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5 aktuelle Abmahnfallen: Ist auch Ihre Webseite betroffen?

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Ohne Webseite kommt heute kein Unternehmen mehr aus. Allerdings ist es im Land der Abmahner gar nicht so einfach, eine rechtssichere Webseite online zu stellen. bei kleinsten Verstößen drohen teure Abmahnungen. Wir zeigen Ihnen was Sie tun können.

Bitte wählen Sie:

 

Inhaltsverzeichnis Abmahnfallen auf Webseiten:

Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung

Bilder und Videos auf der Webseite

Werbebanner, Google AdSense oder Partnerprogramme

Risiken bei E-Mail-Werbung und Newsletter

Facebook, Twitter, Google+ & Co.

1. Abmahngefahr: Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung

Was ist das Problem?

Bisher waren viele Gerichte der Auffassung, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht abgemahnt werden können. Das hat sich in den vergangenen Monaten aber geändert. Seit dem sind Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen leider an der Tagesordnung.

Was können Sie tun?

Jeder Webseitenbetreiber muss eine Datenschutzerklärung auf seiner Seite einbinden. Der Inhalt der Datenschutzerklärung hängt davon ab, was Sie auf der Webseite anbieten.

Die Datenschutzerklärung für einen Shop sieht anders aus als die Erklärung für einen Blog. Wenn Sie Trackingstools wie Google Analytics nutzen müssen Sie dies darstellen. Wenn Sie Social Media Button auf der Seite eingebunden haben (follow oder like Button) muss dies erwähnt werden. Sie benötigen Aussagen zu Cookies, Newsletter usw..

Wir zeigen Ihnen was eine Datenschutzerklärung enthalten muss und wie Sie in wenigen Minuten eine abmahnsichere Erklärung für Ihre Webseite erstellen.


2. Abmahngefahr: Bilder und Videos auf der Webseite

Was ist das Problem?

Bilder und Videos sind massenhaft im Internet verfügbar und können ohne großen Aufwand kopiert werden. Nach deutschem Urheberrecht sind Bilder und Videos aber IMMER urheberrechtlich geschützt. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass es hier zu massenhaften Abmahnungen kommt.

Was können Sie tun?

Zunächst sollten Sie den wichtigen Unterschied zwischen Urheberrechten und Nutzungsrechten kennen. Wenn Sie Bilder selbst erstellt haben - also alleiniger Urheber sind - können Sie diese auch nutzen. Bei allen anderen Bildern und Videos müssen Sie sich Gedanken zu Nutzungsrechten, Lizenztypen und Urheberbezeichnung machen, sonst drohen teure Abmahnungen.

3. Abmahngefahr: Werbebanner, Google AdSense oder Partnerprogramme

Was ist das Problem?

Wenn Sie auf Ihrer Seite Werbebanner, AdSense-Anzeigen oder Partnerprogramme eingebunden haben, gilt Ihre Seite automatisch nicht mehr als "privat". Dabei ist es egal wie hoch Ihre Einnahmen tatsächlich sind, wer Werbung schaltet für den gilt das Wettbewerbsrecht.

Die Folge sind zahlreiche rechtliche Pflichten, die vielen Webseitenbetreibern nicht bekannt sind. Damit steigt natürlich die Gefahr, wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt zu werden.

Was können Sie tun?

Alle Seitenbetreiber, die Werbung auf der Seite einbinden oder selbst Werbung schalten müssen sich mit den Themen Wettbewerbsrecht und Markenrecht beschäftigen. Abmahnungen im Markenrecht und Wettbewerbsrecht sind aufgrund der hohen Streitwerte aber sehr viel teurer als etwa Abmahnungen wegen eines falschen Impressums.

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit für unser Gratis- Webinar "Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten".Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten". Hier lernen Sie die häufigsten Abmahnfallen kennen und lernen Abmahnungen zu vermeiden.

4. Abmahngefahr: Risiken bei E-Mail-Werbung und Newsletter

Was ist das Problem?

Werbung per E-Mail und Newsletter ist auch in Zeiten von Facebook & Co. weiterhin das effektivste Werbemittel. Leider sind die gesetzlichen Vorschriften und die deutschen Gerichte aber sehr streng bei der Frage, was bei Werbemails eigentlich erlaubt ist. In der Praxis nämlich viel weniger als die meisten Versender von Newslettern denken.

Was können Sie tun?

E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung ist IMMER unzulässig und kann abgemahnt werden. Das gilt für jede einzelne Mail, die Sie versenden. Wenn Sie sich hier aber nur ein wenig Zeit nehmen, können Sie die typischen Abmahnfallen schnell erkennen und vermeiden.

Die wichtigsten Punkte sind dabei striktes Double Opt, Gestaltung der Opt-In-Mail, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtlichen Fragen bei der Gestaltung des Newsletters, die Impressumspflicht ... .

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So stellen Sie sicher, dass Sie E-Mails und Newsletter nur entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und ohne Abmahnrisiko versenden.

5. Abmahngefahr: Facebook, Twitter, Google+ & Co.

Was ist das Problem?

Facebook, Twitter & Co. bieten für Abmahnanwälte gleich einen ganzen „Strauß“ von möglichen Abmahngründen. Bei privaten Profilen gibt es viele urheberrechtliche Fallstricke. Bei Fanpages von Unternehmen kommen zahlreiche Fragen zum Wettbewerbs- und Markenrecht hinzu. Auch die Frage, wie ein korrektes Impressum bei Facebook & Co. aussehen muss beschäftigt immer wieder die Gerichte.

In vielen Fällen führt die schwierige Abgrenzung zwischen privaten Profilen und teilweise beruflichen Inhalten zu Problemen. Nicht zu vergessen die zunehmende Zahl von Strafverfahren, Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Kündigungen wegen unbedachter Äusserungen etwa auf Facebook.

Was können Sie tun?

Um rechtssichere bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken aufzutreten brauchen Sie einen Plan. Was nicht heißt, dass Sie jahrelang Jura studieren müssen. Sie sollten sich aber einmal mit den grundsätzlichen rechtlichen Fragen beschäftigen. Die häufigsten Abmahngründe sind nämlich bei allen sozialen Netzwerken gleich.

Wenn Sie sich dafür ein wenig Zeit nehmen können Sie 95% aller Abmahnfallen erfolgreich umgehen.

Wichtig:

90% aller Abmahnungen basieren immer auf den selben Fehlern. Die Fehler für die andere Webseitenbetreiber bereits abgemahnt wurden müssen Sie aber nicht wiederholen. S

1. Wie Sie die häufigsten Abmahnfallen auch ohne Anwalt umgehen und künftig ohne Angst vor Abmahnungen Ihre Webseiten betreiben, erfahren Sie in unserem Bereich eRecht24 Premium.

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2. Für eine professionelle Webseiten-Prüfung zum Festpreis wenden Sie sich gern an meine Kanzlei:

https://www.kanzlei-siebert.de/website-check/

Viele Grüße aus Berlin


Sören Siebert
- Rechtsanwalt -

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