Anti-AfD: Fake-Plakat von Coca-Cola sorgt für Aufregung

(4 Bewertungen, 3.75 von 5)

Am Lützowplatz in Berlin steht derzeit ein Plakat mit der Message „Für eine besinnliche Zeit: Sag Nein zur AfD!“. Daneben sind ein Coca-Cola-Weihnachtsmann und das Logo der Getränkefirma zu sehen. Mittlerweile ist klar: Das Plakat ist ein Fake und stammt nicht von Coca-Cola. Wer steckt hinter der Aktion? Und wie haben Coca-Cola und AfD darauf reagiert?

Wer hat das Plakat aufgestellt?

Auslöser der Aktion ist die Seite afdentskalender.de. Dahinter steht ein Zusammenschluss aus 50 Menschen, der sich Modus nennt. Darunter sind Aktivisten, Künstler, Lehrer und Juristen, die sich gemeinsam gegen den aktuellen politischen Rechtsruck wehren wollen. Die Gruppe wollte jedoch nicht bestätigen, das Plakat selbst aufgestellt zu haben.

Das will afdentskalender.de

Mit ihrem Kalender will sich die Initiative gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus richten und für mehr Toleranz und Gleichberechtigung werben. Dabei ruft sie aktiv zum Mitmachen auf. Jeder kann und soll Ideen einsenden, um so die Öffentlichkeit aufmerksam zu machen.

Auf afdentskalender.de taucht seit dem 1. Dezember jeden Tag ein neues Meme oder eine Aktion auf. Am 4. Dezember fanden Webseitenbesucher dann die Plakat-Aktion. Diese soll die Medienpräsenz für die AfD auf humorvolle und entlarvende Weise brechen.

So hat die AfD auf das Fake-Plakat reagiert

Die AfD war alles andere als erfreut über das Plakat. Der stellvertretende Vorsitzende der AfD Sachen, Maximilian Krah, fragte Coca-Cola auf Twitter, ob politische Statements neuerdings die neue Unternehmensphilosophie seien.

So hat Coca-Cola auf das Fake-Plakat reagiert

Coca-Cola gab an, nichts mit der Aktion zu tun zu haben. Das Unternehmen ließ wissen, dass es weder das Plakat aufgestellt habe noch wisse, wer dahinterstecke. Das Plakat werde von der Stadt abgebaut, da es eine Fälschung und damit eine Rechtsverletzung sei. Die Stadt wolle das Plakat zudem entfernen, da es auf einer Fläche steht, die nicht für Werbung genehmigt ist.#

Der deutsche Kommunikationsdirektor von Coca-Cola, Patrick Kammerer, teilte das Plakat über seinen Twitter-Account mit dem Hinweis „Nicht jedes Fake muss falsch sein“. Diesen Tweet wiederum teilte Coca-Cola Deutschland.

Fazit

Coca-Cola hat für seine Reaktion auf das Plakat viel Lob erhalten. Das dürfte dem Konzern gerade nicht ungelegen kommen. Erst kürzlich erhielt das Unternehmen für sein Mineralwasser Glacéau Smartwater von der Verbraucherorganisation Foodwatch den Negativpreis Goldener Windbeutel für die „dreisteste Werbelüge“.

Anzeige
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Instagram-Influencer: Wenn Marketing zu Schleichwerbung wird Die meisten Influencer auf Instagram sind Privatpersonen und keine Unternehmer. Nutzer mit vielen Followern entschließen sich aber manchmal dazu, für Produkte o...
Weiterlesen...
BGH: Bitte um Bewertung beim Rechnungsversand ist Werbung Fordern Sie ihre Kunden mit der Rechnungsmail auf, Ihr Unternehmen positiv zu bewerten, so kann dies unerlaubte Werbung darstellen. Denn auch Zufriedenheitsabfr...
Weiterlesen...
Werbung mit Qualitätssiegeln: Muss bei der Angabe von Testergebnissen die Fundstelle genannt werden? Viele Lebensmittel zeichnen sich durch hervorragende Testergebnisse aus. Dies haben auch Werbende erkannt und nutzen die vergebenen Testsiegel zu ihren Zwecke...
Weiterlesen...
Zalando.de: Werbung mit Double von Rainer Langhans zulässig? In einem aktuellen TV-Werbespot für zalando.de, den die Agentur Jung von Matt/Pulse (heute Jung von Matt/Fleet) produziert hat, wird ein Doppelgänger des ehemal...
Weiterlesen...
Solange der Vorrat reicht: Wie lange müssen Händler Angebote vorrätig halten? Händler müssen unzählige Regeln bei der Werbung beachten. Auch bei besonderen Angeboten, die nur für kurze Zeit verfügbar sind, gelten bestimmte Vorgaben. Der B...
Anzeige DSGVO

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Hinweis: Sie können den Newsletter von eRecht24  jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.

SSL-Zertifikate, Code-Signing, S/MIMEOrdnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen!Suchmaschienoptimierung & OnlinemarketingDatenschutzRechtliche OnlineShop-PrüfungFairness im Handel
Anzeige
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support