Domainrecht: Wann haftet der Admin-C bei Registrierung einer Domain?

(0 Bewertungen, 0 von 5)

Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Stellung des Admin-C und der Frage auseinanderzusetzen, wann der Admin-C für Rechtsverletzungen haftet, die durch die Registrierung einer Domain entstehen.

Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Stellung des Admin-C und der Frage auseinanderzusetzen, wann der Admin-C für Rechtsverletzungen haftet, die durch die Registrierung einer Domain entstehen.

Ausländisches Unternehmen beauftragt Admin-C, um deutsche Domain zu registrieren

Ein Verein, welcher Inhaber der Wortmarke „DLG“ war, hatte sich 2008 unter dem Kürzel „DLG“ ins Vereinsregister eingetragen.

Ein Unternehmen aus Florida mit Namen DLG hatte Interesse, die deutsche Domain zu registrieren. Es kontakte eine Person, welche für ausländische Interessenten anbot, sich als Admin-C für .de-Domains einzutragen.

Auf diese Weise ließ er sich als Admin-C für die Domain www.dlg.de eintragen. Die DENIC hatte die Domain bis Ende 2009 einer Registrierungsmöglichkeit entzogen, da erst hier Domains, die einem Kfz-Kennzeichen entsprachen, zur Registrierung freigab.

Als der deutsche Verein und Inhaber der Wortmarke DLG darauf aufmerksam wurde, dass die Person als Admin-C eingetragen ist, ließ sie diesen abmahnen. Als dieser darauf nicht reagierte, beschritt die Markeninhaberin den Rechtsweg und verlangte Löschung der Domain sowie Ersatz der außergerichtlichen Abmahnkosten.

Bundesgerichtshof nimmt Haftung des Admin-C nur in Ausnahmefällen an

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil von Mitte Dezember 2012 (Urteil vom 13.12.2012 – Az.: I ZR 150/11), dass der Markeninhaberin ein Löschungsanspruch gem. § 12 BGB im Grunde zusteht.

Anzeige

Dieser Löschungsanspruch kann jedoch nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht gegen den Admin-C als Beklagten gerichtet werden, sondern muss sich gegen die Domain-Inhaberin richten. Dieser stand nämlich bei Registrierung der Domain kein deutsches Kennzeichenrecht an der Bezeichnung „DLG“ zu.

Auf ein etwaig entstandenes Kennzeichenrecht in den USA kann sich die Domain-Inhaberin nicht berufen, da nicht ersichtlich ist, ob ein solches überhaupt entstanden ist. Schließlich hatte der Domain-Inhaber nicht dargelegt, wieso diese an der de-Domain Interesse hatte, da sie dort bislang nicht im geschäftlichen Verkehr aufgetreten ist.

Schließlich muss der Admin-C aber auch nicht für die Löschung der Domain sorgen. Der Admin-C hafte entsprechend einer früheren BGH-Entscheidung grundsätzlich nicht, sondern erst bei Vorliegen besonderer, gefahrerhöhender Umstände. Dies nimmt der BGH erst dann an, wenn bei der Registrierung die Verletzung von Rechten Dritter nicht geprüft wird. Ob solche Umstände im konkreten Fall tatsächlich vorlagen, die entsprechende Prüfpflichten beim Admin-C auslösen, hat der BGH nicht entschieden. Insoweit hat der BGH das Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Fazit

Der BGH festigt seine Rechtsprechung und lässt den Admin-C lediglich in Ausnahmefällen haften. Bereits in einer früheren Entscheidung des BGH (Urteil vom 09.11.2011 – Az.: I ZR 150/09) wurde festgestellt, dass der Admin-C erst dann haftet, wenn dieser als Störer seine Prüfungspflichten verletzt hat.

 

Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Domainrecht: Haftet ein Domain-Parking-Anbieter für Links auf jugendgefährdende Seiten? Erst vor kurzem berichteten wir, dass das OLG Stuttgart entschied, dass ein Domain-Parking-Anbieter für rechtsverletzende Domains als Mitstörer haftet. Nun ha...
Weiterlesen...
Domain-Recht: Ausnahme vom Prioritätsprinzip bei gleichnamigen Personen Streiten sich zwei Personen mit dem gleichen Namen um eine Domain, so gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip (first come, first served). Wer zuerst ...
Weiterlesen...
Fehler bei der Domainregistrierung: Teil I - Unternehmens- und Prominentennamen Ein wirksamer Internetauftritt ist heute für fast jeden wichtig. Ob kleines Unternehmen, große Aktiengesellschaft, Künstler, Blogger oder Privatperson, jeder ve...
Weiterlesen...
Fehler bei der Domainregistrierung: Teil VII – Domainkonnektierung Bei der Domainregistrierung treten oft Fehler auf, die erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. In unserem Beitrag erläutern wir die 10 häuf...
Weiterlesen...
Domainrecht: Haben Gemeinden bei der Registrierung von Domains Vorrang? In früheren Entscheidungen über Streitigkeiten um Domains wie etwa „heidelberg.de“ vertraten Gerichte bisher mehrheitlich die Auffassung, dass Städte und Geme...
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

eRecht24 Live-Webinare

 

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

Sören Siebert auf

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen