Abmahnung Streaming: Kino.to, Redtube & Co. - sind Streaming-Filmportale legal oder illegal?

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Auf Kinofilm-Portalen und Diensten wie Popcorn Time und kinox.to können sich Nutzer Filme bereits wenige Tage nach dem Kinostart von zu Hause aus kostenlos ansehen. Dabei drängt sich die Frage auf, ob Streaming-Portale legal oder illegal sind ob auch die Nutzer für das Ansehen von Filmen, Serien oder Fußballspielen rechtlich belangt werden können. Denn im Gegensatz zum Filesharing werden die Inhalte beim Streaming gar nicht auf die Rechner der Nutzer heruntergeladen. Nun hat der EuGH ein aktuelles Urteil dazu gefällt.


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Unser Top Artikel klärt darüber auf, ob die Nutzung von Streaming Kinoportalen legal möglich ist.

Wie funktioniert Streaming?
» Live Streaming
» On-Demand Streaming
» Zwischenspeicherung (Cache)

Die Rechtslage beim Streaming
» Privatkopie
» Rechtswidrige Vorlage
» Neues EuGH Urteil zum Streaming

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Abmahnung wegen Streaming und Popcorn Time
» Die Plattformbetreiber
» Die Nutzer
» Abmahnung wegen Popcorn Time
» Fazit

1. Wie funktioniert das Streaming?

Die meisten Nutzer von Streaming-Portalen kennen nicht den technischen Ablauf. Sie wählen sich den gewünschten Film aus und warten bis der Player startet. Aber was passiert bei Portalen wie kinox.to technisch überhaupt?

Live Streaming

Es gibt verschiedene Arten von Streams, so zum Beispiel On-Demand-Streams oder aber Live-Streams. Bei Live-Streams, wie beispielsweise der Übertragung der Fußball-WM bei ARD und ZDF, kann direkt über die Website des TV-Senders das Spiel angesehen werden, so als sitze man zu Hause vor dem Fernseher. Beim Live-Streaming werden die Daten unabhängig vom Server ausgetauscht.

On-Demand Streaming

Das Gegenteil des Live Streaming ist das On-Demand Streaming. Hierbei hat der Nutzer im Gegensatz zum Live Streaming die Möglichkeit, das Video vor- oder zurück zu spulen. Die Handlung des Nutzers besteht also nicht nur darin, sich Filme anzusehen. Beim On-Demand-Streaming, wie zum Beispiel bei YouTube, Mediatheken der privaten und öffentlich-rechtlichen Sender oder aber bei kostenlosen Filmportalen, werden nach dem Anklicken des Films die Datenpakete vom Server des Anbieters mittels Internetprotokoll zum PC des Nutzers gesendet.

Diese Datenpakete, die eine sehr stark komprimierte Version des Films enthalten, werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert. Diese Speicherung erfolgt in der Regel im Zwischenspeicher, auch als Cache bezeichnet, des Empfängergeräts. Um den Film abspielen oder vor- und zurück zu spulen zu können, muss der Player auf die zwischengespeicherten Daten zugreifen.

Zwischenspeicherung im Cache

In der Zeit wird dem Nutzer ein Ladeprozess angezeigt. Denn ein sofortiges Starten des Films zu Beginn der Datenübertragung würde ein verzögertes Abspielen des Filmes bedeuten. Daher werden die ersten Sekunden des Films vollständig im Cache gespeichert. Hierbei spricht man vom Buffering. Erst danach startet der Film ohne Verzögerung im Internetbrowser des Nutzers über den Flash-Player, der bei den meisten PC’s vorinstalliert ist. Da der Film aber nicht nur aus den ersten Sekunden besteht, werden die restlichen Teile des Films sukzessiv, währenddessen sich der Nutzer den Film ansieht, heruntergeladen. Spätestens am Ende des Streaming-Vorgangs ist das gesamte filmische Werk im Cache des Nutzer-PCs gespeichert.

Wie lange diese Daten im Cache gespeichert werden, hängt von den Einstellungen im Internetbrowser ab. Es besteht die Möglichkeit, dass der Cache nach jedem Schließen des Internetbrowsers geleert wird. Dann erfolgt die Zwischenspeicherung nur so lange, wie der Internetbrowser für den Streaming-Vorgang geöffnet ist. Es können aber auch Einstellungen vorgenommen werden, bei denen der Cache erst nach einer bestimmten Größe von Daten geleert wird. In diesem Fall wird der Film so lange zwischengespeichert, bis sich der Cache automatisch leert oder dies durch den Nutzer vorgenommen wird.

2. Wie ist die Rechtslage in puncto Streaming?

Vor dem Hintergrund, dass der Film im Cache zwischengespeichert wird, stellt sich die Frage: Ist das Ansehen von Kinofilmen über Streaming-Portale in Deutschland nun legal oder nicht? Sobald der Streaming-Portalbetreiber die Filme auf seinem Portal den Nutzern zugänglich macht, bedient er sich dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus § 19a UrhG. Dieses Recht steht jedoch nur dem Urheber zu (§ 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UrhG). Dies betrifft allerdings nur den Betreiber der Streaming Portale, nicht die Nutzer.

Verstoßen diese durch die Nutzung der Streaming Dienste gegen geltendes Recht?

Betrachtet man den technischen Ablauf noch einmal näher, fällt auf, dass Kopien des Films (sog. Vervielfältigungsstücke) im Cache gespeichert werden. Das Recht, Vervielfältigungen von Werken herzustellen, hat nach § 16 Abs. 1 UrhG jedoch der Urheber. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kinofilm vorübergehend oder dauerhaft erstellt wird. Demnach verletzt jeder Nutzende solcher Kinofilm-Portale das Urheberrecht des Urhebers.

Wenn die Rechtslage allerdings so einfach wäre, würden wohl kaum so unterschiedliche Meinungen aufeinander prallen, wenn es um die Frage geht, ob diese Streaming-Portale nun legal sind oder nicht. Daher das große ABER:

Das Recht der Privatkopie

Durch die Rechtsprechung wurde in den letzten Jahren eindeutig geklärt, dass Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch erstellt werden dürfen. Dies ist auch im Gesetz festgeschrieben, § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG.

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

Dabei gilt allerdings die Einschränkung, dass die Kopie nicht auf einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage beruht. Wie bereits geklärt, begeht der Portalbetreiber eine Rechtsverletzung. Daher stellt auch die Vervielfältigung im Cache des Nutzers eine Urheberrechtsverletzung dar.

Offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage?

Aber was heißt überhaupt "offensichtlich rechtswidrig hergestellt"?
Eine allgemeingültige Definition gibt es dazu nicht. Wenn man sich aber einen aktuellen Kinofilm oder einen gerade erst auf DVD erschienen Blockbuster über ein solches Portal kostenlos ansehen kann, sollte einem klar sein, dass es sich hier um eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handelt. Das ist auch bei TV-Serien oder älteren Filmen der Fall. Dem Nutzenden sollte die Rechtswidrigkeit der kostenlosen Bereitstellung dieser Filme und Serien klar sein, denn bei anderen – legalen – On-Demand-Anbietern, ist das Ansehen kostenpflichtig.

Die Frage nach der Legalität von kostenfreien Film-Streaming-Portalen ist allerdings auch hier noch nicht abschließend geklärt. Es folgt ein weiteres ABER. Denn es muss auch § 44a UrhG beachtet werden.

"Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."

Nach einhelliger Meinung und der Auffassung des Gesetzgebers handelt es sich bei den Vervielfältigungsstücken lediglich um zwischengespeicherte Dateien im Cache. Sie sind also flüchtig und begleitend. Demnach ist die Nutzung von kostenlosen Kinofilm-Streaming-Portalen zulässig und folglich legal.

Neues EuGH Urteil zum Streaming

Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch das bloße Ansehen von offensichtlich illegalen Inhalten wie aktuellen Kinofilmen, Serien oder Sportereignissen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Nutzer von Streaming-Plattformen können also nicht mehr davon ausgehen, dass nur die Anbieter der Streaming-Dienste rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Ob dieses Urteil nun zu einer Abmahnwelle von Streaming-Nutzern führt muss man abwarten. merh Informationen zum EuGH Streaming Urteil finden Sie hier:

Neues EuGH Urteil: Schon das Ansehen illegaler Streams ist rechtswidrig

3. Abmahnungen wegen Streaming?

Da die Rechtslage also bisher nicht eindeutig war, kam es in letzter Zeit immer wieder auch zu Abmahnungen im Bereich Streaming. Hier muss man aber zwei Fälle auseinanderhalten:

Abmahnungen gegen die Plattformbetreiber

Hier ist die Rechtslage oft eindeutig. Wenn die Betreiber von Streaming-Plattformen urheberrechtlich geschützte Inhalte (Videos, Filme, Musik) online stellen, brauchen Sie dazu das Einverständnis der Rechteinhaber. Also der Urheber oder der Rechteverwerter (Plattenfirmen, Filmstudios usw.). Wenn Sie diese Einwilligung nicht eingeholt haben, etwa weil Sie die dann anfallenden Lizenzgebühren nicht zahlen wollen, verstoßen die Betreiber von Streaming-Plattformen gegen das Urheberrecht und können abgemahnt werden. Gleichzeitig kann das Betreiben solcher Seiten auch einen Straftatbestand darstellen.

Abmahnungen gegen die Nutzer von Streaming Portalen

Anders sieht die Sache aus bei den Nutzern solcher Portale. Der Nutzende nimmt ja gar keine Handlung an dem "Werk", also dem Film oder dem Lied vor. Er ruft die Titel nur ab. Rechtlich wird jetzt darüber gestritten, ob das Zwischenspeichern im Cache beim Nutzer eine urheberrechtlich relevante Handlung ist. Diese Auffassung wird von den Abmahnanwälten und den Rechteinhabern immer wieder vertreten.

Die Gerichte haben – vor allem im Zusammenhang mit den zahlreichen Redtube-Abmahnungen im Jahr 2013 – aber in den meisten Fällen entschieden, dass der bloße Abruf von Inhalten per Streaming keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Anders jetzt der EuGH in dem oben genannten Urteil. Auch die Nutzer begehen eine Rechtsverletzung, wenn Sie illegale Streams abrufen. Ab deshalb eine neue Abmahnwelle der Rechteinhaber folgt kann man im Moment aber noch nicht sagen. 

Abmahnungen wegen der Nutzung von "Popcorn Time"?

Aktuell finden sich viele Anbieter auf dem Markt, bei denen nicht klar ist, ob es sich um Filesharing oder Streaming handelt. Popcorn Time hat aktuell wohl die Rolle des „Marktführers“ in diesem Bereich inne. Viele Nutzer denken sicher, dass es sich "bloß" um eine Streaming-Plattform handelt. In Wahrheit handelt es sich bei Popcorn Time aber um Filesharing und P2P. Da sieht die Rechtslage aber schon wieder anders aus.

 

Praxis-Tipps zum Streaming im Netz:

1. Bislang gibt es zur Frage der Strafbarkeit oder Rechtsverletzung der Nutzer von Streaming-Portalen kaum belastbare Rechtsprechung deutscher Gerichte.

2. Der EuGH hat aktuell entschieden, dass auch die Nutzer beim Abruf illegaler Streams eine Rechtsverletzung begehen.  Man muss aber abwarten, ob dies in Deutschland zu Abmahnungen führt und wie die Gerichte dann tatsächlich in solchen Fällen entscheiden werden.

3. Es gibt zwischenzeitlich zahlreiche legale Portale, auf denen Internetnutzer Filme ansehen können, ohne Gefahr zu laufen, abgemahnt zu werden. Eine gute Übersicht legaler Streaming Portale mit Vergleich von Preisen und verfügbaren Filmen finden Sie beispielsweise bei auf den Seiten von trusted unter https://trusted.de/video-on-demand

Auch die https://video-on-demand.vergleich.org bietet umfassende Informationen und Tests zu den verschiedenen Anbietern von Video on Demand.

 


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Kommentare  
kevin
-22 # kevin 29.03.2016, 12:25 Uhr
Mach ich mich Strafbar, wenn ich online Serien streeme sie mir aber nicht Runter lade?
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Andrea
+12 # Andrea 27.04.2017, 21:39 Uhr
hi kevin

Wenn man streng nach dem Urteil geht, dann ja.

Dieses Urteil dass hier heute gefällt worden ist, ist der größte Mist. Denn dass könnte nämlich jetzt ganz schnell dazu fuehren, dass Streaming generell verboten wird und damit wäre es auch das Ende von youtube, von den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender, es wäre das Ende von Sport-Livestreams weil man die nicht mehr gucken darf und es wuerde sogar die Nachrichtenkanäle treffen weil man dann deren Videos ebenfalls nicht mehr gucken duerfte und die ihre Videos entfernen muessten.

Von daher: hier werden User völlig unnötig kriminalisiert nur weil diese werte Content-Industrie noch mehr Geld saugen will. Das ist die Wahrheit.
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Andrea
0 # Andrea 27.04.2017, 21:42 Uhr
@ Kevin

Liest du dazu auch hier:

https://www.tz.de/multimedia/streamen-illegal-ueberraschendes-eugh-urteil-streaming-endgueltig-strafbar-zr-8220881.html#idAnchComments

Tja... dieses Urteil vom EuGH heute ist brandgefährlich und falsch und gehört absolut ueberarbeitet.
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Alex
+4 # Alex 21.04.2016, 16:27 Uhr
Kevin: Lies den Artikel.

Tl;dr: Noch nicht abschließend geklärt.
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Idur
+4 # Idur 17.07.2016, 11:08 Uhr
Hervorragender Artikel, da er die Gesamtsituation bis ins Dtail, aber ohne unnötigen Firlefanz darstellt.

Ich werde diese Seite, sowie die Kanzlei gerne weiter empfehlen, falls jemand in diesem Bereich Schwierigkeiten hat.
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Halx
+6 # Halx 21.04.2017, 16:22 Uhr
Gut dargestellt. Aber unfassbar, daß in einem angeblichen Rechtsstaat wie Deutschland in diesen zeiten darüber noch Unsicherheit herrscht. Eine kurze Erweiterung der Urheberparagraphen um "das streamen jeglicher Werke ist keine Urheberrechtsverletzung" würde die ganzen Abzocker-Rechtsverdreher arbeitslos machen. Und diese "offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht" ist auch so ein schwammiger Mist. Das kann ich als user weder nachvollziehennoch prüfen. Auch bei Amazon oder netflix weiß ich das nicht. Man geht halt davon aus, weil sie Geld nehmen, das allein kann aber kein Nachweis sein. Sonst nimmt kinox.to auch 3 Euro im Monat und muss dann als legal gesehen werden? Viele Anbieter im Netz finanzieren sich aber durch Werbung und Klicks. Ansonsten muss ja auch jeder youtube, myvideo, ampya etc User Abmahnungen fürchten, woher soll man wissen ob der uploader die rechte besitzt??? Eine Schande, daß der Gesetzgeber hier nicht zum Verbraucherschutz endlich mal was tut. Armes Deutschland!
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Sound
-1 # Sound 26.04.2017, 19:38 Uhr
@Halx:
Der Gesetzgeber unterstützt den Verbraucherschutz in vollem Umfang. Wer allerdings glaubt der Verbraucherschutz schütze den Verbraucheritronen falten. Der Verbraucherschutz schützt den Verbrauch, also die Unternehmen und deren Unternehmensziele.
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Sound
-1 # Sound 26.04.2017, 19:40 Uhr
@Halx:
Der Gesetzgeber unterstützt den Verbraucherschutz in vollem Umfang. Wer allerdings glaubt der Verbraucherschutz schütze den Verbraucher, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten. Der Verbraucherschutz schützt den Verbrauch, also die Unternehmen und deren Unternehmensziele. Es geht ums Geld.
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Leon Aden
+4 # Leon Aden 27.04.2017, 20:53 Uhr
Wie siehts es bei Redtube und den anderen Pornoseiten aus.? Wie sieht da die Rechtslage aus? Auch Illegal oder legal
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Andrea
0 # Andrea 27.04.2017, 21:46 Uhr
hi Leon Aden

Bei RedTube gibt es ein eindeutiges Urteil:

http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-porno-landgericht-beschluss

RedTube ist Streamingportal und damit LEGAL laut diesem Urteil

Zitat:
Mehrere Tausend Menschen wurden abgemahnt, weil sie illegal Pornos beim Portal Redtube gesehen haben sollen. Zu Unrecht, finden die Betroffenen schon länger. Nun haben sie ihre Haltung auch juristisch bestätigt bekommen und damit einen wichtigen Sieg errungen.

Das Landgericht Köln gab den Beschwerden von mehreren Betroffenen statt, die im Auftrag einer Firma namens The Archive AG von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte abgemahnt worden waren. Sie hatten sich beim Landgericht darüber beschwert, dass die Richter dort von der Telekom gefordert hatten, zu den IP-Adressen die Klarnamen zu ermitteln und herauszugeben. Diese Beschlüsse des Kölner Gerichts waren die Grundlage für die massenhafte Abmahnung.

Nun heißt es in einem neuen Beschluss: "Der Kammer zufolge hätte dem Antrag der 'The Archive AG' auf Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom nicht entsprochen werden dürfen."
So viel dazu.
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Justin
+1 # Justin 27.04.2017, 20:57 Uhr
Sind Pornos jetzt auch illegal?
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Andrea
+3 # Andrea 27.04.2017, 21:50 Uhr
hi Justin

kommt auf die Pornoseite an die du anguckst. Das ist ja das verhexte jetzt nach diesem heutigen Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Und dieses Urteil ist insofern hochgefährlich, da es sogar legale Streams wie Sport-Livestreams, youtube, die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender und viele weitere solche Streamingseiten in Gefahr bringt und die Nutzer völlig unnötig kriminalisiert!
Auch Nachrichtenseiten wie tagesschau.de, heute.de, focus.de, spiegel.de, n-tv.de und viele weitere werden ebenfalls gefährdet weil auch die Videos in ihren Nachrichtenkanälen drinhaben. Und wenn man die jetzt auch schon nicht mehr anschauen darf, dann wäre aber endgueltig das Maß voll.
Darueber hinaus werden damit auch noch User kriminalisiert, die Streaming-Games spielen. Denn auch solche Streams könnten dann am Ende noch illegal werden.
Von daher ist dieses Urteil vom EuGH ueberhaupt nicht zu Ende gedacht in die Konsequenzen daraus sind verheerend! Ich möchte nur wissen, welcher Filmindustrie-Lobbyist diese Richter bestochen hat.
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UB
+3 # UB 28.04.2017, 21:09 Uhr
Mit diesem Urteil muss ich dann ja auch vorsichtig sein, wenn ich auf youtube etwas anschaue, weil ich ja nicht weiß, ob der Uploader die Urheberrechte besitzt. Wenn so jemand etwas "illegales" hoch lädt und ich es mir anschaue, mache ich mich ja ebenfalls strafbar. Wie soll das in der Realität funktionieren?
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momo
+10 # momo 29.04.2017, 19:08 Uhr
Wenn ich am Zaun vor einem Rockkonzert spazieren gehe kann ich die Musik hören. Ich weiß, dass man eigentlich dafür bezahlen muss. Kann ich dafür belangt werden, dass ich die Musik "streame" oder muss ich solche Veranstaltungsorte weitläufig meiden? Dasselbe Thema in einem anderen Kontext.
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Guest
+2 # Guest 29.04.2017, 21:14 Uhr
Hallo!
Vielen Dank für den sehr informativen Artikel!
Nun habe ich auch eine Frage.. Sind VIdeos , die von Fernsehensender auf ihren Website hochgeladen werden, auch illegal?
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MB
+1 # MB 02.05.2017, 19:07 Uhr
Hallo zusammen!
Ich möchte vorab sagen, dass mir der Artikel sehr gut gefallen hat.
Was die Caches angeht:
Wie gut kann man denn feststellen, dass man sich auf einem Streamingportal einen Film angeschaut hat? Es gibt ja viele Programme, womit ich sowohl z.B. die Festplatte und alles um den PC, als auch die Internetbrowser reinigen kann. Sprich ein Klick und meine Caches sind gelöscht. Könnte man sich in diesem Falle nicht einfach einen Film oder eine Serie im Internet anschauen und danach die Caches entfernen und die Sache wäre erledigt?
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Lortschi
+3 # Lortschi 06.05.2017, 20:09 Uhr
Hallo zusammen!

Mir ist es nur nicht ganz klar, wie eine Streaming von den Behörden nachgewiesen werden sollte? Da hier in dem Artikel über Cache die rede ist und somit der Browser Cache, was eigentlich nur ne Auslagerung der Daten auf eine bestimmt begrenzten Bereich der Festplatte, gemeint ist und nicht mehr als von 200 bis 500 MB die rede ist. Somit kann kein kompletter Film dort aufbewahrt werden (natürlich wenn der Film größer als der Bereich ist) was heutzutage von der Auflösungen zu erwarten ist. Über IP Tracking wird es wie beim Filesharing nicht möglich sein, da man ja die Daten nicht weiter anbietet. Einzige Möglichkeit wäre hier die Logfiles vom Server durchzusuchen, wer und wann mit welcher IP sich connected hat. Ich bezweifele aber dass da viele Streaming Hoster mitspielen werden ...vorallem wenn der Server auf wie vom Kinox.to auf Tonga ist.
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Pflichtverteidiger
-8 # Pflichtverteidiger 07.05.2017, 18:43 Uhr
Ganz ehrlich: Ich kann das ganze Gerede über die Abzocke der Filmindustrie nicht nachvollziehen. Klar ist es nett, sich einen Stream kostenlos anschauen zu können, aber gegenüber den Menschen, die viel Arbeit und Geld in die Produktion und Vermarktung gesteckt haben, unfair. Wer sich einen Film angucken möchte, geht halt ins Kino. Und bei dem riesigen legalen Angebot an Serien und Filmen, die es mittlerweile über Netflix, Amazon und Co. zu vernünftigen Preisen gibt, weiß man doch eh schon gar nicht mehr, wo man die Zeit hernehmen soll, das alles zu gucken. Wer alles umsonst haben will, verhält sich meiner Meinung nach asozial. Für qualitativ gute Filme und Serien sollte man bereit sein, angemessenes Geld zu bezahlen.
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R.Fahl
+4 # R.Fahl 12.05.2017, 12:26 Uhr
1. ältere Kinofilme sollten vom Streamingverbot ausgenommen werden,da diese ihr Geld schon verdient haben.Mit Sicherheit gibt es genug Leute,die einige Filme noch nicht gesehen haben.Genauso sollte es mit älteren Serien sein.Beispiel:Bezaubende Jeanny,Bonanza und ähnliche.
2. Streamingverbot generell:
Wenn ihr mit dem Verbot nicht einverstanden seid,wehrt euch!
Wenn alle(!!) User sämtliche Portale für eine gewisse Zeit meiden(2-3 Monate als Beispiel),werden die Betreiber schon was merken.Hier spreche ich nur mal die
? legalen? an,wie youtube,Mediatheken u.v.a..
Nur wer sich wehrt,kann Erfolge erringen.
Wissen die User eigentlich,wie stark sie sind???
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Jennifer
+1 # Jennifer 17.09.2017, 21:47 Uhr
Gehen Sie mal ins Kino, auf dem Land, abends, wenn keine Busse mehr fahren und das nächste Kino 25 km entfernt liegt.. Da bleibt es nicht bei 7-8 € pro Person, sondern eben noch 30-35 € fürs Taxi. Aber klar, das sind die 90 Minuten ja auf jeden Fall wert! ...
Was Serien betrifft... Würde Netflix die interessanten Serien anbieten, wäre das kein Thema... Dann wiederum sind diese im TV auch zu sehen, nur eben zu festen Zeiten. Manche mögen sich Punkt 20:15 Zeit nehmen können - andere halt nicht. Vielleicht mal nachdenken, dann schreiben..
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Dominik
0 # Dominik 08.05.2017, 23:03 Uhr
also ganz ehrlich es geht ja direkt darum das raubkopie vermieden werden soll das betrifft ja das zwischen speichern und runterladen aber bloss nur angucken jetzt als ilegal zu verurteilen ist gesetzlich durch grungesetzte nicht gültig damit verstoss das gesetz schon mehrere linien und da bin ich der meinung nach wie vor dieses gesetzt was die jetzt gemacht haben ist nicht rechtlicht damit würde ich mal nach berechnung sagen da müsste ja jetzt doch polizisten und und recht verteitiger europaweit fast jeden bürger hinter gitter stecken wer bitte ist so doof beim gericht sowas zu durch zu setzen der schaden denn die dadurch jetzt im umlauf gebracht haben werden höher sein als was die filminustrie angeblich beklagen tut wobei nur anschauen noch lange kein schaden macht da viele nützer vor denn kauf sich nie sicher sind ob der film/musik gut und nach seinen geschmackt betrifft wobei sowas keine umstausch rechte gelten ist online kostenlos anschauen und anhören rechtlich doch was gutes da die meisten doch immer noch die guten menschen sind das die es auf CD nach kaufen nur ist es extrem schade und traurig was jetzt das neue gesetzt unrechtlich erlassen wurde was gar nicht gültig ist und keiner der richter auf die grundgesetzte achtet mehr
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Andreas
+2 # Andreas 13.05.2017, 03:41 Uhr
Je mehr ich über das Thema lese ("zum Glück" nicht betroffen sondern als Informatiker "nur" aus fachlichen Gründen), desto "windiger" finde ich die ganze Sache.

Wenn ich das richtig verstehe, ist doch wohl das Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke die illegale Handlung, die verfolgt wird.

Aber nach meinem technischen Verständis mache ICH doch gar keine Kopie des Inhalts. Mit dem Zugriff meines Browsers auf einen Inhalt im Internet veranlasse ich doch nur die Technik der Anbieterseite, eine Kopie des bei ihm vorhandenen Inhalts zu machen und mir diese über das Netz zu schicken. (Dazu würde das Angucken natürlich zweifellos ausreichen, ein "vorsätzlicher" Download macht dann keinen Unterschied.)
Mit meinem laienhaften Rechtsverständnis könnte ich das vielleicht die Aufforderung zur Begehung einer Urheberrechtsverletzung nennen, wenn es sich um illegale Inhalte handelt?! Aber ob der Inhalt illegal ist, kann ich doch in dem Moment möglicherweise gar nicht wissen?! Und mit der Logik "das kann ja noch gar nicht legal sein, wenn es so neu ist" kann ich nichts anfangen. Wenn es alt und illegal sein kann, dann könnte es doch wohl auch legal sein, obwohl es neu ist?!
Bin ich als Nutzer eines Angebots tatsächlich verpflichtet, ein fachliches Urteil über die Legalität eines Angebots abzugeben? Dann darf ich ja gar keinen Browser mehr öffen und irgendeine Web-Suche starten. Da findet sich garantiert schnell ein Link zu einem urheberrechtlich geschützten Werk, und schon habe ich mich strafbar gemacht?!
Ist das etwa geltende Rechtsprechung?
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Andreas
0 # Andreas 13.05.2017, 03:54 Uhr
Wohl gemerkt: Streaming.
Beim File Sharing halte ich schon den Nutzer einer entsprechenden Software für verantwortlich (und damit vielleicht schadenersatzpflichtig), weil er ja dabei den Inhalt anderen zur Verfügung stellt (auch wenn er das vielleicht gar nicht merkt oder gar versteht).
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Andreas
+5 # Andreas 13.05.2017, 04:36 Uhr
"...Dem Nutzenden sollte die Rechtswidrigkeit der kostenlosen Bereitstellung dieser Filme und Serien klar sein, denn bei anderen – legalen – On-Demand-Anbietern, ist das Ansehen kostenpflichtig..."

Wenn also jemand etwas kostenlos anbietet, was ein anderer nur gegen Geld anbietet, sollte mir demnach klar sein, dass das kostenlose Angebot illegal und nur das kostenpflichtige Angebot legal ist?!

Faszinierend! :-(
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Guest
0 # Guest 16.05.2017, 00:54 Uhr
Hi,
Hab mal eine Frage wie sieht es mit Pornoseiten aus sind die jetzt auch illegal ???
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Bo0767
0 # Bo0767 24.05.2017, 17:20 Uhr
Ich kann absolut nachvollziehen, dass das anschauen von aktuelle Kinofilmen oder Liveübertragung von der 1 und 2 Bundesliga über Streamingportale illegal ist. Aber dass anschauen von Pornofilmen mit einer Filmlänge zwischen 7-20 Minuten auf den bekannten Streamingseiten kann doch nicht wirklich illegal sein oder???
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Xavier
+1 # Xavier 13.06.2017, 03:42 Uhr
Was passiert wenn ich Series oder Filme sehe, aber ein VPN oder ein DNS benutze?
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CIA Drugtraffic
+3 # CIA Drugtraffic 28.06.2017, 01:16 Uhr
Meiner Meinung nach ist es lächerlich, Nutzer, die meist "nur streamen", also maximal etwas im Cache zwischenspeichern, zu stigmatisieren und "abzumahnen". Abmahnung ist für mich in diesem Fall gleichbedeutend mit allgemeiner Abzocke, wir leben im Kapitalismus und ganze ( meiner Meinung nach unmoralisch handelnde ) Rechtsanwaltskanzleien verdienen mit der ganzen Schote ihr Geld, sei es pro oder contra. Die Freiheit der Menschen wird allgemein immer mehr eingeschränkt, zugunsten von Kontrolle und Geldmacherei (sieht man auch gern am Zensieren von netten "politisch inkorrekten" Kommentarlöschungen im Internet). Ich habe den Glauben an ein "gerechtes Rechtssystem" schon vor Jahren verloren, ich bin 31 Jahre alt. Nur leider sehn s die meisten nicht, "ihr" seid nur Quacksalber und keine freien Menschen, ich hoffe ihr denkt mal an euch, anstatt immer nur an die anderen und was denn sein könnte. Ein bisschen gesunder Egoismus und Selbstbewusstsein täte gut. Oder die zehn Gebote aus dem alten Testament. Vielleicht brauchen manche Menschen Gesetze, nach denen sie leben, aber andere brauchen weniger Gesetze und leben trotzdem ohne jemanden etwas zu leide zu tun....
. Peace out ich streame weiter, sollen sie mich einsperren wie so viele "kleine" arme Menschen, die nicht mal was vernünftiges zu fressen haben oder wegen 500€ ungezahlter Schulden ins Gefängnis dürfen, während wir ein paar Bangsters gern mit Milliarden innerhalb von 2 Wochen retten, die richtig kriminell sind (aber nicht vor dem Gesetz, wahrscheinlich war das ja "legal", lol.) Hauptsache Kohle absaugen, bis ans Limit , solange sie nicht auf die Barrikaden gehen und noch ihr Feierabendbier haben is alles gut. Aber Milliarden für Sozialausgaben, KITAS, Rente, infrastruktur, Bildung, etc, etc ? - Das muss erst mal länger besprochen werden, am besten wir vertagen das bis nächstes Jahr. (Dabei sind sie ja ach so wichtig, unsere Eltern, unsere Kinder-schaut euch an welche Kohle ne Altenpflegerin oder nen Kindergärtner bekommt, da seht ihr die Wichtigkeit in bezahlter Praxis im Vergleich zu anderen Jobs). Ich bin dieser ausgesprochenen offensichtlichsten Doppelmoral mehr als überdrüssig, zurück mit euch und ab ins Büro, Hauptsache ihr macht "nur euren Job" (ohne drüber nachzudenken was er beinhaltet, der dümmste Spruch der Welt, ist sowas wie mangelnde Selbstreflexion) und verdient euer Geld, während die Schwachen der Gesellschaft ausgebeutet und gegeneinander ausgespielt werden. Schande über euch und hoffentlich ein gerechtes Karmaurteil im Diesseits und Jenseits wünsch ich all den schlechten(ist natürlich subjektiv) Menschen!
Zum Schluss noch ein kleines Zitat, aus dem englischem frei übersetzt:
"Niemand ist mehr versklavt als der, der fälschlicherweise glaubt frei zu sein." ( angeblich Shakespeare KP)
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CIA Drugtraffic
+4 # CIA Drugtraffic 28.06.2017, 01:33 Uhr
PS: Vielen Dank an die Redaktion, dass ich hier meine Meinung frei äußern kann, ohne mich registrieren zu müssen, ohne Klarnamenpflicht, hoffentlich ohne Zensur. Denn die Anonymität des Internets hat auch einen Vorteil, Leute können einfach den Inhalt lesen ohne ein zugehöriges Bild zu haben und sich selbst ein Urteil bilden. Klarnamenpflicht ist Zensur, im tieferen Sinne. "Nicht jeder hat die Eier sich nackt auf ne Bühne zu stellen" (von mir)
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mario
+1 # mario 16.07.2017, 16:25 Uhr
Netter Artikel, Aber wie kann ich mir sicher sein dass bei den Portalen die filme Illegal sind? es heißt ja dass ansehen(streamen) von illegalen filmen sei strafbar.
es gibt genügend Portale die ein entgeld verlangen( mir ist bewusst das dieses nicht für die Filmrechte bzw. Lizenzen ) benutzt wird , aber ein leihe könnte da denken es ist legal. wie sieht es damit aus ?
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Guest
0 # Guest 09.10.2017, 22:46 Uhr
Oh Deutschland...man blickt bei dir nicht mehr durch.
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marius
0 # marius 12.11.2017, 19:18 Uhr
Schön das am ende alternativen genannt werden... ist ja ok aber trotzdem sind glaub ich allen die legalen alternativen bekannt. Also ich würd jetzt eher sagen, dass der hauptgrund für gucken von filmen auf nicht so "sauberen" internetseiten der ist, dass nicht viele geld für beispielsweise netflix etc.haben oder ausgeben wollen. Auf solchen Internetseiten steht die Verfügbarkeit neuer Filme und Serien bei Nutzern eher an zweiter stelle.
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uba
0 # uba 12.01.2018, 11:41 Uhr
Vllt hilft es für den Nachweis, dass ein Nutzer eine mögliche Rechteverletzung begangen hat, noch einmal den technischen Hintergrund zu beleuchten:

a) Bereitstellen von Inhalten über Filesharing:
ein sich verletzt fühlender Rechteinhaber, kann nachweisen, dass er von einer bestimmten IP-Adresse das geschützte Rechtsgut(oder Teile) heruntergeladen hat und damit über diese IP-Adresse vom denjenigen, der die Herrschaft über diese hat, widerrechtlich verbreitet wurde.
(zB bei torrents kann er nachweisen, dass er Daten von einem 'Seeder' bekommen hat, bei Leecher ist der Nachweis nicht so ohne weiteres zu führen - dieser feine Unterschied kann manch einem Abgemahnten aus der Patsche helfen)

b) Streaming hier am Beispiel youtube:
Was passiert technisch? Ein Nutzer versucht via TCP/IP mit youtube eine Verbindung aufzubauen -> dieser Verbindungsaufbau muss vom Provider gespeichert werden (source-IP und destination-IP). Welche Daten danach zwischen dem Nutzer und youtube ausgetauscht werden, bekommt der Provider nicht mit (sofern nicht eine richterliche Anordung vorliegt - nb bei HTTPS auch nicht so einfach)! Ein sich verletzt fühlender Rechteinhaber hat auch keine Möglichkeit, überhaupt von dem Verbindungsaufbau zu youtube Kenntnis zu bekommen - es sei denn, youtube würde ihm das mitteilen. Bei youtube würde ich nun diese Möglichkeit ausschließen wollen, aber wie es bei anderen 'fake-portalen' aussieht... wer weiß :-)
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Peter
0 # Peter 18.01.2018, 18:41 Uhr
Hallo, wie sieht es aus, wenn man einen Stream nur ca 5 min angfangen hat, der schlecht geladen hat und wieder ausgemacht hat? Genau wegen dieses Streams kam eine Abmahnung mit der Aufforderung 700 Euro zu zahlen. Danke im Voraus
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Dominik
0 # Dominik 25.01.2018, 18:41 Uhr
Hallo, ich lebe in Kroatien un war in Deutschland so zwei wochen und habe filme wonn PopcornTime angesehen, jetz hat der mann wo ich war eine Abmahnung bekommen aber nur fur ein film so 915 Euro, ich habe so 5-6 filme angeschaut...was soll ich machen? Ich hab nicht gewusst das es in Deutschland ilegal ist weil es in Kroatien legal ist...ich kann nicht so 6000 Euro zahlen wenn es fur alle filme kommt...mein monatslohn ist hier cca 400 Euro...wass soll ich jetzt machen...Danke
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