Ryanair: erneute Abmahnung durch die Verbraucherzentrale

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Erst kürzlich hat das Berliner Kammergericht eine Gebühr für das Bezahlen mit EC-Karte bei Buchung von Flügen mit dem Billigflieger Ryanair gestoppt, schon droht der Airline schon der nächste Rechtsstreit.

Wie kürzlich bekannt wurde, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen Ryanair wegen dessen Geschäftspolitik abgemahnt. Im konkreten geht es um eine undurchsichtige Klausel für Reiseversicherungen und der von Ryanair erhobenen Check-In-Gebühr. So muss ein Nutzer der Billig-Airline entweder 5 EUR als „Online-Check-In-Gebühr“ zahlen, oder aber er wird am Flughafen beim Ausstellen des Tickets mit 40 EUR zur Kasse gebeten. Die Verbraucherzentralen monieren an dieser Stelle, dass es keine Variante für Verbraucher gibt, die keine Extra-Kosten verursacht.

Fazit:

Bei Ryanair darf man sich so ganz allmählich wirklich fragen, was den Verantwortlichen wohl noch alles einfallen wird, um die vermeintlich billigen Flüge durch hohe Gebühren für „Extra-Wünsche“ zu finanzieren. Aktuell im Gespräch: Stehplätze in Flugzeugen – warum auch sitzen während des Flugs… .

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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