Ratgeber Internetrecht:

Das Internetrecht ist sehr schnelllebig und umfasst zahlreiche komplexe Rechtgebiete.

Auf unseren Ratgeberseiten informieren wir Sie verständlich, aktuelle und rechtssicher über die Hintergründe des Medienrechts.

Auch Beleidigungsdelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung...) lassen sich über das Netz begehen. So hat z.B. das AG Rheinbach (Az.: 2 Ds 397/95) bereits 1996 entschieden, dass die Bezeichnung einer Chat-Teilnehmerin als "Schlampe" eine strafbare Beleidigung darstellt. Daran ändert es auch nichts, dass in dem betreffenden Forum beleidigende Äußerungen an der Tagesordnung sind. ... Weiterlesen ...

Auch das Tauschen urheberrechtlich geschützter Inhalte wie  MP3 Files, Filme oder Software über Tauschbörsen (peer to peer) wie etwa E-Mule kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Beim Download von MP3-Dateien ist die Rechtslage auch nach der Neufassung des Urheberrechts zumindest umstritten. Geschieht dies nicht zur privaten Nutzung, kommt eine Strafbarkeit nach §§ 106 ff Urhebergesetz in Betracht. ... Weiterlesen ...

§ 184 Abs. 1 StGB stellt zunächst das zugänglich Machen pornographischer Schriften insbesondere an Jugendliche unter Strafe. Nach § 11 Abs.3 StGB gilt dies nicht nur für Schriften im klassischen Sinne, sondern auch pornographische Inhalte auf Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen u.ä.. Absatz 3 erhöht den Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Kindern oder Sex mit Tieren auf bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. ... Weiterlesen ...

Die anonyme Kommunikation im weltweiten Datennetz lässt sich nicht nur zur Wissensvermittlung oder zum Verkauf von Waren und Dienstleistungen nutzen. Das Internet scheint geradezu geschaffen für die Begehung von Straftaten, die auf kommunikativem Wege verwirklicht werden können. Zum einen verleitet die scheinbare Anonymität zu Taten, die in der offline-Welt nicht begangen worden wären. ... Weiterlesen ...

Über die Frage, ob Käufern bei Geschäften über Auktionsplattformen wie eBay ein Widerrufsrecht zusteht, wurde lange Zeit gerichtlich und außergerichtlich gestritten. Die Beantwortung dieser Frage hat immense Auswirkungen auf die Rechte der Käufer und die Pflichten der Verkäufer bei eBay. Nun hat das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), diese Streitfrage entschieden. ... Weiterlesen ...

Neben den Online-Auktionen gibt es im Internet noch eine andere Form des Einkaufes, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Die Rede ist vom sogenannten Power-, Community- oder Social-Shopping. Bei diesen virtuellen Kaufgemeinschaften sinkt der Preis der angebotenen Waren ab einer bestimmten Anzahl von kaufwilligen dieses Produktes. ... Weiterlesen ...

Nach § 7 Telemediengesetz (TMG) haftet der Betreiber einer Website für eigene Inhalte in vollem Umfang. Für fremde Inhalte haftet der Seitenbetreiber aber in der Regel nur dann, wenn er sich diese Inhalte zu eigen gemacht hat. Dies ist dann gegeben, wenn Kenntnis hinsichtlich dieser Inhalte besteht und es dem Anbieter technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern. ... Weiterlesen ...

Der Käufer hat bei Onlineauktionen gegenüber dem Verkäufer die üblichen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass die Ware mangelhaft ist, wobei das BGB nach der Schuldrechtsreform einem subjektiven Fehlerbegriff folgt (siehe dazu neues Schuldrecht). ... Weiterlesen ...

Im Internet finden sich immer mehr Anbieter, auf deren Seiten Ware versteigert werden. Das Angebot dieser Portale reicht vom MP3-Player über Reisen bis zu Autos, Büchern oder Weinen. Es scheint nichts zu geben, was man nicht irgendwo auf Auktionsplattformen ersteigern könnte. ... Weiterlesen ...

Eine weitere bedeutende Neuerung im zuge der Schuldrechtsreform betrifft die Integration verschiedener Verbraucherschutzgesetze in das BGB. Dadurch soll die zunehmende Zersplitterung des Zivilrechts verhindert werden, die relevanten Vorschriften sollen in einem Gesetz zu finden sein. Villeicht bietet diese Zusammenführung auch dem Verbraucher die Chance, die Rechtslage bessser überblicken zu können. ... Weiterlesen ...

Kernstück der Reform des Schuldrechts ist die Einführung eines einheitlichen Tatbestandes der Pflichtverletzung. Bisher waren die Schadensersatz-Regelungen für die unterschiedlichen Verträgen einzeln geregelt. Verletzte ein Verkäufer seine Pflichten, galt das Kaufrecht, verletzte ein Werkunternehmer seine Pflicht, galten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes. ... Weiterlesen ...

Das neue Werkvertragsrecht (Herstellen einer Sache, etwa individuelle Software auf Kundenwunsch) ist im Wesentlichen an das Kaufrecht angelehnt. Deshalb werden hier nur die Unterschiede zum Kaufrecht dargestellt. Die Rechte des Bestellers (Kunde) einer Sache und die Verjährung von Ansprüchen entspricht den Regelungen im Kaufrecht. ... Weiterlesen ...

Das Kaufrecht hat umfangreiche Änderungen durch die Schuldrechtsreform erfahren. Zunächst wurden einige neue Begriffe eingeführt, die es nach altem Recht so nicht gab. Da wäre zunächst der Begriff der Verbrauchsgüter. ... Weiterlesen ...

Die Mängelgewährleistungsfristen für das alte Schuldrecht betrugen zwischen 6 Monaten und 30 Jahren. Diese weite Spanne war einer der wesentlichen Kritikpunkte am alten Recht. Zur Klarstellung: Mängelgewährleistungsfrist ist das, was im täglichen Sprachgebrauch als "Garantie" bezeichnet wird. ... Weiterlesen ...

Mit Wirkung zum 01. Januar 2002 trat eine seit langem geplante und im Vorfeld heftig diskutierte Reform des Deutschen Schuldrechts in Kraft. Notwendig wurde dies dadurch, dass große Teile des Schuldrechts bereits 100 Jahre alt waren und den Anforderungen des modernen Geschäftsverkehrs immer weniger Rechnung tragen konnten. ... Weiterlesen ...

Eine von Webmastern immer wieder aufgeworfene Frage ist die nach der Haftung für die Inhalte der verlinkten Webseiten. Juristen ist es beim gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung und der Diskussion in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht möglich, darauf eine verbindliche Auskunft zu erteilen. Webmaster versuchen daher, einer Haftung mit Hilfe sogenannter Disclaimer zu begegnen. ... Weiterlesen ...

Zusammenfassend lassen sich für die Verwendung von Links folgende Empfehlungen geben:

Setzen Sie keine Links auf Seiten mit strafbaren Inhalten

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Inhalte der Seiten, auf die Sie verlinken, rechtmäßig sind, verzichten Sie besser auf den Link. Vorsicht ist vor allem bei Seiten mit Video- oder MP3 Files geboten. Links auf Seiten mit pornographischen oder terroristischen Inhalten sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. ... Weiterlesen ...

Die Frage ist nun, inwiefern der Linksetzende für die fremden Inhalte eines Dritten zur Verantwortung gezogen werden kann. Bisher war es in der juristischen Diskussion allgemein anerkannt, dass bezüglich der Haftung für Links die Grundsätze der Haftung für Inhalte gelten sollten. ... Weiterlesen ...

Das Verlinken von Websites ist gängige Praxis und ein unverzichtbarer Bestandteil zum Funktionieren des Netzes.

  • Aber wer haftet für solche auch Hyperlinks genannten Querverbindungen ?
  • Was geschieht, wenn der Betreiber einer Seite, zu der man einen Link gesetzt hat, dort rechtswidrige Inhalte anbietet?

Die wichtigste Neuerung im neuen Jugendschutzgesetz gegenüber der alten Rechtslage ist eine verbindliche Kennzeichnung der Altersfreigabe für Computerspiele, ähnlich wie dies bereits bei Filmen üblich ist. Diese Einstufung lautet nach § 14 Abs.2 JuSchG nun:

  • „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“,
  • „ Freigegeben ab sechs Jahren“,

Der Anwendungsbereich des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wird in § 1 Abs.2 JuSchG definiert. Es gilt danach für Trägermedien, diese sind definiert als Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dies umfasst beispielsweise CD-ROMs, DVDs, Computerspiele, Bildschirmspielgeräte und Videos. ... Weiterlesen ...

Von vielen Unternehmen unbemerkt, ist am 1. April 2003 zeitgleich mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Diese Vorschriften haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Internetbranche, insbesondere auf Online-Anbieter von Spiele-Software und Filmen sowie für Verlage von entsprechenden Spiele-Zeitschriften. ... Weiterlesen ...

Nationale Urheberrechte gelten grundsätzlich nur national begrenzt, es gilt das sogenannte Schutzlandprinzip. Das deutsche Urhebergesetz kann also nur in Deutschland verletzt werden, ausländische Rechte nur im Ausland. Umfang und Inhalt des Urheberrechtes bestimmen sich nach dem Recht des jeweiligen Landes, für das Schutz beansprucht wird. Dies gilt für den Schutz von Software genau so wie für den Schutz von Webseiten oder für den Schutz von Content. ... Weiterlesen ...

Das Recht der unerlaubten Handlung (auch Deliktsrecht genannt) ist im wesentlichen in Art.40 EGBGB geregelt. Im Internationalen Privatrecht ist der Begriff der unerlaubten Handlung weiter zu fassen als in § 823 BGB des deutschen Rechts. Er umfasst alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche. Grundsätzlich gilt, dass bei unerlaubten Handlungen das Recht des Landes anwendbar ist, in dem der Schädiger gehandelt hat. ... Weiterlesen ...

Da grenzüberschreitende Verträge im Internet sehr häufig vorkommen, muss als nächstes geklärt werden, welches Recht zur Anwendung kommt. Die nachfolgenden Ausführungen gelten natürlich nur dann, wenn deutsche Gerichte international zuständig sind (siehe die vorherigen Ausführungen). ... Weiterlesen ...

Jedes Gericht wendet nur das eigene, nationale IPR an. Es muss also vorher gefragt werden, ob ein deutsches Gericht überhaupt zuständig für die Lösung eines Falles ist. Auch Richter fragen sich bei der Bearbeitung eines Falles immer zuerst: "Warum gerade ich ?". Die Vorschriften für die internationale Zuständigkeit sind nicht zusammenhängend geregelt. Es gibt sowohl staatsvertragliche Übereinkommen ... Weiterlesen ...

Es liegt in der Natur des Internet, dass jede Art von Information überall auf der Erde durch die Nutzer des Netzes abrufbar sind. Vor allem im Bereich des Onlinerechts bringt dies aber einige Probleme mit sich. Dies sind vor allem Fragen des Vertragsrechtes, denn alles was zwischen deutschen Vertragspartner schief gehen kann, ... Weiterlesen ...

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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