Haftung für fremde Inhalte: Blogs, Foren, User Generated Content

(0 Bewertungen, 0 von 5)

Auf vielen Webseiten finden sich nicht nur Inhalte des Seitenbetreibers, sonder zu großen Teilen Inhalte der Nutzer. In Foren finden sich oft ausschließlich fremde Inhalte, die der Forenbetreiber nicht selbst erstellt hat. Und auch in Blogs sind die Beiträge der Nutzer oft umgangreicher als die des Blogbetreibers.

Das zur Verfügung stellen von fremden Informationen wird auch als "Hosting" bezeichnet. Damit sind aber nicht die klassischen Webhoster 1&1, Strato oder T-Online gemeint, die Webspace anbieten, sondern jeder, der fremde Inhalte anbietet. Host Providern sind somit die klassischen Fälle der Nutzerinhalte. Für die fremden Informationen, die ein Seiten-, Foren- oder Blogbetreiber speichert, ist er nach dem Wortlaut des Telemediengesetzes (TMG) zunächst einmal nicht verantwortlich. Das gilt allerdings nur so lange, wie der Seitenbetreiber  keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung erlangt hat und danach nicht unverzüglich tätig wird, um die rechtswidrigen Information zu entfernen oder zu sperren. Es kommt also für die so genannte Forenhaftung auf drei Punkte an:

  • es handelt sich um fremde Inhalte
  • diese Inhalte sind rechtswidrig
  • der Seitenbetreiber hat Kenntnis von diesen Inhalten

Allerdings ist die Frage der Haftung für fremde Inhalte in der Praxis deutlich komplexer. Die Gerichte, hier insbesondere das LG Hamburg, bedienen sich bei der Beurteilung fremder Inhalte oftmals der so genannten Störerhaftung. Insbesondere die Rechtsprechung des LG Hamburg hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Seitenbetreiber einer nahezu grenzenlosen Haftung für fremde Inhalte unterworfen waren. Zu den Hintergründen der Störerhaftung finden Sie einen gesonderten Beitrag.

Kommentare  
Gerd Morlock
0 # Gerd Morlock 05.09.2017, 09:50 Uhr
Guten Tag liebe Anwälte,
ist es denn trotz komplizierter deutscher Rechtslage nicht möglich, Ihrerseits einfach zu sagen:

Das Herunterladen der Bilder aus der Google-Bilderdatei ist

erlaubt
Nicht erlaubt

Ich kenne als Bildautor auch das Urheberrechtsgesetz. Ich habe dieses Gesetz noch nie in Anspruch genommen,wenn meine Bilder unverändert in dem Zweck entsprechenden Weise kostenfrei veröf-licht wurde.

Freundliche Grüße
Gerd Morlock
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 05.09.2017, 10:32 Uhr
Doch, das ist relativ einfach:

Das Herunterladen der Bilder aus der Google-Bilderdatei ist erlaubt.

Es geht ja aber nicht um das herunterladen, sondern darum dass diese Bilder dann ohne Zustimmung des Fotografen benutzt und veröffentlicht werden. Und das ist ohne Zustimmung des Urhebers nun einmal nicht erlaubt.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Ursula Bienefeld
0 # Ursula Bienefeld 05.06.2018, 19:35 Uhr
Hallo,
ich betreibe eine Info Seite auf FB. Darauf sind zu 98% öffentliche Links aus den verschiedensten Quellen nachzulesen.
Dürfen diese Informationen nun nicht mehr gepostet werden?
MfG Pflege Link
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Markenrecht: Verwendung von Marken in Meta-Tags kann zulässig sein Markeninhaber haben in der Regel ein großes Interesse, die eigene Marke nur selbst zu verwenden und keine kritischen Äußerungen zuzulassen. Ermöglicht werden ka...
Weiterlesen...
Online-Shops: Müssen die Versandkosten ins Ausland angegeben werden? Online-Händler sind beim Verkauf über ihre Online-Plattformen dazu verpflichtet, dem Kunden bestimmte Informationen rund um das Produkt zu geben. Ob zu den Pf...
Weiterlesen...
Telemediengesetz: Berichterstattung im Internet Der Gesetzgeber hat sich im neuen TMG auch mit der Frage der journalistischen Sorgfaltspflicht bei Online-Veröffentlichungen und mit den Recht zur Gegendarstell...
Weiterlesen...
OLG Frankfurt: Online-Shops müssen Versandkosten automatisch anzeigen Online-Händler müssen neben dem Kaufpreis auch automatisch die Versandkosten angeben. Das entschied nun das OLG Frankfurt am Main. (Urteil vom 06.03.2008, Az. 6...
Weiterlesen...
Tauschbörsen: Kein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber aus Vorratsdatenspeicherung Provider sind nicht verpflichtet, IP-Adressen aus der Vorratsdatenspeicherung für Rechteinhaber herauszugeben. Das entschied jüngst das OLG Frankfurt am Main in...
Anzeige DSGVO
Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.

SSL-Zertifikate, Code-Signing, S/MIMEOrdnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen!Suchmaschienoptimierung & OnlinemarketingRechtsschutzversicherungRechtliche OnlineShop-PrüfungFairness im Handel
Anzeige
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support