Neben den Onlineauktionen hat eBay im Jahr 2005 mit „eBay Kleinanzeigen“ (früher „Kijiji“) eine Plattform für kostenlose Kleinanzeigen online gestellt. Aufgrund vieler Nachfragen zu eBay Kleinanzeigen erläutern wir in diesem Beitrag Käufern und Verkäufern, was Sie zu Privatverkauf vs. gewerblichem Verkauf, Widerrufsrecht, AGB und Gewährleistung bei eBay Kleinanzeigen wissen müssen.
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Teil I: Was Käufer über eBay Kleinanzeigen wissen müssen
» Unterschied zur Auktionsplattform von eBay
» Wie schließe ich als Käufer einen Vertrag ab?
» Welche Rechten und Pflichten habe ich als Käufer?
» Betrug bei eBay Kleinanzeigen
» Wenn die Ware nicht ankommt
Teil II: eBay Kleinanzeigen für Verkäufer
Anzeige» Dürfen bei eBay Kleinanzeigen nur private Verkäufer Anzeigen schalten?
» Gibt es bei eBay Kleinanzeigen ein Widerrufsrecht?
» Widerrufsbelehrung für eBay Kleinanzeigen
» AGB für eBay Kleinanzeigen
» Impressumspflicht auf eBay Kleinanzeigen
» Ausschluss der Gewährleistung und Mängelhaftung bei eBay Kleinanzeigen
I. Was Käufer über eBay Kleinanzeigen wissen müssen
Unterschied zur Auktionsplattform von eBay
Anders als der „große Bruder“ konzentriert sich der Kleinanzeigenmarkt eigentlich auf ein lokales Publikum und auf Verträge zwischen Privatpersonen. eBay Kleinanzeigen ist – wie der Name schon sagt – also keine “richtige“ Verkaufsplattform, sondern tritt in Konkurrenz zu lokalen Anzeigenblättern. Oft steht bei der Abwicklung die persönliche Kontaktaufnahme bzw. Warenübergabe zwischen Käufer und Verkäufer im Vordergrund.
Wie schließe ich als Käufer einen Vertrag ab?
In den „Allgemeine Nutzungsbedingungen für eBay Kleinanzeigen“ finden sich – anders als in den AGB für den eBay Marktplatz – keine Aussagen darüber, wie ein Vertrag zustande kommt. eBay Kleinanzeigen ist ein Anzeigenportal. Wenn Sie einen vertrag mit einem Verkäufer abschließen richtet sich der Vertragsschluss entweder nach den AGB des Verkäufers oder nach den allgemeinen Vorschriften des GBG zum Vertragsschluss.
Das bedeutet, wenn Sie einen Verkäufer anrufen oder ihm eine E-Mail schreiben „Ich hätte gern das Fahrrad für den angegebene Preis gekauft“ und der Verkäufer sagt „OK“, dann haben Sie einen wirksamen Vertrag geschlossen.
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Welche Rechten und Pflichten habe ich als Käufer?
Auch bei Verträgen die über eBay Kleinanzeiger geschlossen werden haben Sie als Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist das Fahrrad defekt und der Verkäufer hat nicht darauf hingewiesen, können Sie ihre Mängelrechte geltend machen. Das Gesetz spricht dabei von Neulieferung, Reparatur, Wandelung, Minderung oder Schadensersatz.
Aber Vorsicht: Wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
Sie haben als Käufer dann natürlich auch Pflichten: Sie müssen die Ware bezahlen und abnehmen.
Betrug bei eBay Kleinanzeigen
Betrug bei eBay Kleinanzeigen ist leider ein häufiges Thema. Anders als beim Marktplatz von eBay ist eine Kontrolle der Verkäufer durch eBay kaum möglich, da über die Seite selbst gar nichts verkauft wird sondern es sich nur um eine Anzeigenseite handelt. Auch bei Kleinanzeigen in einer Zeitung kann der Zeitungsverlag schließlich nicht prüfen, ob ein Inserat von einem seriösen Anbieter aufgegeben wird.
Allerdings reagiert eBay oft sehr schnell, wenn betrügerische Inserate gemeldet werden und löscht diese Anzeigen.
Der Vorkasse Trick
Häufigster Trick von Betrügern ist, von den Käufern Vorkasse zu fordern. Ist die Ware bezahlt, ist der Verkäufer oft nicht mehr auffindbar und liefert nicht. Wenn das Geld weg ist und Sie als Käufer nicht einmal einen vollständigen Namen oder eine Anschrift des Verkäufers haben wird es schwer, die Ware zu erhalten oder das Geld zurück zu bekommen.
Wichtige Tipps, um Betrug bei eBay Kleinanzeigen zu vermeiden:
- Zahlen Sie nicht per Vorkasse, wenn Sie den Verkäufer nicht kennen oder die Ware noch nicht erhalten haben.
- Lassen Sie sich bei Neuware nicht von extremen Schnäppchenpreisen blenden.
- Holen Sie die Waren wenn möglich persönlich ab und zahlen Sie erst, wenn Sie die Ware geprüft haben.
Versand- und Verlustrisiko bei Privatverkäufen
In der Regel wird es bei Verkäufen auf der Plattform zu einer persönlichen Übergabe des verkauften Gegenstands kommen. Erst mit dieser Übergabe geht das Risiko der Verschlechterung der Sache auf den Käufer über.
Verlangt der Käufer jedoch, dass der Verkäufer die Sache versendet, so geht das Versandrisiko auf den Käufer bereits mit der Übergabe der Sache an den Zustelldienst über.
Liegt aber ein Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer ist ein Unternehmer) im Sinne des § 474 Abs. 1 BGB vor, so geht bei einem Versendungskauf das Verlustrisiko erst dann auf den Käufer über, wenn er die Ware schlussendlich vom Postboten übergeben bekommt.
Versandkosten bei eBay Kleinanzeigen
Oft stellt sich die Frage, wer eigentlich die Versandkosten bei eBay Kleinanzeigen tragen muss. Antwort: Es kommt darauf an, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde. Bei eBay Kleinanzeigen geht es nicht wie bei der Plattform eBay um einen direkten Vertragsschluss. Hier geht es um Anzeigen in der Nähe und – meist zumindest – die persönliche Abholung der Ware. Man fährt hin, schaut es sich an, bezahlt und nimmt es mit.
Wenn der Verkäufer auf die Bitte des Käufers die Ware verschickt, muss der Käufer dann auch die Kosten für den Versand tragen. Zumindest wenn nichts anderes vereinbart ist.
II. eBay Kleinanzeigen für Verkäufer
Dürfen nur private Verkäufer ebay Kleinanzeigen aufgeben?
Nein, auch gewerbliche Händler können eBay Kleinanzeigen nutzen. Auch wenn das Geschäft Privat an privat im Vordergrund steht ist es gewerblichen Anbietern nicht verboten, Anzeigen einzustellen. Wichtig ist, dass Unternehmer dann auch das gesetzlichen Gewährleistungsrechte einhalten müssen und den Käufern einen Widerrufsrecht einräumen müssen.
Gibt es bei eBay Kleinanzeigen ein Widerrufsrecht?
Für Verbraucher ist insbesondere die Frage interessant, ob ihnen auch auf der Plattform „eBay Kleinanzeiger“ einen Widerrufsrecht zustehen kann. Zum einen muss es sich dabei um einen Vertrag zwischen einen Unternehmer und einem Verbraucher handeln. Die Eigenschaft als „Unternehmer“ bzw. als gewerblicher Händler ist dabei nicht anhand starrer Grenzen, sondern immer am jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, insbesondere also ob der Händler regelmäßig neue Waren verkauft, eine gewisse Anzahl an Verkäufen in einer kurzen Zeit tätigt oder sonst planmäßig und dauerhaft größere Mengen an Waren anbietet.
Für das Widerrufsrecht muss aber ein „Fernabsatzvertrag“ vorliegen. Bei eBay Kleinanzeigen kann man zwar nicht wie auf der Verkaufsplattform von eBay direkt per Mausklick einen Vertrag schließen. Ein Fernabsatzvertrag liegt aber auch vor, wenn die „Vertragsanbahnung“ online erfolgt. Das ist bei eBay Kleinanzeigen aber fast immer der Fall. Auch eBay selbst geht in den Ausführungen zu „Besondere Pflichten für gewerbliche Anbieter“ davon aus, dass ein Fernabsatzvertrag vorliegt, wenn der Vertrag dann per E-Mail, Telefon oder Fax geschlossen wird. Gewerbliche Anbieter müssen dann eine Widerrufsbelehrung einbinden.
Auch wenn die Abwicklung des über eBay Kleinanzeigen geschlossenen Vertrages dann in Berlin, Hamburg, München oder Köln stattfindet wird in den meisten Fällen ein Fernabsatzvertrag vorliegen. Es genügt nämlich auf, wenn die "Vertragsanbahnung" online erfolgt.
Widerrufsbelehrung für eBay Kleinanzeigen
Wenn Sie als gewerblicher Anbieter bei eBay Kleinanzeigen auftreten und es sich – wie in den meisten Fällen – um einen Fernabsatzvertrag handelt müssen Sie für die Nutzer eine aktuelle Widerrufsbelehrung anbieten. Hinzu kommt dann auch das seit Juni 2014 gesetzlich vorgeschriebene Widerrufs-Formular.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie eine aktuelle Belehrung verwenden. Seit im Juni 2014 gelten hier neue gesetzliche Regelungen.
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AGB für eBay Kleinanzeigen
Eigen AGB sind bei Bay Kleinanzeigen fast noch wichtigere als auf dem eBay Marktplatz. Hintergrund: für den Marktplatz hat eBay selbst umfangreich geregelt, wie bei den verschiedenen Formaten ein Vertrag zustande kommt. Bei eBay Kleinanzeigen hält sich eBay da aber weitgehend raus. Sie als Verkäufer bestimmen als, wie, wann und zu welchen Konditionen ein vertrag geschlossen wird.
Wenn Sie diese Punkte nicht in AGB geregelt haben, wird es fast zwangsläufig später zu Streitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Käufern kommen.
Wer trägt die Versandkosten?
Diesen Punkt sollten professionelle Verkäufer - in der Regel in den AGB für eBay Kleinanzeigen - klar und deutlich regeln. Sonst streiten Sie sich mit jedem 2. Kunden darüber, ob er ihnen die 2,60 Porto erstatten muss oder ob Sie auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Impressumspflicht auf eBay Kleinanzeiger
Das Telemediengesetz verlangt von Anbietern geschäftsmäßiger Telemedien, also insbesondere von gewerblichen Händlern, dass sie bestimmte Informationen in ihrer Kleinanzeige bereithalten. Neben dem Namen, der ladungsfähigen Anschrift und einer Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme (z.B. Telefon, Fax, E-Mail) müssen sie unter anderem, sofern vorhanden, das Handelsregister und die entsprechende Registernummer sowie ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben.
Gewährleistung und Mängelhaftung bei eBay Kleinanzeigen
Gewährleistungsausschluss zwischen Privatpersonen ist erlaubt
Auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen stehen dem Käufer erst einmal alle Gewährleistungsrechte zu, wenn die verkaufte Sache mangelhaft ist. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, beispielsweise auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung und schließlich Schadensersatz. Allerdings können Privatverkäufer die Gewährleistungsrechte bei eBay Kleinanzeigen – wie auch auf der Auktionsplattform von eBay – ausschließen. Dies ist zwischen Privaten Vertragspartnern erlaubt. Allerdings nur, wenn der Verkäufer Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Auch beim Verkauf Privat an Privat gilt der Gewährleistungsausschluss aber nicht automatisch. Der Verkäufer muss deutlich darauf hinweise, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung handelt.
Unternehmer können die Gewährleistung nicht ausschließen
Wenn Sie „gewerbliche“ verkaufen, können Sie die Gewährleistung nicht ausschließen. Auch bei eBay Kleinanzeigen kommt es nicht darauf an, ob Sie als Käufer denken oder behaupten, dass Sie „privat unterwegs“ sind. Es kommt auf die tatsächlichen Umständen an. Wenn Sie also regelmäßig Neuware bei eBay Kleinanzeigen anbieten und im größeren Umfang handeln, gelten Sie automatisch als Unternehmer. Wenn Sie bei eBay Kleinanzeigen also „gewerblich unterwegs“ sind bedeutet das: 1. Sie benötigen eine aktuelle Widerrufsbelehrung + AGB 2. Sie können die Gewährleistungsrechte der Kunden nicht ausschließen 3. Sie müssen Ihren Gewinn versteuern.
Wichtig:
1. Ein Haftungsausschluss bei eBay Kleinanzeigen gilt nur beim Verkauf Privat an Privat.
2. Wenn Sie „gewerblich“ bei eBay Kleinanzeigen verkaufen, können Sie die Haftung nicht ausschließen.
eBay Kleinanzeigen richtig aufgeben- Inhalt und zugesicherte Eigenschaften
Wichtig ist also, dass Sie beim Aufgeben von eBay Kleinanzeigen als privater Verkäufer möglichst die Gewährleistungs ausschließen.
Vorsichtig müssen Sie auch bei bestimmten Eigenschaften sein, die Sie in der Beschreibung zusichern. Wenn Sie beispielsweise ein Auto anbieten und schreiben "fahrbereit", dann muss das Auto dann auch fahren. Ein Gewährleistungsausschluss nutzt Ihnen in diesem Fall nämlich nichts.
Wenn Sie als "Gewerblicher" Kleinanzeigen aufgeben achten Sie auf:
- Impressum
- AGB
- Widerrufsbelehrung
Natürlich spielt auch hier die Beschreibung der Artikel, Waren oder Leistungen eine Rolle. Gerade als Unternehmer gilt das was Sie im Text dazu geschrieben haben. Viele Verkäufer schreiben zum Beispiel:"Das Fahrzeug ist fahrbereit" und versuchen dann über Formulierungen wie
...Die Beschreibung des Fahrzeuges im Internet dient lediglich der allgemeinen Darstellung und stellt keine zugesicherte Eigenschaft /Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar...
wieder zurück zu rudern. Beides geht aber nicht. Wenn Sie als Verkäufer bestimmte Angaben zu Ihrer Ware machen dann gelten diese Angaben auch. Es hilft nichts diese Beschriebungen dann mit einer pasuchalen Aussage wie "... keine zugesicherte Eigenschaft ..." wieder zu relativieren.
Fazit:
Privatverkäufer sollten darauf achten, dass sie die Gewährleistung wirksam ausschließen.
Wer gewerblich bei eBay Kleinanzeigen unterwegs ist sollte darauf achten,dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden kann. Als Verkäufer müssen Sie den Kunden eine Widerrufsbelehrung anbieten und sollten eigene AGB verwenden.
eRecht24 Tipp:
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Sie teilen mit, dass Ware NICHT VORHER bezahlt werden sollte, weil evtl. das Geld weg sein könnte oder die Ware nicht geliefert werde. NIEMAND von den Verkäufern bei ebay Kleinanzeigen schickt seine Ware raus, OHNE dass er vorher das Geld dafür hat.
Stellen Sie sich doch die Sache umgekehrt vor. Wenn jeder seine Ware ohne vorheriger Bezahlung wegschickt, braucht doch der Empfänger, der BÖSES im Schilde führt, nur noch Waren in Empfang zu nehmen, nicht zu bezahlen und ist damit weg.
Also ist Ihr TIPP, nicht vorher zu bezahlen HUMBUG und eine Einladung für die ganzen Betrüger, kostenlos Ware von ebay Kleinanzeigen Verkäufern abzugreifen.
Auch stört mich, dass Sie manchmal, wenn ein Angebot etwas günstiger ist, weil sich auch einige Verkäufer nicht mit dem Preisgefüge, für evtl. geerbte Ware, auskennen, einen Hinweis einblenden, dass es sich um BETRUG handeln könne. Das ist Geschäftsschädigend, was Se da machen. Sie inkriminieren hier Verkäufer.
Lassen Sie doch die Verkäufer SO IHRE WARE VERKAUFEN, wie sie es möchten.
Niemals werde ich meine teuren Taschen und Jacken auch nur einmal wegschicken, wenn ich nicht vorher das Geld erhalten habe.
Und jeder ist doch ermittelbar; denn schließlich zahlt der Käufer doch auf ein Konto. Die Polizei bekommt immer Auskunft, wenn es um Anzeigen geht.
Mit freundlichen Grüssen
Sie sind im Irrtum, denn die Polizei ist völlig überfordert mit all den Betrügereien auf Ebay Kleinanzeigen, die organisiert ablaufen von internationalen Banden.
Ein seriöser Online-Verkäufer bietet seine Waren nicht auf Ebay Kleinanzeigen an!
Ebay Klenanzeigen ist nur etwas für Abholer, alles andere solte über andere Plattformen mit Käuferschutz gemacht werden. Sonst ist man selber schuld, wenn das Geld weg ist.
Ich habe es erlebt, dass der "Verkäufer" plötzlich nicht merh greifbar war, sobald das Geld abgebucht war bei mir. Da nützt selbst der Käuferschutz von Paypal etwas, denn es kann immer behauptet werden , dass die Ware ja bereits übergeben wurde. Ist alles nicht nachweisbar.
Und überhaupt, was regen Sie sich denn so auf? Ebay Kleinanzeigen ist ein Flohmarkt und nichts anderes. Würden Sie jemandem auf dem Flohmarkt Geld geben und er schickt Ihnen dann die Ware zu?
LG Becky
Vielen Dank für eure Hilfe!
Leider habe ich bis heute keine Antwort auf meine Frage erhalten, mit der falschen Ware kann ich nichts anfangen und das Geld 38,00€ sind weg, Für diesen Betrag einen Anwalt einschalten das bringt sicher auch nichts, mein resultat nichts mehr bei eBay Kleinanzeigen bestellen, denn man wird mit allen tricks reingelegt!!!
Wenn sie die Adresse haben, würde ich direkt eine Anzeige wegen Betrug vornehmen. Zur Dienststelle der Polizei am besten alle Unterlagen mitnehmen (Nachrichtenverkehr ausdrucken usw..)
@ hartmann
Das kommt auf den genauen Wortlaut ihrer Anzeige an. Wenn sie Mängel der Ware arglistig verschwiegen haben (also gelogen, was den tatsächlichen Zustand betrifft) kann es Ärger geben.
Wurde der Wagen als Bastlerfahrzeug, also nicht als fahrbereit verkauft und nur zum ausschlachten / für Ersatzteile, müssen sie sich keine Sorgen machen.
Wenn sie die Gewährleistung rechtskräftig ausgeschlossen haben, müssen sie auch nichts zurück nehmen.
@Hilde
Hierbei handelt es sich um eine Täuschung, da die angebotene Ware nicht der gelieferten Ware entspricht. Selbst wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, muss er die Ware zurücknehmen bzw. sie können vom Kaufvertrag zurückweichen da der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Es wäre gut zu wissen, wie die Beschreibung des Artikels lautete, wurden dort die schmalen Ecken erwähnt, könnte es zu Problemen kommen.
@ reinhard
Haben sie eine Sendungsnummer, mit der sie den Versand verfolgen können? Eventuell gab es Probleme beim Zoll o.ä.
Abgesehen davon ist zwischen ihnen ein Kaufvertrag zustande gekommen, der erfüllt werden muss.
Wenn er die Ware nicht liefert, verletzt er seine Pflicht aus dem Schuldverhältnis.
Zur Not müssen sie eine Strafanzeige erstellen. Bringen sie dafür alle Unterlagen mit (Schriftverkehr o.ä.)
@ Becky
Theoretisch ist ein Kaufvertrag zwischen ihnen zustande gekommen, ich schätze allerdings, dass es sich nicht lohnt darauf zu pochen.
@ Jenny
Hier ist definitiv ein Kaufvertrag zustande gekommen, der zum Teil erfüllt wurde (Käufer hat Teil des Geldes überwiesen). Sie können jetzt entweder eine Frist setzen, mit dem Zahlungsziel z.B. von 14 Tagen und dann weitere rechtliche Schritte einleiten oder sie akzeptieren auf Kulanz den Rücktritt vom Kaufvertrag.
@WK
In diesem Fall wurden Mängel der Ware arglistig verschwiegen, da das Gerät einen defekt ausweist. Außerdem liegt hier Betrug vor, da eben nicht neu und OVP. Setzen sie eine Frist, in der der Verkäufer nachbessern / für Ersatz Sorgen muss (auch wenn er eine Gewährleistung ausgeschlossen hat, muss er hier trotzdem handeln, da falsches Angebot) Spätestens danach sollten sie eine Anzeige erstellen.
Ich bin kein Anwalt, nur etwas versierter dank BWL.
Tipp: viele Fragen kann man sich selbst ausführlicher per Google beantworten.
Wer hat diese Erfahrung auch schon gemacht? Was kann ich tun?
3 Tage vorher ist schon eine Mahnung von eBay gekommen,
Betrag bezahlt Lieferung falsch !!!
Bei EBay selbst wird automatisch gemahnt, ganz gleich welches abweichende Zahlungsziel Sie mit dem Verkäufer schriftlich verabredet haben (mündlich taugt nichts). EBay ignorieren, bei nachweisbarem Vertrag mit Zahlungsziel. EBay nervt, geht in diesem Sonderfall nicht anders, einfach nerven lassen. Allgemein hat EBay aber Recht, weil der Markt auf eine schnelle Zahlung und Lieferung abstellt. Das ist auch gut so, weil es eine Masse von Käufern gibt die erst den Artikel durch Zusage (Gebot) sichern, dann schauen ob anderenorts günstiger gekauft werden kann oder sich nur im Nachgang überlegen ob sie den Artikel überhaupt gebrauchen können. Das sind dann die vielen Rücktritte, wo ich dann lieber zustimme, weil bei Durchsetzung der Abnahmepflicht dann postwendet der Artikel zerstört und als defekt beanstandet wird. Auch wird mit haarsträubenden Argumenten nach Abweichungen von der Beschreibung gesucht. EBay erwartet leider immer Kulanz vom Verkäufer. Vorher aber genauso zwingend die Bezahlung durch den Käufer. EBay kümmert sich nicht darum, das der Verkäufer vor der Zahlung plötzlich den Artikel anders beschreibt oder Hinweise abgibt wodurch der Lieferwille erkennbar vernichtet wird. EBay erwartet stur die Zahlung und mahnt. Sie müssen zahlen und bekommen sonst auf Antrag des Verkäufers von Ebay ein reibgewürgt. Sonderfälle wie fehlende Lieferwille und feine Auslegungen von BGB und HGB passen nicht ins EBay-System. Da hat der Käufer dann immer ein Problem. mfg
Aber sonst funktioniert ebay-kleinanzeigen ganz gut. Dies bei Zahlungen zur Vorkasse oder auch gegen Nachnahme. Was ich nicht mehr mache: Keine Selbstabholer. Die Quote, dass die Käufer auch tatsächlich zum vereinbarten Termin erscheinen ist erschreckend gering. Da ich meine Zeit auch nicht gestohlen habe werden meine Artikel nur noch versendet oder im Umkreis von 25 km selbst angeliefert. Funktioniert wirklich gut.
Und nach wie vor gilt: Gute Bilder und ausführliche Beschreibungen der angebotenen Artikel mit Kontaktmöglichkeiten per Telefon und E-Mail versprechen den größten Erfolg!
Habe diese Woche eine Tischgarnitur bei Kleinanzeigen reingesetzt.(als geschenkt)Es meldete sich Jemand und wollte sie am Mittwoch 01.02.2017 abholen.Habe schon mehrere male versucht Kontankt aufzunehmen per Tel.oder über Whats App ,bis Heute keine Reaktion.wie lange muss ich warten bis er die Sachen abholt ?Oder kann ich einfach eine neue Aktion starten ?
Selbst oder gerade bei Schenkungen greifen die Leute ersteinmal zu und überlegen sich erst danach was sie brauchen. Ich glaube aber auch, das Sie noch keinen Vertrag eingegangen sind, weil der Interessent noch zurücktreten konnte und sich wegen der Unverbindlichkeit der Absprachen sich auch nicht mehr gemeldet hat. Halt nur unhöflich, aber zulässig.
Einmal mit kurzer Frist mahnen und dann die Anzeige wieder aktivieren. Wenn gelöscht neu rein setzen.
mfg
Ich hoffe jemand kann mir schnell in meiner Lage helfen. Ich habe vermutlich mit einem "Massenabmahner" zu tun bekommen. Weil ich wegen meinem kleinen Kind momentan nur von zu Hause arbeiten kann, habe ich nach einer Verdienstmöglichkeit gesucht und eine Anzeige für Webdesign und Optimierung aufgegeben. Mein Account auf Ebay Kleinanzeigen ist gewerblich und hat folgende Infos: Name, Adresse, USt ID, Email. Telefonnummer steht nicht im Impressum, aber durch das Klicken auf "Anrufen" Button oder an der Seite der Anzeige sieht man die Tel. Nummer auch. Der Abmahnender ist ein Mitbewerber und wirft mir folgendes vor:
Ihrer eBay-Kleinanzeige mangelt es an der Angabe einer rechtskonformen Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG. Insbesondere mangelt es Ihrer eBay-Kleinanzeige an den „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen“, hier konkret an der Angabe einer Telefonnummer, was unzweifelhaft eine Rechtsverletzung darstellt.
Ein in der Europäische Union (EU) niedergelassener, nach § 14 BGB zu qualifizierender Unternehmer, welcher Waren und Dienstleistungen auch an nach § 13 BGB zu qualifizierende Verbraucher anbietet, ist Sie gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) seit dem 09. Januar 2016 verpflichtet, einen Hyperlink zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen (und seine Email-Adresse anzugeben). Der vorbezeichnete Hyperlink muss leicht zugänglich und zudem auch anklickbar sein (OLG München vom 22. September 2016 - 29 U 2498/16; OLG Koblenz vom 25. Januar 2017 - 9 W 426/16).
Ihrer eBay-Kleinanzeige mangelt es an der Bereitstellung des vorgenannten, anklickbaren Hyperlinks, was unzweifelhaft eine Rechtsverletzung darstellt.
Für Sein Recherche Aufwand fordert er 120€ Schadenersatz.
Die Anzeige habe ich rausgenommen.
Ist das alles korrekt was der Gute da tut?
120€ ist momentan für mich viel Geld und ich wäre sehr froh wenn ich sie nicht bezahlen müsste.
Bin dankbar für jede Meinung
Privatverkauf einer gebrauchten Jeans.
Ich habe die Anzeige am 16.05.2017 gesehen und über das Ebay Kleinanzeigen Nachrichtenportal umgehend Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen.
Da in der Anzeige nur die Bundgröße 36 jedoch keine Länge angegeben war, habe ich ihn explizit gefragt ob es sich um eine Größe 36/32 handeln würde. Er hat dies in seiner Antwort bestätigt.
Ich habe ihm daraufhin, den Betrag von 30,00 EUR per PayPal überwiesen.
Als die Hose dann mit einiger Verzögerung am 25.05.2017 bei mir eintraf habe ich nach dem anprobieren und dem Vergleich mit einer Jeans des gleichen Modells aus meinem Besitz festgestellt, dass es sich nicht um eine Gr. 36/32 handelt sondern die Hose um einiges kürzer ist. Sehr wahrscheinlich L=30. Ich habe den Verkäufer daraufhin direkt kontaktiert und ihn auf den Mangel bzw. Fehler hingewiesen und ihn gebeten mir eine Rücksendeadresse zu nennen und mir den Betrag bitte per PayPal zurückzuerstatten, da ich so mit der Hose nichts anfangen könnte.
Auf meine Nachricht vom 29.05. erhielt ich dann heute (07.06.2017) eine Antwort, dass er die Jeans auch über Ebay Kleinanzeigen gekauft hätte und sie ihm als Gr. 36/32 verkauft wurde. Er hätte sie daher nach bestem Gewissen verkauft und es handele sich um einen Privatkauf ohne Rücknahme.
Ich habe ihn daraufhin darauf hingewiesen, dass es sich um eine Falschangabe handele und der Vertrag daher nichtig sei und er mir bitte mein Geld zurückerstatten solle.
Er war jedoch nicht einsichtig und hat jegliche Kommunikation bzw. Einsicht abgelehnt.
du hast per Paypal gezahlt und damit den Käuferschutz bei Paypal erworben.
Geh auf Dein paypal und suche dort "Konflicltlösung" schildere PayPal den Vorgang. Dann bekommst Du das von Paypal geregelt!
LG Euroherby
.
Sie ist nicht kooperativ und verweigert die Rücknahme.
Welche Rechte habe ich ?
Lieben Dank Euch !
Ich habe nach bestem gewissen mein altes Handy verkauft. Da ich wollte das der Käufer es sich genau ansieht habe ich den kauf bei mir gemacht. Das Handy funktioniert bei mir ohne Probleme. Nun meldet sich der Käufer und sagt es gehen die Tasten nicht. Was wirklich nicht sein kann. Da ich ja es zurück gesetzt habe und alles gescheckt habe bevor ich es in die Verpackung gemacht habe. Auch der Käufer hatte die Chance sich das Handy genau anzusehen. Vor Ort war er sich auch unsicher ob er es nimmt. Was soll ich jetzt tun? Ihm das Geld wieder geben..wobei ich nicht weiß was er in der Zwischenzeit damit gemacht hat...bin mit sehr unsicher
ich habe ganz aktuell einen ähnlichen Fall. Ich habe vor 3 Wochen eine gebrauchte Waschmaschine verkauft,die bei mir voll funktionsfähig war,allerdings stand sie jetzt 1 Jahr bevor ich sie privat bei ebay Kleinanzeige verkaufte.nun meldet sich der Käufer nach 3 Wochen und reklamiert dass die Maschine unzumutbar laut sein beim schleudern.
Ich habe damals nicht in die Anzeige geschrieben dass ich keine Gewährleistung übernehme.kann mich nun der Käufer zu recht anzeigen????
Hallo in die Runde,
ich habe ganz aktuell einen ähnlichen Fall. Ich habe vor 3 Wochen eine gebrauchte Waschmaschine verkauft,die bei mir voll funktionsfähig war,allerdings stand sie jetzt 1 Jahr bevor ich sie privat bei ebay Kleinanzeige verkaufte.nun meldet sich der Käufer nach 3 Wochen und reklamiert dass die Maschine unzumutbar laut sein beim schleudern.
Ich habe damals nicht in die Anzeige geschrieben dass ich keine Gewährleistung übernehme.kann mich nun der Käufer zu recht anzeigen????
Der Verkäufer hat eine Anzeige auf die ich mich gemeldet habe. Dort steht auch nichts mit Privatperson keine Gewährleistung. Und gesagt hat er beim Verkauf auch nichts darüber!
Habe allerdings schon EK geschrieben allerdings kam gleich die Mail die haben viel zu tun und eine Antort kann dauern:)
Es wurde eine Immobilie angeboten an der ich Interesse hatte.Diese befindet.sich in Teneriffa.Es wurde ein Besichtigungstermin vereinbart.Zu diesem Termin wurde dann eine Reise gebucht.Vor Ort versuchte ich mehrmals den Besitzer über E-mail zu erreichen.In den Ebay Kleinzeigen war die Anzeige schon gelöscht.Erst auf Androhung von rechtlichen Schritten wurde geantwortet.Da wurde geantwortet.dass der Besitzer erkrankt sei.Ich persöhnlich bin der Meinung dass wir wenigstens eine Imformation erhalten hätten sollen.(Flüge und Hotel müssen ja schliessich bezahlt werden.) Ich freu mich auf ihre Meinung und vielen Dank
Eine Dame hat sich gemeldet, ohne weitere Fragen nach den Größen, wollte sie die hose zugeschickt haben mit versichertem Versand. Ich habe geschrieben, es würde für Porto zusätzlich 5€ ausmachen, also 25€. Sie überwies mir das Geld und ich schickte ihr die Hose. Beim Versand kam es dazu, dass der Versand mehr kostete also 7 euro. Aber ich hab dann nicht mehr von der Frau verlangt.
Nach ein Paar Tagen schreibt mit die Dame, dass ihr die hose sehr klein ist, und ihrer Freundin mit Größe 40 passt die Hose perfekt und hat geschimpft wie ich es übersehen habe und sie betrogen habe. Und sie verlangte das Geld zurück also 25€ und dann schickt sie mir die Hose.
Ich schrieb ihr, dass es mir leid tut, aber ich wusste es nicht und mir ist das nicht aufgefallen, mir war die Hose sehr groß (ich habe 38 Gr) und ich dachte es sei die richtige größe. und ich hab ihr gesagt, dass ich erst dann das geld erstatte wenn die Hose da ist, aber dann nur die 18€ (25€-7€ Versand) weil ich 7€ für Versand ausgegeben.
Jetzt schimpft sie und droht mit Anwalt und will die 25 euro.
Ich habe geschrieben, ich werde nicht mehr diskutieren,weil es sich um Privatkauf handelt und eigentlich hat sie kein Recht auf Rückgabe, da es in der Beschreibung stand "Keine Rückgabe". Aber sie könnte die Hose zurückschicken und ich würde ihr das geld erstatten aber wie gesagt nur 18€..
Kann sie in dem Fall die Anwalt anschließen, hat sie da Recht? Mir geht es nur ums Prinzip?
Vielen Dank für Ihren Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin käufer, habe gestern ein satz alufelgen gekauft. Ich habe es bisichtig. Es war dreckig und laut verkäufer bei seine inserat das dies keine kratzer haben für €300.
Meisten in ebay finde ich mit krazter für €400 deswegen erstmal besichtigungstermin vereinbart. Und ja es war dreckig und ich habe es stichprobe geputzt am rand wo die meisten verkratzt sind durch bordstein. Habe die ersten 2 felgen mit stichprobe gemacht und war keine kratzer dann sagt der verkäufer da sind alle kratzer frei. Dann ich naturlich blöd und geglaubt.Ich habe die verkäufer gefragt wie lange steht die Felgen schon im keller.(wollte einfach nur wissen).Er sagt schon eine weile.
Aber es geht hier nicht um kratzer.lesen Sie weiter.Die 2 felgen waren die reifen schon hin(die reifen waren sowieso nicht mein ziel sondern die Felgen).Die andere 2 Reifen von die felgen sind schon die naben schon raus.(ich dachte nichts dabei, weil er gesagt hat das die reifen sind schon hin.
Ich sagte der Verkäufer das ich die felgen kaufe und komme nächste woche nochmal. Verkaufer nimmt die inserat von netzt heraus und is damit für mich reserviert.
Gestern war es endlich soweit die felgen zu kaufen habe ich Sie bezahlt und geholt.Verkäufer sagt mir wenns unrund läuft kann ich bei ihm melden. Da hat man sicheres gefühl das mann nicht verarscht ist ge? Ich habe mein eigine reifen folie mitgenommen weil ich ja nicht die sitze im auto dreckigh machen will.
Komme bei der Verkäufer an und die reifen/felgen waren schon in folien verpackt.Dann nehem ich so wie Sie sind und fahre nach hause. Dies war alles abends passiert. Habe die felgen bei mir IN DIE WOHNUNG weil ich kein lust nochmal im keller das ganze zu tragen. Das dies alles abends war habe ich entschlossen erst morgen früh (sprich heute) es sauber zu machen und bilder zu machen wenn Die Felgen endlich sauber sind.
Erst entdecke ich das die BMW deckel für die felgen nicht dabei sind. Ist aber nicht so schlimm das ich darüberbeschwere schließlich habe ich ja die felge für €300 gekauft.Dann fing ich an zu putzen (außen) ich war begeistert kein dreck und kein kratzer.
Dann finge ich an die innere seite des Felgen zu putzen. Hopla dreck war nicht mehr da aber ich sehe risse es läuft lang rund wie die felge. Als ob man sieht die außere Felgenseite und Innere seite des felgen eine trennungs linie stehen würde. Und da passt meine finger nägel sogar da rein.
Ich meldete beim käufer und ihm es geschildert wie ich es hier geschildert habe.
Ich sagte ihm auch das die felgen sind sogar NICHT ALLE 4 kratzer frei sind.
Ehrlich gesagt die kratzer die ich gefunden habe kann ich damit leben weil es nicht zu tragisch aussehen. Aber die risse heißt ich kann die felge überhaupt nich verwenden und damit mein €300 wie im fenster rausgescmiesßeb habe oder etwa nicht?
Lange schreiberei und kein erfolg.
ich sagte ihm zum schluß das ich die felgen/reifen in die werkstatt am montag bringe und es schauen lassen ob ich recht habe oder nicht.
Kann ich mit dieser problem bei meiner rechtschutz melden oder wo soll ich bei dieser fall melden.
MFG
Was kann ich machen.
Ich habe vier Alufelgen mit Reifen für 69 Euro verkauft, in der Annonce auch darauf hingewiesen, dass es altersbedingt leichte Gebrauchsspuren gibt, die Felgen aber grundsätzlich in Ordnung und einem für das Alter guten und gebrauchsfähigen Zustand sind. Der Käufer holte die Felgen ab, nahm dann überraschend noch ein anderes Teil für das entsprechende Fahrzeug mit, welches ich in der Garage liegen hatte und zahlte mir insgesamt 100 Euro. Damit war die Sache eigentlich gegessen, ich habe die Annonce anschließend auch gleich gelöscht. Am nächsten Morgen hatte ich nun auf einmal eine SMS von ihm auf meinem Handy, wo er ohne weiteren Kommentar oder eine Begründung kurz und knapp schreibt, er hätte die Felgen wieder zurückgebracht zur Garage und darunter steht seine Kontonummer. Er möchte also das Geld zurück.
Muß ich das zurückzahlen ? Ich finde das eine Frechheit, zumal ich der Meinung bin, dass Artikel nicht zurückgenommen werden müssen. Er hätte die Sachen ja auch gleich stehen lassen können, wenn sie ihm nicht zusagten.
In den letzten Wochen ist es mir dreimal passiert, dass ich zwar einen versicherten Versand wollte und auch bezahlt habe, aber keine Ware bekommen habe. Und auch keine Antwort mehr auf meine Mails. Insgesamt habe ich so ca. 80 EUR verloren.
Anscheinend treiben sich viele Betrüger bei Ebay Kleinanzeigen herum. Ist ja auch sooo einfach. Foto reinsetzen, Zahlung einstreichen, Anzeige löschen und sich tot stellen.
Die einzige Konsequenz: Nicht mehr bei Ebay Kleinanzeigen kaufen.
Im Vorfeld hatte er privat per mail gefragt ob es bei dem tablet micro sim gäbe und da ich es nicht wusste hat mein freund online in der Produktbeschreibung nachgesehen und es bejaht. Nun sagt der Käufer es gäbe kein micro sim, er wolle das gerät nicht mehr. er hatte es sich aber persönlich angesehen und die entsprechende Klappe nicht geöffnet, und das Gerät einen ganzen Tag bei sich gehabt.
In hatte nirgends stehen "kein Widerrufsrecht". Muss ich das Gerät nun zurücknehmen?
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Mit freundlichen Grüßen, im Service.
Frau Elena Gilbert.
Werbeagent.
Jameson Finanzdienstleistungen, Inc.
Hallo. Davon ist uns leider nichts bekannt. Mein Mann hatte keine Probleme.
Privatverkauf ist immer gekauft wie gesehen und es gibt auch keine Rücknahne oder Garantie.
Das Fahrrad ist gebraucht und schon einige Jahre alt. (also bitte keine Neuware erwarten!!)
Mit freundlichen Grüßen
Was kann ich tun?
Man kann doch nicht etwas verkaufen ohne die Mängel aufzuzeigen?
Jetzt stellt sich heraus, dass der Artikel bereits defekt ( wurde eindeutig genäht, geflickt ) war.
Was nun ?
ich habe am 08.04.2018 einen Artikel bei ebay Kleinanzeigen verkauft. Wurde lange nicht genutzt und hat beim letzten Mal funktioniert. Ich war natürlich nicht klug genug, den Artikel vor Versand zu testen. Seit dem 12.04.18 schreibe ich mit dem Käufer hin und her. Der Artikel funktioniert nicht. Ich hatte beim Hersteller (Deutschland) selber keine Garantie mehr und bat den Käufer sich dort zu melden, vielleicht können die ihm ja direkt helfen, habe ich gedacht. War leider nicht der Fall. Danach habe ich mich mit dem Hersteller (USA) in Verbindung gesetzt und uns wurde empfohlen die Batterie auszutauschen. Dies habe ich entsprechend weitergeleitet. Der Käufer hat noch eine Batterie gekauft und sich nach 4 Wochen wieder gemeldet, dass es mit der neuen Batterie trotzdem nicht funktioniert. Jetzt bittet er um Erstattung des Kaufpreises bei Rücksendung. Muss ich den Artikel zurücknehmen? Ich habe die Garantie nicht ausgeschlossen, wusste aber nichts von dem Defekt.
Liebe Grüße
Zitat:
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Herr Tony Rock
Generalberater
ich finde die Hinweise gut, denn ich als Verkäufer habe das Problem, dass eine Käuferin die Ware, einen Pullover, der mir verkauft wurde als Wolle und Cashmir (leider hat er kein Lable mehr, da ich den auch über Second Hand erworben hatte), zugesandt haben wollte. Als sie nun den Pullover erhielt war sie der Meinung, das Material sei Baumwolle... völliger Blödsinn. Was tut man als Verkäufer in so einem Fall? Ich kann ja nichts anderes einschreiben, als wie mir gesagt wurde.
Des weiteren meint sie ich müsse alles bezahlen und den Pullover zurücknehmen, obwohl ich alles ausgeschlossen habe, Gewährleistung, Rücknahme, Umtausch, Garantie. Da ist es wirklich gut, dass hier erläutert wird, dass ein Privater Verkäufer, bei Ausschluss dieser Dinge auch nicht dafür zuständig ist und der Käufer den Verkäufer diesbezüglich nicht "erpressen" kann.
Leider kommt es bei Ebay Kleinanzeigen, so schön diese Plattform auch ist, immer wieder zu Missverständnissen.
Meist gehen die Käufer davon aus, dass bei den Kleinanzeigen alles so ist wie bei Ebay und das jeder Privatverkäufer als professioneller Verkäufer also Unternehmer einzustufen ist. Das ist immer sehr schade. So muss man sich manchmal als Verkäufer schriftliche Beschimpfungen durchlesen, nur weil man Dinge eben (wie ja auch in diesem Falls wieder) nicht versenden will.
Was sollte man in so einem Fall tun, wenn man wild beschimpft wird und bedroht?
Einen schönen Abend wünsche ich noch.
ich hatte an 2 Jacken interesse und dies auch bekundet.
Jetzt habe ich mich aber nur für eine entschlossen.
Auch nur eine Jacke bezahlt und bekomme diese nicht vom Verkäufer,
weil ich auch die 2. Jacke kaufen soll/muss lt. Verkäufer.
Ich habe mich aber nach längerem Überlegen nur die eine Jacke entschieden.
Was kann ich tun um meine bezahlte Jacke zu bekommen.
Leider erpresst mich der Verkäufer:
Ich muss die 2. Jacke kaufen sonst bekomme ich die bezahlte Jacke nicht!
Wie kann ich handeln?
Vg
E-Mail: barryhamiltonfundsgmail.com
Whatsapp: +1 (760) 301-3127