgemahnte zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung veranlasst werden. Der Urheber und Rechteinhaber erhält mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung einen Anspruch auf Unterlassung des widerrechtlichen Verhaltens.

  1. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben: Wie sollten sich nun Adressaten einer Unterlassungserklärung verhalten? Gar nichts zu unternehmen ist jedenfalls kein guter Ratgeber. Auch wenn die Abmahnkanzleien nicht immer vor Gericht ziehen, so kann doch eine einstweilige Verfügung gegen den Adressaten erwirkt werden – und hierbei handelt es sich um einen gerichtlichen Beschluss. Hierbei besteht auch immer die Gefahr, dass sich die Kosten noch weiter erhöhen. Die Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht unterschrieben werden. Denn mit der Unterzeichnung gibt der Betroffene ein Schuldanerkenntnis ab. Hierdurch werden vollendete Tatsachen geschaffen. Wird nach der Unterzeichnung ein Rechtsanwalt hinzugezogenen, so kann dieser nicht mehr viel ausrichten. Rechtliche Hilfe ist nun nur sehr schwer möglich. Das sollte immer bedacht werden.
  2. Nach Beratung eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben: Um dem vorzubeugen, sollten Betroffene vielmehr eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist – im Gegensatz zu der vorformulierten von Seiten der Abmahnkanzlei – gerade kein Schuldeingeständnis. Mit Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung verspricht der Adressat lediglich, die Urheberrechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Gerade was die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung betrifft, so ist anwaltliche Hilfe hierbei dringend zu empfehlen. Nur so ist es möglich, den Betroffenen vor weiteren „bösen“ Überraschungen zu bewahren und eine effiziente Verteidigungsstrategie aufzubauen.

Ein auf Onlinerecht spezialisierter Rechtsanwalt ist in einem solchen komplexen Fall ein kompetenter Ansprechpartner.

15. Aktuelle Abmahnungen von Waldorf Frommer

Anger Management- Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft (09.12.2014)

Charlie Sheens besten Zeiten liegen seit dem unfreiwilligen Ausscheiden aus der Serie "Two and a half men" hinter ihm. Seine neue Serie "Anger Management" konnte nicht an die früheren Erfolge anknüpfen. Trotzdem wird "Anger Management" wie wild auf Online Plattformen und Filesharing Netzwerken getauscht.

Und natürlich lassen Abmahnungen nicht lange auf sich warten. Abgemahnt wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft. Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung . Ein entsprechender Entwurf wird von der Kanzlei Waldorf Frommer mitgesendet. Wie immer ist bei der ungeprüften Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen aber Vorsicht geboten.

Neben der Unterlassungserklärung sollen die Abgemahnten 815 Euro zahlen. Dier Betrag setzt sich zusammen aus Schadensersatz (die so genannten fiktiven Lizenzgebühren) und den eigentlichen Abmahnkosten für die anwaltliche Abmahnung.

CHECKLISTE: Inhalt und Anforderungen an eine Filesharing Abmahnung

Grundsätzlich ist eine Abmahnung die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- bzw. Urteilsverfahren und eine außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen.

Grundsätze zu Abmahnungen:

  1. Anhaltspunkte für Vorgaben und Inhalt einer Abmahnung wurden durch die Rechtsprechung entwickelt.
  2. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die den Inhalt einer Abmahnung konkret festlegen.
  3. Eine Abmahnung ist grundsätzlich formfrei, kann also auch per Fax oder Mail erfolgen.
  4. Eine Überprüfung kann nur für den Einzelfall erfolgen.

Inhalt einer Abmahnung:

  • Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes
  • Kurze Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts und ggf. der verletzen Rechte
  • Darstellung, welches konkrete Verhalten unterlassen werden soll
  • Darstellung der Rechtsfolgen der Verletzungshandlung
  • Darstellung entstehender Ansprüche
  • Fristsetzung
  • Aufforderung zur Abgabe einer (ggf. beigefügten) strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Androhung weiterer rechtlicher Schritte bei Nichtunterzeichnung der Unterlassungserklärung
  • Der Abmahnung muss noch keine Vollmacht beigefügt sein

Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

"The Vampire Diaries- Yellow Ledbetter" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment

Wer die Serie "The Vampire Diaries" im Internet streamt und schon bis zur Folge "Yellow Ledbetter" der sechsten Staffel hervorgedrungen ist, hat vielleicht auch schon Post von der Kanzlei Waldorf Frommer in seinem Briefkasten entdeckt. Die Kanzlei verschickt zur Zeit Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment, in denen sie dem Betroffenen vorhält, die Folge unerlaubt verbreitet zu haben. Diese Informationen beziehen die Anwälte von einer Ermittlungsfirma.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags. Der Abgemahnte verpflichtet sich mit der Abgabe der Unterlassungserklärung, dass er die Folge der Serie nicht mehr im Internet verbreitet. Verstößt er dagegen, so erwartet ihn eine Vertragsstrafe.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch niemals einfach unterschrieben werden, sondern selbstständig bzw. durch den eigenen Anwalt neu verfasst werden. Die vorverfassten Unterlassungserklärungen sind meistens zu weit gefasst.

Die Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen sollten außerdem vom Anwalt überprüft werden, da die Kanzlei davon ausgeht, dass der Abgemahnte der Verursacher ist. Bei Filesharing-Rechtsverletzungen kann allerdings oftmals gar nicht sofort geklärt werden, wer die Rechtsverletzung begangen hat. Deshalb wäre es natürlich unklug, Rechtsverletzungen zuzugegben, die man selbst gar nicht begangen hat.

Abmahnung "The Simpsons - Waiting For Duffmann" durch Kanzlei Waldorf Frommer

Seit über 20 Jahren bringt die Zeichentrickserie Die Simpsons, die von einer 5-köpfigen, gelben Familie handelt, sowohl jung als auch alt zum Lachen. Fans, die sich die Folge "Waiting For Duffmann" im Internet angucken, dürften jetzt jedoch nichts mehr zu lachen haben. Im Auftrag der Twentieth Century Fox mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer nun Nutzer mit einem geforderten Betrag von 469,50€ ab.

Waldorf Frommer mahnt "Shameless - Crazy in Love" ab 01.06.15

Momentan verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer wieder Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Dieses Mal steht die US-amerikanische Dramaserie "Shameless - Crazy in Love" im Mittelpunkt, die in Deutschland nur auf einem Pay-TV-Sender ausgestrahlt wird. Wer diesen Sender nicht hat und sich die Serie im Internet anguckt, läuft Gefahr, eine Abmahnung mit einer Zahlung in Höhe von 519,50€ zu erhalten.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an "Kingsman - The Secret Service" 12.06.15

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell den US-amerkanisch-britischen Film „Kingsman - The Secret Service“ ab und fordert die Zahlung eines Betrages von 815,00€. Die Betroffenen sollen sich die Agentenkomödie auf einer Filesharing-Tauschbörse angeguckt und somit gleichzeitig zum Herunterladen bereitgestellt haben.

Abmahnung "Urlaubsreif" durch Kanzlei Waldorf Frommer 29.06.15

Nun geht es Adam Sandler-Fans an den Kragen - die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt momentan im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH den Film "Urlaubsreif" ab. Wer die Komödie mit Adam Sandler und Drew Barrymore von 2014 im Internet anguckt, könnte durch die Kanzlei mit einer Zahlungsaufforderung von 815,00€ abgemahnt werden.

Waldorf Frommer: Abmahnung wegen "Nymphomaniac" 07.07.15

Fans des positiv bewerteten Filmdramas "Nymphomaniac" aus dem Jahr 2013 von Lars von Trier werden momentan Opfer von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Diese mahnt im Auftrag der Tele München Fernweh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft alle, die sich den Film im Internet anschauen, mit einem pauschalen Zahlungsbetrag in Höhe von 815,00€ ab.

"Verstehen Sie die Béliers?" Zuschauer erwartet Abmahnung durch Waldorf Frommer 07.07.15

"Verstehen Sie die Béliers?" - ein erneuter Comedy Erfolg aus Frankreich, der wieder einmal viele Zuschauer in die Kinos lockte. Wer es jedoch nicht geschafft hat den Film, der von einer gehörlosen Familie und einem außergewöhnlich guten Gesangtalent in der Familie handelt, im Kino zu gucken und der dies nun im Internet nachholt, muss mit einer Abmahnung aus dem Hause Waldorf Frommer rechnen. Im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft fordert die Kanzlei momentan einen Betrag von 815,00 € für die Urheberrechtsverletzung.

Waldorf Frommer mahnt "New Girl - Par 5" ab 07.07.2015

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt momentan im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Nutzer von Filesharingnetzwerken ab. Insbesondere geht es dabei um die Folge "Par 5" der US-amerikanischen Sitcom New Girl, die von einer WG bestehend aus drei Männern und einer Frau handelt. Wer nicht bis zur deutschen Ausstrahlung warten will und sich die Folge schon vorab online anguckt, muss mit einer Abmahnung in Höhe von 469,50€ rechnen.

Waldorf Frommer mahnt "San Andreas" ab 23.07.15

In die Abmahnfalle der Kanzlei Waldorf Frommer tappen nun alle, die sich den neuesten Film mit Dwayne Johnson im Internet angucken. "San Andreas" ist ein Katastrophenfilm über ein Erdbeben in San Francisco.
Die Kanzlei mahnt mit einer Forderung von 815,00€ alle ab, die sich den Film im Internet angucken und ihn somit anderen zum Download anbieten.

Abmahnung Waldorf Frommer wegen "Tyrant" 31.07.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt erneut für den deutschen Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Dieses Mal steht die US-amerikanische Dramaserie "Tyrant" im Mittelpunkt, in der es um einen sich freiwillig im Exil in den USA befindenden Sohn eines Diktators geht. Gefordert wird dabei ein Betrag von 519,00€.

Waldorf Frommer mahnt wegen Polizistenkomödie "Let´s Be Cops" ab 07.08.15

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer erneut "Let´s Be Cops - Die Partybullen" ab. In der Komödie von 2014 geht es um zwei junge Männer, die sich für eine Kostümparty in eine Uniform werfen und von anderen für echte Polizisten gehalten werden. Im Wege der Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH wird ein Abgeltungsbetrag von 815,00€ gefordert.

Abmahnung wegen "Kein Ort ohne Dich" durch Kanzlei Waldorf Frommer 10.08.15

Mit einer Abmahnung im Namen der Twentieth Century Fox müssen nun Personen rechnen, die sich den Film "Kein Ort ohne Dich" auf einschlägigen Internetseiten angucken und somit den Film durch einen Download für andere zugänglich machen. In der Verfilmung des Nicholas Sparks Bestsellers geht es um die Liebe zweier junger Menschen, dessen Welten nicht unterschiedlicher sein könnten. Wie in vielen anderen Fällen auch, wird ein Abgeltungsbetrag von 815,00€ gefordert.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen US-Krimiserie "Stalker" 12.08.15

Momentan mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer mehrere Folgen der US-amerikanischen Krimi-Serie "Stalker" ab, in der es um die Opfer von den gleichnamigen Straftaten geht und wie eine Polizei-Sondereinheit diese Straftaten stoppt. Die Serie wurde zuletzt auf dem Free-TV Sender Sat.1 ausgestrahlt, jedoch schnell wieder nach einer Staffel eingestellt. Die Kanzlei fordert im Auftrag der Rechteinhaber einen Abgeltungsbetrag von 1090,00 €.

Abmahnung "The Imitation Game - Ein streng geheimes Leben" durch Kanzlei Waldorf Frommer 13.08.15

Die vielfach nominierte Filmbiografie "The Imitation Game - Ein streng geheimes Leben" mit Benedict Cumberbatch und Keira Knightley in den Hauptrollen, wird seit kurzem von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Das Drama handelt von dem Leben des britischen Theoretikers Alan Turing. Abgemahnt wird im Namen der Universum Film GmbH mit einem pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€.

Abmahnung wegen "Inherence Vice - Natürliche Mängel" durch Waldorf Frommer 20.08.15

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Nutzer des Filmwerks "Inherence Vice - Natürliche Mängel" ab. Die US-amerikanische Kriminalkomödie ist die Verfilmung des Romans "Natürliche Mängel" von Thomas Pynchon und handelt von einem Marihuana süchtigem Privatdetektiv, der auf der Suche nach einem Mann ist, der entführt werden soll. Die Kanzlei fordert eine Abgeltungszahlung von 815,00€.

"Fack ju Göhte" durch Waldorf Frommer abgemahnt 24.08.15

Er war der meistbesuchte Film im Jahr 2013 - "Fack ju Göhte". Die Constantin Film Verleih GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer nun beauftragt die Rechte des Filmverleihs bezüglich der Komödie rund um den vorbestraften Aushilfslehrer Zeki Müller durchzusetzen. Die Abgemahnten werden aufgefordert einen Betrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. "American Sniper" ab 31.08.15

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer erneut den Film "American Sniper" von Clint Eastwood im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. In dem Dokumentarfilm geht es um die Geschichte des US Navy Chris Kyle, der der erfolgreichste Scharfschütze des amerikanischen Militärs ist. Wie auch in vielen anderen Abmahnungen der Kanzlei, wird ein Abgeltungsbetrag von 815,00€ gefordert.

Abmahnung der Folge "Hart of Dixie - Who Says You Can´t Go Home" durch Kanzlei Waldorf Frommer 01.09.15

Im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Nutzer der Serie "Hart of Dixie" ab. Konkret geht es dabei um die Folge "Who Says You Can't Go Home"- dem Auftakt der vorletzten Staffel der erfolgreichen Dramaserie rund um eine Großstadtärztin in einer Kleinstadt. Die Kanzlei fordert eine Abgeltungspauschale von 519,50€.

Abmahnung "Magic Mike XXL" durch Kanzlei Waldorf Frommer 08.09.15

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH werden Abgemahnte dazu aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 815,00€ für die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Magic Mike XXL" zu zahlen. Die Stripperkomödie, die bis vor kurzem noch in den deutschen Kinos lief, handelt von der Abschiedsshow der Hauptprotagonisten, bevor diese ihre Karriere an den Nagel hängen.

Kinokassenschlager "Fack ju Göhte 2" wird durch Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt 11.09.15

Der Riesenerfolg von 2013 wurde in 2015 noch einmal übertroffen mit der Fortsetzung "Fack ju Göhte 2". Wer sich den Film, dessen Rechte bei der Constantin Film Verleih GmbH liegen, jetzt schon im Internet anguckt, läuft Gefahr von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt zu werden. Diese verschickt momentan im Auftrag der Rechteinhaber Abmahnungen mit einer Aufforderung zur Zahlung von 815,00€.

Waldorf Frommer mahnt "Run All Night" ab 11.09.15

Erneut verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Run All Night". Der Film handelt von einem ehemaligen Mafia-Killer, der vor seiner Vergangenheit flüchtet und dabei seine Familie beschützen muss. "Run All Night" wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mit einer Pauschale in Höhe von 815,00€ abgemahnt.

Waldorf Frommer mahnt Hitler Satire "Er ist wieder da" ab 15.09.15

"Er ist wieder da" ist ein Buch von Timur Vemes, das von Adolf Hitler in der heutigen Zeit handelt. Abgemahnt werden jedoch diejenigen, die sich das entsprechende Hörbuch herunterladen und gleichzeitig für Andere im Internet anbieten. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen der Bastei Lübbe AG eine Abgeltungspauschale in Höhe von 619,50€.

Waldorf Frommer mahnt "Planet der Affen Revolution" ab 18.09.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt momentan wieder viel für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Eines der betroffenen Werke ist aktuell "Planet der Affen - Revolution", das von dem Kampf zwischen Affen und Menschen um die Herrschaft handelt. Wie für Abmahnungen der Kanzlei bekannt, werden die Abgemahnten aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbeitrag von 815,00€ zu zahlen.

Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer wegen "Her" 21.09.15

Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "Her" ab. Das oscarprämierte Werk handelt von einem Mann, der sich in die weibliche Stimme seines Betriebssystems verliebt. Abgemahnte werden mit der Abmahnung zu der Zahlung einer Schadensersatz- sowie Aufwandspauschale in Höhe von 815,00€ abgemahnt.

"The LEGO Movie" Abmahnung durch Waldorf Frommer 24.09.15

Wer sich den Animationsfilm "The LEGO Movie" im Internet illegal anguckt und durch Tauschportale für andere bereitstellt, muss nun mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer rechnen. Der Kinderfilm, der an das begehrte Bauspielzeug anlehnt, wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt. Von den Abgemahnten wird durch die Kanzlei ein pauschalisierter Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 € gefordert.

"Maze Runner" Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer 25.09.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt aktuell erneut Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth". Der Film basiert auf dem Buch "Die Auserwählten - Im Labyrinth" und ist der erste Teil einer Science-Fiction Trilogie. Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert die Kanzlei von den Betroffenen eine pauschale Abgeltungszahlung in Höhe von 815,00€.

"Gone Girl - Das perfekte Opfer" durch Waldorf Frommer abgemahnt 27.09.15

Eine Abmahnung in Höhe von 815,00€ versendet momentan die Kanzlei Waldorf Frommer. Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verfolgt die Münchener Kanzlei Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Gone Girl - Das perfekte Opfer". In der Verfilmung des Bestsellers von Gillian Flynn geht es um ein Ehepaar und dessen Beziehungsdrama.

"Grand Budapest Hotel" Abmahnung durch Waldorf Frommer 05.10.15

Aktuell wird erneut das oscarprämierte Filmwerk aus dem Jahr 2014 "Grand Budapest Hotel" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt. Die Tragikomödie handelt von einem Concierge des besagten Hotels, dem Mord unterstellt wird und seine damit verbundene Flucht vor der Polizei und Verwandten der Toten. Von den angeblichen Urheberrechtsverletzern wird eine pauschalisierte Abgeltungszahlung in Höhe von 815,00€ gefordert.

Waldorf Frommer Abmahnung wegen "Das Schicksal ist ein mieser Verräter" 06.10.15

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aktuell das Filmwerk "Das Schicksal ist ein mieser Verräter" ab. Das Drama um ein krebskrankes 16-jähriges Mädchen und ihre Beziehung zu einem ebenfalls schwerkranken Jungen lockte 2014 etliche Deutsche in die Kinos. Wer sich den Film jetzt jedoch noch illegal im Internet herunterlädt, muss mit einer Abmahnung der Kanzlei samt Zahlungsaufforderung in Höhe von 815,00€ rechnen.

"American Beach House" von Waldorf Frommer abgemahnt 10.10.15

Im Auftrag der Tiberius Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer momentan die Komödie "American Beach House" ab. In dem Film geht es um sechs einander fremde junge Menschen, die bei einem Gewinnspiel einen gemeinsamen Urlaub in Malibu gewonnen haben und wie sie diese außergewöhnliche Situation meistern. Wer sich den Film im Internet statt im Kino anschaut und anderen zum Download anbietet, wird aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf-Frommer wegen "Die Bestimmung - Insurgent" 13.10.15

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell wieder einmal das Filmwerk "Die Bestimmung - Insurgent" ab. Die Verfilmung des zweiten Teils der dreiteiligen Romanreihe von Veronica Roth wird im Auftrag des Rechteinhabers der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft abgemahnt. Betroffenen steht eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 815,00€ bevor, die alle weiteren Forderungen ausgleichen soll.

Abmahnung "Felony - Ein Moment kann alles verändern" durch Waldorf Frommer 21.10.15

Im Auftrag der Universum Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Felony - Ein Moment kann alles verändern" ab. Zusammen mit der Abmahnung wird zudem ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Thriller handelt von einem gefeierten Polizisten und dessen Versuch, einen verhängnisvollen Unfall zu vertuschen.

"Margos Spuren" - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer 26.10.15

Wer den Film "Margos Spuren" im Internet streamt und gleichzeitig Dritten zum Herunterladen anbietet, wird aufgefordert, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen. Das Drama mit dem britischen Model Cara Delevingne in der Hauptrolle handelt von nächtlichen Rachefeldzügen und einem verschwundenen Mädchen. Das Filmwerk wird von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt.

"Superfast" durch Waldorf Frommer abgemahnt 26.10.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Universum Film GmbH den Film „Superfast“ ab. Die Komödie, die die Fast & Furious Filme parodiert, handelt von einem in eine Rennfahrergruppe eingeschleusten Polizisten. Wer den Film im Internet verbreitet, wird unter anderem aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 815,00€ zu zahlen.

Waldorf Frommer mahnt "Non-Stop" ab 26.10.15

Mit einer Abgeltungszahlung in Höhe von 815,00€ werden zur Zeit Personen von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt, die das Filmwerk "Non-Stop" im Internet anderen Nutzern zum Download angeboten haben sollen. In dem Action-Thriller von 2014 mit Liam Neeson, geht es um einen Flugsicherheitsbegleiter, der auf einem Flug von New York City nach London gegen Terroristen ankämpfen muss und selbst ins Auge der Ermittler rückt. Der Rechteinhaber des Filmwerks ist die Studio Canal GmbH.

Waldorf Frommer - Abmahnung "Gotham - Knock Knock" 02.11.15

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die US-amerikanische Serie "Gotham" ab, die auf den Batman-Comics basiert. Speziell geht es dabei um die Folge "Knock Knock" aus der zweiten Staffel der Krimiserie, die in Deutschland noch nicht ausgestrahlt wurde. Die Abgemahnten werden aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen "Empire" 09.11.15

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Serie "Empire" ab. In der US-amerikanischen Serie geht es um die zukünftige Führung des Hip-Hop/Entertainment-Labels Empire, das ein Familienunternehmen ist. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 519,00€.

"Gravity" von Waldorf Frommer angemahnt 09.11.15

Das oscarprämierte Werk "Gravity" wird zur Zeit erneut durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Der Film handelt von zwei Astronauten, die bei einer Weltraummission von dem Shuttle abgekapselt werden und infolgedessen allein im Weltraum ohne Kontakt zur Erde verzweifelt um ihr Leben kämpfen. Die Kanzlei mahnt die Betroffenen mit einer Zahlungsaufforderung von 815,00€ ab.

"Mortdecai - Der Teilzeitgauner"- Abmahnung durch Waldorf Frommer 10.11.15

Im Auftrag der Studiocanal GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Mortdecai – Der Teilzeitgauner" ab. Der Film mit Johnny Depp handelt von einem Kunsthändler, der auf der Suche nach einem Gemälde ist, auf dessen Rückseite der Code für ein Bankkonto stehen soll. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten die Zahlung von 815,00€.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen "Codename U.N.C.L.E." 11.11.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH den Film "Codename U.N.C.L.E." ab. In dem Film geht es um zwei verfeindete Agenten, die im Jahr 1963 einen drohenden Atomkrieg verhindern sollen. Die Abgemahnten werden wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Waldorf Frommer mahnt "Homeland" ab 19.11.15

Die Serie "Homeland" wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt. Bei dem Serien-Hit handelt es sich um ein Drama, das sich um einen ehemals im Irak gefangen genommenen US-Soldaten dreht, der angeblich einen Terroranschlag gegen die USA planen soll. Wer explizit die Folgen "The Drone Queen (Bluthochzeit)" und "Trylon und Perisphere (Islamabad)" öffentlich zugänglich gemacht hat, soll einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 915,00€ zahlen.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen "Fantastic Four" 25.11.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt die rechtswidrige Verbreitung des Filmwerks "Fantastic Four" im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab. Der Film aus dem Jahr 2015 basiert auf der Comicreihe "Die Fantastischen Vier" und handelt von vier Freunden, die durch einen Forschungsunfall als Superhelden in einer Parallelwelt landen. Für die Urheberrechtsverletzung an dem Werk fordert die Kanzlei Waldorf Frommer eine pauschale Vergleichszahlung in Höhe von 815,00€.

"We Are Your Friends"-Abmahnung durch Waldorf Frommer 01.12.15

Im Auftrag der Studiocanal GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "We Are Your Friends" ab. Der Film mit Zac Efron in der Hauptrolle handelt von einem DJ, der probiert in der Musikindustrie groß rauszukommen und dabei auf so einige Hindernisse der Szene stößt. Durch die Abmahnung wird von den Betroffenen die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00€ gefordert.

Waldorf Frommer mahnt "Black Mass" ab 05.12.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das Filmwerk "Black Mass" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Das Drama, das noch in vereinzelten Kinos zu sehen ist, handelt von einem der meistgesuchtesten Verbrechern, der sich zu eigenen Zwecken mit dem FBI zusammen schließt, um die gegnerische, italienische Mafia loszuwerden. Von den Abgemahnten wird eine Zahlung in Höhe von 815,00€ gefordert.

"Deutschland 83" - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer 07.12.15

Im Auftrag der Universum Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer zur Zeit die deutsche Serie "Deutschland 83" ab. Die Serie, die zum Ende des Jahres 2015 im TV gelaufen ist, handelt von einem jungen Mann aus der DDR, der als Spion in die Bundeswehr eingeschleust wird. Wer den Film im Internet rechtswidrig für andere bereitgestellt hat, wird zu einer Zahlung in Höhe von 815,00€ aufgefordert.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen "Gallows - Jede Schule hat ihr Geheimnis" 10.12.15

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Gallows - Jede Schule hat ihr Geheimnis" im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. In dem Horrorfilm geht es um eine Theater-AG, die 20 Jahre nachdem ein Darsteller bei einem Stück ums Leben gekommen ist, dieses Stück noch einmal aufführen wollen und dabei von dem Geist des Toten geplagt werden. Die Abgemahnten werden zu der Zahlung von 815,00€ aufgefordert.

Waldorf Frommer - Abmahnung "2 Broke Girls - And The Minor Problem" 13.12.15

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die Serie „2 Broke Girls“ ab, speziell die Folge "And The Minor Problem". Die Sitcom handelt von zwei Freundinnen, die aus verschiedenen sozialen Schichten kommen und beide dem Traum nach einem eigenen, gemeinsamen Geschäft nachjagen. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten eine Zahlung in Höhe von 469,50€ wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung.

Waldorf Frommer mahnt "Better Call Saul" ab 14.12.15

Die US-amerikanische Serie "Better Call Saul" wird im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die Serie ist ein Ableger der Hit-Serie „Breaking Bad“ und beschäftigt sich mit dem Leben des Anwalts James McGill/Saul Goodman, bevor er den "Breaking Bad"- Hauptdarsteller Walter White trifft. Wer die Serie online für Dritte zum Download bereitgestellt hat und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, wird zu einer Abgeltungszahlung in Höhe von 519,50€ aufgefordert.

"The Flash - The Darkness And The Light" - Abmahnung durch Waldorf Frommer 15.12.15

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die Folge "The Darkness and The Light" der Serie "The Flash" ab, jedoch sind auch Folgeabmahnung wegen anderen Folgen möglich. Die Science-Fiction-Serie ist ein Ableger der Serie "Arrow" und handelt von einem CSI Mitarbeiter, der von einem Blitz getroffen wurde und seitdem Superkräfte besitzt. Infolge der Abmahnung werden die Betroffenen aufgefordert, eine Abgeltungszahlung in Höhe von 519,50€ zu leisten.

"Saphierblau" - Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh + Co Produktionsgesellschaft 16.12.15

Im Auftrag der Tele München Fernseh + Co Produktionsgesellschaft mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "Saphirblau" ab. Der Fantasyfilm ist der zweite Teil der Trilogie "Liebe geht durch alle Zeiten" und handelt von einem Mädchen, das ein Zeitreise-Gen hat, welches sie von Zeit zu Zeit in die Vergangenheit befördert. Wer sich den Film im Internet heruntergeladen hat und somit automatisch anderen zur Verfügung stellt, wird aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen "Godzilla" 17.12.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH das Filmwerk "Godzilla" ab. Der Film aus dem Jahr 2014 handelt von einem Parasiten, der die Menschheit bedroht. Deren einzige Rettung scheint die Riesenechse Godzilla zu sein. Die Abgemahnten werden zu einer Zahlung in Höhe von 815,00€ im Zusammenhang mit der Abmahnung aufgefordert.

"Supergirl"- Abmahnung durch Waldorf Frommer 04.01.16

Die Serie „Supergirl“ wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die US-amerikanische Superhelden-Serie handelt von der Cousine von Superman, die mit ähnlichen Kräften zur Heldin der Menschheit werden will. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH fordert die Kanzlei von den Abgemahnten für 2 Folgen die Zahlung eines Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€.

"Sicario"-Abmahnung durch Waldorf Frommer 11.01.16

Das Filmwerk "Sicario" wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag des Rechteinhabers Studiocanal GmbH abgemahnt. Der Thriller aus 2015 handelt von dem Drogenkrieg zwischen Mexiko und dem US-Bundesstaat Arizona und davon, wie er von einer Spezialeinheit bekämpft werden soll. Zusammen mit der Abmahnung kommt die Aufforderung, einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen "Blindspot" 14.01.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH das Werk "Blindspot" ab. Die Serie handelt von einer Frau, die ohne Gedächtnis unbekleidet und vollkommen tätowiert auf dem Times Square gefunden wird und Teil eines komplizierten Rätsels ist. Die Abgemahnten werden bei der Abmahnung wegen einer Folge aufgefordert, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 519,50€ zu zahlen.

"Mistress America"-Abmahnung durch Waldorf Frommer 29.01.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das Filmwerk "Mistress America" im Auftrag der Twentieth Century Fox ab. Die Komödie handelt von einer 18-jährigen, die im großen New York ihre Stiefschwester kennenlernt und zu ihr aufschaut, obwohl diese in vielen Lebenslagen zu scheitern scheint. Für die Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen "Irrational Man" 01.02.16

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Irrational Man" ab. Die Komödie von Woody Allen handelt von einem von Selbstzweifeln geplagten Philosophieprofessor, der durch eine Straftat einen neuen Sinn in seinem Leben sucht. Mit der Abmahnung folgt für die Abgemahnten eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 815,00€.

"Joy - Alles außer gewöhnlich" - Abmahnung durch Waldorf Frommer 10.02.16

Die Tragikomödie "Joy - Alles außer gewöhnlich" ist aktuell Teil einer Abmahnwelle der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox. Die Filmbiografie handelt von dem Leben einer alleinerziehenden Mutter, die einst aus bescheidenem Hause zu einer der bedeutendsten Unternehmerinnen der USA wird. Wegen der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung sollen die Abgemahnten einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€ zahlen.

"The Hateful Eight" - Abmahnung durch Waldorf Frommer 03.02.2016

Gerade erst ist der Film in den Kinos gestartet, da hagelt es schon die ersten Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "The Hateful Eight". Der Western-Film handelt von 8 Personen, die einige Jahre nach dem amerikanischen Bürgerkrieg wegen eines Schneesturms in einer kleinen Hütte Zuflucht suchen und langsam erkennen, dass sie alle eine Verbindung miteinander haben. Den Abgemahnten wird im Auftrag der Universum Film GmbH eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 815,00 € zugeschickt.

"Iron Clad"- Abmahnung durch Waldorf Frommer 12.02.16

Das Filmwerk "Iron Clad" ist aktuell Bestandteil der Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH. Der Historienfilm, der im mittelalterlichen England spielt, handelt von der Auflehnung einer Gruppe aus Adligen und Tempelrittern gegen den König. Die Höhe der Zahlungsaufforderung wegen der Urheberrechtsverletzung beläuft sich auf 815,00€.

"Homeland- The Tradition Of Hospitality"- Abmahnung durch Waldorf Frommer 13.02.16

Die Folge "The Tradition Of Hospitality" der US-amerikanischen Drama-Serie "Homeland" ist aktuell Teil der Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Bei der Folge handelt es sich um die 2. Folge der 5. Staffel, in der die Hauptcharaktere eine militärische Operation im Libanon planen. Die Abgemahnten werden zu der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 519,50€ aufgefordert.

Waldorf Frommer- Abmahnung wegen "Der Richter – Recht oder Ehre" 20.02.16

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Der Richter – Recht oder Ehre" ab. Der Film aus dem Jahr 2014 handelt von einem Anwalt, der aus seiner Heimat in die große Stadt zieht und erstmals zurückkehrt, als er die Verteidigung seines wegen Mord angeklagten Vaters übernehmen soll. Ein weiterer Bestandteil der Abmahnung ist die Zahlungsaufforderung in Höhe von 815,00€, die zur Abgeltung der Urheberrechtsverletzung dienen soll.

„Sicario“-Abmahnung durch Waldorf Frommer 11.01.16

Das Filmwerk „Sicario“ wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag des Rechteinhabers Studiocanal GmbH abgemahnt. Der Thriller aus 2015 handelt von dem Drogenkrieg zwischen Mexiko und dem US-Bundesstaat Arizona und davon, wie er von einer Spezialeinheit bekämpft werden soll. Zusammen mit der Abmahnung kommt die Aufforderung, einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.


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Kommentare  
Matthias S.
0 # Matthias S. 09.01.2016, 12:46 Uhr
Mich betrifft es nicht, aber einen Bekannten von mir. Ich hab mich mal etwas in die Materie eingelesen und wenn ich ehrlich sein soll, letztlich ist das alles sehr abstrus. An der ganzen Sache verdienen alle Seiten, nicht nur die Abmahner.

Was mich mal interessieren würde, es gibt gefühlt unzählige Seiten von Anwälten mit "wir helfen Ihnen". Fein, nur auch nicht kostenlos. Was macht eigentlich, sollte es ihn betreffen, ein Hartz 4 Empfänger, Sozialhilfeempfänger, EU Rentner mit Grundsicherung/Sozialhilfe (hat z.B. mein Nachbar und der ist gerade mal 25 Jahre alt)? So eine Person hat keine 100, 150, 250 oder mehr Euro für einen RA über, kann keine Abmahnung zahlen und selbst wenn die Kanzlei es weiter betreibt, pfändbar wäre auch nichts in den meisten Fällen und das Einkommen liegt eh 200-400 Euro unter der Pfändungsgrenze.

Das klingt immer alles so einfach, aber viele Leute haben keinen Euro über um sich von einem RA gegen eine Abmahnung helfen zu lassen. Was machen die?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Rechtsanwalt Sören Siebert
+3 # Rechtsanwalt Sören Siebert 09.01.2016, 16:30 Uhr
Dafür gibt es die so genannte Beratungshilfe oder - wenn es um gerichtliche Streitigkeiten geht- Prozesskostenhilfe:

www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Matthias S.
0 # Matthias S. 09.01.2016, 17:11 Uhr
Aha, danke. Ich ging davon aus, PKH geht nur wenn etwas nicht selbst verschuldet ist.
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Heiko
0 # Heiko 11.01.2016, 16:08 Uhr
Vielen Dank für die Erläuterungen;

Jetzt hab ich leider noch eine Frage dazu: nehmen wir mal an, dass ein Künstler sein Konzert komplett online ( mit verschiedenen kameradaten ) stellt, um Fans zu einer Bearbeitung/remixen usw zu bewegen/ermutigen und der Künstler ist bei Universal unter Vertrag, man hat die Aussage als Screenshot gespeichert, kann man trotzdem von Frommer & Co abgemahnt werden und ist es dann rechtswirksam ?

Vielen Dank im Voraus
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