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Markenrecht: Ist die Nutzung einer fremden ASIN-Nummern bei Amazon erlaubt?

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Amazon dient als Plattform unzähligen Händlern zum Verkauf ihrer Produkte. Bei Amazon gibt es zur Produktkennzeichnung die sogenannte ASIN-Nummer. Das Landgericht Düsseldorf hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Verwendung einer fremden ASIN eine Markenrechtsverletzung darstellt.

Amazon dient als Plattform unzähligen Händlern zum Verkauf ihrer Produkte. Bei Amazon gibt es zur Produktkennzeichnung die sogenannte ASIN-Nummer. Das Landgericht Düsseldorf hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Verwendung einer fremden ASIN eine Markenrechtsverletzung darstellt.

ASIN: Amazon Standard- Identifikationsnummer

Die Abkürzung ASIN steht für Amazon Standard Identification Number und ist eine zehnstellige Produktnummer zur Identifikation der Ware. Die Nummer wurde von den Amazon Versandhäusern zur schnelleren Auffindung von Produkten eingeführt. Die ASIN ist aber dem Amazon Service eigen und nicht etwa wie die ISBN-Nummer ein allgemeiner Standard. Mit der ASIN werden alle Produkte gekennzeichnet, die bei Amazon angeboten werden. Ausgangspunkt der gerichtlichen Streitigkeit war hier ein Handyhüllen-Verkäufer, der auf Amazon seine Waren anbot. Er hatte jedoch das Angebot eines anderen Amazonverkäufers einschließlich der ASIN übernommen und für sein eigenes Angebot verwendet. Den Konkurrenzhändler hatte er auch vorher nicht um Erlaubnis gebeten. Dieser mahnte den Handyhüllen-Verkäufer daher wegen einer Markenrechtsverletzung ab.

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ASIN tauchte nicht in Produktbeschreibung auf

Die ASIN war jedoch in dem Produktangebot des Händlers  für die Kunden nicht erkennbar gewesen. Sie tauchte nämlich nicht im Angebotstext für die Hüllen auf. Dennoch stellt diese Art der Produktkennzeichnung eine geschützte Kennzeichnung dar. Daher  entschied das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 20.01.2014, Az.: 2a O 58/13), dass der Amazon-Händler durch die Verwendung der Identifikationsnummer (ASIN) des Konkurrenzhändlers eine Markenrechtsverletzung begangen hatte. Der Konkurrent konnte daher Unterlassung der Markenverwendung verlangen, sodass der Händler das Angebot so wie bisher nicht weiter verwenden darf.

Fazit:

Amazon-Händler sollten keine ASIN-Nummern aus fremden Angeboten verwenden, da dies bereits eine Markenrechtsverletzung darstellen kann. In einem solchen Fall können Händler dann abgemahnt werden, was zu hohen Kosten führen kann.

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