Domain-Check: Zehn Tipps für die Suche nach dem optimalen Domainnamen

(13 Bewertungen, 4.46 von 5)

Es soll Menschen geben, die schneller einen Namen für ihr Kind als für ihre Webseite gefunden haben. Tatsächlich sind die Ideen, die ganz oben auf der Wunschliste stehen, heute oft bereits vergeben – insbesondere bei begehrten Endungen wie .com, .de oder net.

Angesichts von mehr als 100 Millionen .com-Domains und mehr als 15 Millionen Mal .de ist der Weg zum passenden Domainnamen für neue Webprojekte oft lang und nicht ganz einfach.

In unserem Gastbeitrag stellt der Domain-Experte Johannes Herold, die wichtigsten Tipps, Tricks und Strategien rund um die Registrierung einer neuen Domain vor.

1. Weshalb ist ein guter Name so wichtig?

Wer ein neues Internetprojekt startet, für den steht erst einmal die Geschäftsidee im Mittelpunkt. Die Annahme: Wenn die richtig gut und innovativ ist, wird das Projekt zum Erfolg. Die Namensfindung spielt in dieser Phase oft eine untergeordnete Rolle und läuft nebenher mit. Das stellt sich immer wieder als großer Anfängerfehler heraus. Denn unpassende Namen können Unternehmungen tatsächlich misslingen lassen – gerade im Internet. Schwer zu verstehende, Tippfehler-trächtige Domainnamen führen zu deutlichen Traffic-Verlusten.

Die Namenssuche sollte also entsprechend ernstgenommen werden. Planen Sie dafür entsprechend viel Zeit ein, haben Sie Geduld und treffen Sie Entscheidungen nicht für sich allein. Tests unter Freunden, Kollegen oder der künftigen Zielgruppe zeigen schnell, welche Kandidaten Sie besser schnell wieder vergessen.

2. Was macht einen guten Domainnamen aus?

Im Prinzip ist das ganz einfach: Welchen Namen können Sie sich auf Anhieb merken und fehlerfrei in die Browser-Adressleiste eingeben? Können Sie sich mit Ihrem Wunschnamen problemlos am Telefon melden? Macht der Name sofort klar, um was es geht?

Je einfacher, kürzer und eindeutiger, desto besser ist ein Domainname.

Verzichten Sie also auf mehrfache Koppelungen per Bindestrich. Seien Sie vorsichtig mit schwierigen Fremdwörter oder Kombinationen aus zwei verschiedenen Sprachen à la cappuccino-boutique.de. Hier lauern gleich mehrere potenzielle Tippfehler und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Nutzer eher auf den Seiten Ihrer Konkurrenten landen werden.

Auch Wortspielereien und der Mix mit Zahlen gehen oft auf Kosten der Verständlichkeit. Testen Sie, ob sich der Domainname fehlerfrei tippen lässt. Und denken Sie genau darüber nach, wofür der Name stehen soll: Passt er zu den Inhalten und dem gewünschten Image?

Das alles ist natürlich leicht gesagt, in Zeiten von deutlichen Engpässen gerade bei den beliebtesten Domainendungen .com und .de aber deutlich schwieriger umzusetzen. Gefragt sind deshalb kreative Einfälle.

3. Wege zu einem guten Domainnamen

Der Startpunkt ist – wie sonst im Wirtschaftsleben auch – die ausführliche Konkurrenzbeobachtung: Welche Namen gibt es schon? Welche funktionieren? Und warum?

Anschließend geht in die Kreativ-Phase:  Spielen Sie mit Ihren Wunschnamen. Stellen Sie zum Beispiel das Wortende an den Anfang. Gibt es eine einprägsame, klar verständliche Abkürzung?

Wie lautet die favorisierte Adresse übersetzt ins Englische, Spanische oder Japanische? Zugegeben, gerade haben wir noch von Fremdwörtern abgeraten. Doch gerade im Japanischen gibt es sehr viele kurze und klare Bezeichnungen, die uns schnell ins Ohr gehen. Sprich: Kaum eine Regel ohne Ausnahme...

Beschäftigen Sie sich mit den wichtigsten Schlüsselwörtern zu Ihrem Projekt. Welche Begriffe zählen dazu? Lassen Sie sich kombinieren? Gibt es treffende Umschreibungen dafür? Eines der erfolgreichsten Beispiele für eine leicht abgewandelte Schlüsselwort-Kombination ist das soziale Netzwerk Pinterest, das die Begriffe „pin“ und „interest“ clever verbunden hat. Auch die Urlaubsmietplattform airbnb.com ist eigentlich ein nettes Wortspiel und erfolgreich im Netz unterwegs – im Vergleich zu Pinterest allerdings wesentlich schwerer zu merken, oder?

Noch ein paar Beispiele aus dem deutschsprachigen Bereich: hallobabysitter.de ist zwar nicht ultrakurz, sagt aber auf den Punkt aus, was Nutzer auf der Seite finden können. Und auch billiger.de und guenstiger.de lassen keine Fragen offen, ebenso wie lieferando.de. Auch kommtessen.de weckt eindeutige Assoziationen (könnte höchstens sein, dass Menschen glauben, sie bekommen hier ein fertiges Essen und nicht nur eine Tüte mit den Zutaten dafür geliefert). Die Konkurrenz von hellofresh.de bietet übrigens genau den gleichen Service – aber verbinden Sie hallo und frisch sofort mit Lebensmitteltüten?

Es gibt natürlich auch reine Fantasiebegriffe, die nichts bedeuten, keine wirklichen Assoziationen wecken und sich trotzdem etabliert haben. Oder weiß jemand, wofür zum Beispiel Zalando steht oder warum Amazon Amazon heißt? Und was wimdu mit Übernachtungsmöglichkeiten zu tun hat, können vermutlich auch nur die Gründer erklären.

Ein weiterer Weg zu einem Domainnamen führt sozusagen über den Secondhand-Laden: Auf Domain-Marktplätzen wie Sedo oder Afternic können Sie anderen bereits registrierte Domains abkaufen. Unter Umständen finden Sie hier Ihre Wunschkombination aus Namensfavoriten und passender Endung. Vielleicht fällt Ihre Wahl aber auch auf eine ganz neue Alternative, an die Sie vorher noch nicht gedacht hatten.

Neben den Marketplaces existieren auch noch sogenannte Dropmarkets. Auf Seiten wie namejet finden Sie Domains, deren bisherige Inhaber die Registrierung nicht verlängert haben. Ein regelmäßiger Blick auf die entsprechenden Seiten lohnt sich, da zurückgegebene Domains gut eingeführte Domains sein können – dadurch starten Sie von Anfang an mit einem höhere Traffic.

4. Wie wichtig ist die passende Domainendung?

Ganz klare Antwort: Sehr wichtig. Die Domainendung muss zum Projekt passen und sollte besonders bei Unternehmen und Shops den Nutzern Seriosität demonstrieren. Sprechen Sie eine lokal begrenzte Zielgruppe an, ist eine länderspezifische Domainendung oder Top Level Domain (ccTLD) Ihre erste Wahl – also beispielsweise .de, .at oder .ch.

Für europaweite Aktivitäten bietet sich .eu an. Internationale Alternativen sind .com, .biz, .info oder auch .net. Diese allseits beliebten Endungen haben einen entscheidenden Vorteil: Die Nutzer sind an diese Endungen gewöhnt – es fällt leichter, Adressen mit einer bekannten TLD einzutippen als exotische Endungen.

5. Ist meine Wunschdomain wirklich noch frei?

Einfach die Wunschadresse in den Browser eingeben und gucken, ob eine Seite aufgeht oder nicht – das reicht nicht  für einen seriösen Domaincheck. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie auf professionelle Instrumente setzen.

6. Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Was bei der Suche nach einem neuen Domainnamen leider allzu oft vergessen wird: Die rechtliche Seite ist außerordentlich wichtig. Auch wenn es heißt, sich von einer guten Idee verabschieden zu müssen – nehmen Sie Abstand von Domainnamen, die die Rechte dritter verletzten können. Ansonsten drohen schnell Abmahngebühren oder Auseinandersetzungen vor Gericht.

Beide Fälle können langwierig sein und viel Geld kosten. Wenn ein Unternehmen Sie abmahnt, weil es seine Rechte gefährdet sieht, kann der Gegenstandswert schnell bei mehreren 10 000 Euro liegen.

Eine Abmahnung ist in diesem Bereich in der Regel der erste Schritt. Es kann Ihnen aber auch passieren, dass die gegnerische Partei direkt vor Gericht geht, um eine einstweilige Verfügung gegen Sie zu erwirken.

7. Welche Domainnamen sind tabu?

Tabu für das Registrieren sind auf jeden Fall fremde Marken und Unternehmensnamen. Das gilt selbst dann, wenn ein bekannter Marken- oder Unternehmensname Bestandteil Ihres eigenen Namens ist. Gerichte räumen in der Regel den jeweiligen Unternehmen das Vorrecht an dem Domain-Namen ein. Auch Wortkombinationen, in denen ein Marken- oder Unternehmensname vorkommt, bergen rechtliche Risiken.

Ebenfalls geschützt sind „Werktitel“ – also Titel von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Fernsehsendungen etc. Hierbei gilt jedoch eine Einschränkung: Geschützt sind lediglich Titel mit einem hohen Bekanntheitsgrad, schlicht und einfach aufgrund der Masse an Titeln.

Besondere Vorsicht sollten Sie außerdem walten lassen, wenn Sie sich von Ihren Mitmenschen – egal ob prominent oder unbekannt – für Ihren Domainnamen inspirieren lassen. Laut § 12 BGB genießt der private Vor- und Nachname einen namensrechtlichen Schutz. Konkret bedeutet das: Wenn Sie beispielsweise als Fan eine Seite rund um Ihr großes Idol aufbauen wollen, sollten Sie vorab auf jeden Fall Kontakt aufnehmen und sich schriftlich die Genehmigung zur Nutzung des Namens einholen.

Verboten ist es, sich – aus welchen Gründen auch immer – Domains mit den Namen von Freunden, Nachbarn oder Kollegen registrieren zu lassen. Damit begehen Sie eine Verletzung des Namensrechts.

Auch nicht erlaubt: das Registrieren von Domains mit Städtenamen. Das gilt für Berlin, Hamburg und München ebenso wie für kleinere Gemeinden. Allein die Kommunen haben das Recht, entsprechende Domainnamen für sich zu registrieren. Wichtig: Diese Regel gilt für alle bekannten Top Level Domains, also neben .de zum Beispiel auch für .com, .net oder .org.

Womit wir fast am Schluss dieser doch ziemlich umfangreichen Liste angekommen wären. An der stehen alle Domainnamen, die so klingen, als würde es sich um staatliche Einrichtungen handeln. Also besser Hände weg von lustigen Wortspielereien mit Ämtern, Behörden oder Diensten.

8. Wie und wo kann ich herausfinden, ob ein Domainname Rechte dritter verletzt?

Gute Frage. Praktisch wäre dafür eine zentrale Anlaufstelle, in der alle Namens- und Kennzeichnungsrechte zu finden sind. Doch die gibt es leider nicht. Deshalb bleibt im prinzip nur eine möglichst umfassende Recherche.

  • Schritt 1: Nutzen Sie verschiedene Suchmaschinen, um weltweite Ergebnisse für Ihren Wunschnamen zu erhalten.
  • Schritt 2: Werten Sie die Ergebnisse aus – finden sich darunter Unternehmen oder prominente Zeitgenossen?
  • Schritt 3: Analysieren Sie auf jeden Fall das Handelsregister – gibt es Unternehmen mit dem gleichen bzw. einem ähnlichen Namen?
  • Schritt 4: Für Marken gibt es eigene Markenregister. Nationale Marken in Deutschland können einfach über ein entsprechendes Verzeichnis beim Deutschen Patent- und Markenamt abgefragt werden.
  • Schritt 5: Möchten Sie auf Nummer Sicher gehen, empfiehlt es sich, die Dienste einer spezialisierten Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen.

9. Sollte ich für meinen Domain-Namen Markenschutz beantragen?

 Wenn Sie befürchten müssen, dass sich Ihre Konkurrenz ansonsten die Marke schützen lässt, ist dieser Schritt auf jeden Fall sinnvoll. Denn wenn Ihnen jemand anderes zuvor kommt, kann das für Sie bedeuten, dass Sie Ihre Domain wieder hergeben müssen.

Markenschutz kann allerdings nur für „Fantasienamen“ beantragt werden (Beispiele wären hier amazon oder zalando). Domainnamen, die beschreibend sind – also etwa spielzeug.de oder fahrrad.de – können Sie dagegen nicht markenrechtlich schützen, da es an Unterscheidungskraft mangelt.

Formulare zur Eintragung einer Marke sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Patent- und Markenamtes.

10. Was kann ich tun, wenn ich meine eigenen Rechte verletzt sehen?

Erstmal: Durchatmen und Ruhe bewahren. Und dann überprüfen: Handelt es sich tatsächlich um ein sogenanntes Domain Grabbing oder gab es lediglich bei der Registrierung ein Versehen oder eine Unachtsamkeit?

Im Falle eines Domain Grabbings sollten Sie die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Bei einem mutmaßlichen Versehen ist dagegen eine gütliche Einigung meist der bessere Weg. Nehmen Sie Kontakt zum Inhaber der Adresse auf und versuchen Sie zu verhandeln. Eine kleine Entschädigung für entstandene Unkosten zu zahlen ist in der Regel günstiger, als vor Gericht auf die Herausgabe der Domain zu klagen. Abgesehen vom finanziellen Aspekt schonen Sie auch Ihr Zeit-Budget und Ihre Nerven. Und Sie haben die Sicherheit, Ihre Domain schnell zu bekommen – Prozesse dagegen können sich lange hinziehen!

 


Autor:

Johannes Herold ist Geschäftsführer des Domain-Anbieters 

checkdomain GmbH


Praxis-Tipp
Für mehr Informationen nehmen Sie einfach an unserem kostenlosen Webinar "Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten" teil:

Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Selbstständigkeit: Jobcenter verweigert Gründerzuschuss für Porno-Web-TV Hartz-IV-Empfänger können beim Jobcenter stattliche Förderungen für die Gründung eines Unternehmens beantragen.  Für die Gründung eines Porno-Internet-Fern...
Weiterlesen...
E-Commerce: Wann dürfen Anbieter mit „günstigster Allnet-Flat“ werben? Die Werbung mit Spitzenpositionen ist rechtlich oft bedenklich. Ende letzten Jahres musste sich das Landgericht Kiel mit einem Fall befassen, in welchem ein T...
Weiterlesen...
Widerruf in Online-Shops: Rücksendekosten bei Warenwert unter 40,00 EUR Macht ein Verbraucher sein Widerrufsrecht geltend, können ihm die Kosten der Rücksendung durch den Unternehmer auferlegt werden, wenn der Preis der Ware 40 Euro...
Weiterlesen...
Online-Shops: Müssen Warnhinweise für Spielzeug immer mit "Achtung" beginnen? Spielzeug kann für Kinder in bestimmten Fällen gefährlich sein. So können scharfe Kanten oder bestimmte Materialien oder auch die Größe des Spielzeugs eine Ge...
Weiterlesen...
Domainrecht: Wann haftet der Admin-C bei Registrierung einer Domain? Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Stellung des Admin-C und der Frage auseinanderzusetzen, wann der Admin-C für Rechtsverl...
 
Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support