DSGVO: Kurzfristig kein Schutz vor Abmahnungen

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Ein paar Tage lang sah es so aus, als könnten kleine Blogger und Shopbesitzer aufatmen: Um Abmahnmissbrauch auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung zu verhindern, wollten CDU und CSU noch vor der Sommerpause eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen. Doch daraus wurde nichts - obwohl eine Mehrheit im Bundestag den professionellen Abmahnern gerne Grenzen setzen möchte.

Kommt die Abmahnwelle noch?

Selbst die Verteidiger der neuen Datenschutzgesetze geben zu: Beim Umstellen auf die DSGVO lassen sich Fehler oder Ungenauigkeiten kaum verhindern. Ob geringfügige Verstöße überhaupt durch Mitbewerber abgemahnt werden können, werden die Gerichte erst in den kommenden Monaten und Jahren entscheiden. Doch auf Kosten und Beratungsaufwand, die mit dem Eintreffen eines Abmahnschreibens entstehen, können Webseitenbetreiber gut verzichten. Das schnelle Vorgehen der Unionsparteien klang daher zunächst einmal vielversprechend.

Idee: Ein Jahr lang keine Gebühr für abmahnende Anwälte

Um schnell reagieren zu können, beschränkten sich CDU und CSU in ihrem Gesetzesvorschlag auf die Übergangsphase nach Inkrafttreten der DSGVO. Der Entwurf sah vor, dass Anwälte während einer Schonfrist keine Abmahngebühren verlangen dürfen. Die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien oder Abmahnvereine mit der DSGVO Profit machen wollten, würde so reduziert. Und eine rasche Lösung wäre es noch dazu: Die Regelung ließe sich in das Gesetz zur Musterfeststellungsklage einfügen. Das soll bereits Anfang Juli im Bundestag verabschiedet werden.

Umfassende Gesetzgebung erfordert Zeit

Grundsätzlich wollen SPD und FDP ebenfalls den Missbrauch mit Abmahnungen eindämmen. Das ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Trotzdem fand der Unionsvorschlag nicht genügend Zustimmung. Denn die SPD will umfassender gegen die Abmahnindustrie vorgehen. Ihr Ziel: eine klare Begrenzung der Anwaltsgebühren bei Abmahnungen jeglicher Art, nicht nur im Zusammenhang mit der DSGVO. Außerdem soll der „fliegende Gerichtsstand“ abgeschafft werden, so dass Beklagte keine weite Anreise zum Gericht mehr in Kauf nehmen müssen. Darüber hinaus sieht die SPD noch Interpretationsbedarf bei der DSGVO: Das Innenministerium müsse klarstellen, wann für Fotografen weiterhin das Kunsturheberrechtsgesetz anwendbar sei. Die kleine Lösung der Union halten die Sozialdemokraten für unzureichend. Einen schnellen Schutz vor Abmahnungen noch in diesem Sommer wird es daher nicht geben.

Fazit:

Die befürchtete Abmahnflut nach Inkrafttreten der DSGVO ist zunächst einmal ausgeblieben. Trotzdem wünschen sich vor allem kleine Unternehmer dringend mehr Schutz vor professionellen Abmahnern. Die zunächst erhoffte kurzfristige Lösung speziell für die Datenschutz-Grundverordnung ist nicht zustande gekommen. Dass gegen den Abmahnmissbrauch vorgegangen werden soll, ist in der Koalition aber unstrittig.

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Kommentare  
Torsten
+7 # Torsten 21.06.2018, 15:38 Uhr
Da können Sie und Kollegen zunächst aufatmen. Schließlich beruht ihr gemeinsames Geschäftsmodel auf der Angst vor Abmahnungen in bekannter Good Cop - Bad Cop Manier.
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Nina Kirsch
0 # Nina Kirsch 04.07.2018, 13:29 Uhr
Das sehe ich ganz ähnlich :)

Tatsächlich ist es so, und das fehlt natürlich in dem Artikel:
Ein Anwalt kann zwar einfach so jemanden / ein Unternehmen abmahnen. Jedoch fehlt ihm dazu die Handlungsbasis. Tatsächlich muss es erst einen Mitbewerber geben, der einen Anwalt beauftragt.

Sollten Sie also abgemahnt werden, lassen Sie sich erst einmal beweisen, dass der Anwalt berechtigt ist dies zu tun, im Sinne von beauftragt von einem Mitbewerber.

Diese Information stammt von einer Anwaltkanzlei, die im Rahmen einer IHK Veranstaltung einiges Licht ins Dunkel brachte und die keine Spielchen spielt :)
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David
0 # David 06.07.2018, 16:14 Uhr
Torsten erklärt uns die Welt, ganz toll
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Öztürk Aham
-3 # Öztürk Aham 04.07.2018, 11:17 Uhr
AFD her, CDU und CSU weg! ALLES ROTZ!
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