Bildrechte: So nutzen Sie Bilder rechtssicher auf Webseiten und Blogs

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Was müssen Sie als Betreiber einer Webseite oder eines Blogs bei der Verwendung von Bildern im Internet beachten? Wo lauern rechtliche Fallstricke und Abmahnungen bei der Nutzung von Bildern? Und viel wichtiger: Wie können Sie diese Abmahnfallen umgehen? Unser Ratgeber zeigt Ihnen die größten Stolperfallen zum Thema Bildrechte im Internet bei Blogs und Webseiten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was sind Bildrechte?
  2. Darf ich auf meiner Website jedes frei im Internet zugängliche Bild verwenden?
  3. Was ist mit Webseiten und Bilddatenbanken, die Bilder für Blogs und Webseiten kostenlos oder lizenzfrei (royalty free) anbieten?
  4. Was sind Nutzungsrechte, warum muss ich das wissen?
  5. Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es?
  6. Wo finde ich die passenden Bilder, die ich für meinen Blog verwenden kann?
  7. „Rechtliche Probleme“? Ich kann das Bild doch einfach vom Blog löschen, wenn ich dazu aufgefordert oder abgemahnt werde.
  8. Gleich zum Anwalt? Warum werde ich nicht erst einmal von den Rechteinhabern selbst wegen des Bildes abgemahnt?
  9. Ich wurde wegen Bildern in meinem Blog abgemahnt. Was muss ich nun tun und kann ich die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach so unterschreiben?
  10. Ich habe das Bild von meiner Internetseite gelöscht. Reicht das nicht?
  11. Ich habe die Unterlassungserklärung abgegeben und soll nun noch Schadensersatz für die Nutzung des Bildes zahlen. Wie berechnet sich dieser?

 

Die eigene Webseite oder den eigenen Blog im Internet betreiben und damit seinen Lebensunterhalt verdienen – das ist ein Traum von vielen Menschen, die im Netz unterwegs sind. Häufig werden an dieser Stelle erste Schritte mit dem Betreiben eines eigenen Blogs gewagt, der durch die Schaltung von Werbung monetarisiert werden soll. Ohne optische Unterstützung durch Bilder oder Fotos kommt heute aber kaum eine Webseite mehr aus. Um so wichtiger ist es, dass Sie nicht am Anfang schon teure Fehler machen und abgemahnt werden. Wir zeigen Ihnen, was Sie zu Bildern & Fotos, Nutzungsrechten und Namensnennung des Urhebers wissen müssen.

Die erste Frage, die wir dabei klären sollten:

Was sind Bildrechte?

Bildrechte sind die Rechte, die das Urheberrecht dem Fotografen als Urheber an seinem Werk bietet. Bei Bildrechten unterscheidet man zwischen den Urheberrechten wie dem Recht auf Namensnennung und Nutzungsrechten wie dem Recht zur Veröffentlichung, dem Recht zur Bearbeitung und den Verwertungsrechten.

1. Wenn ich einen Blog betreibe, kann ich zur Verschönerung meines Blogs bzw. meiner Internetseite jedes frei im Internet zugängliche Bild verwenden?

zeitungsstapelmickyso - Fotolia.com

So einfach ist es leider nicht, wenn Sie Bilder veröffentlichen. Auch wenn im Netz, über Suchmaschinen oder auf zahllosen Bilder-Portalen unzählige Bilder zur Verfügung stehen, haben die Urheber dieser Bilder nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz zahlreiche Rechte. Der Urheber allein bestimmt, ob und wie seine Bilder benutzt werden dürfen. 

So regelt beispielsweise der §19a UrhG, dass allein dem Urheber das Recht zur „öffentlichen Zugänglichmachung“ seiner Bilder zusteht. Auch kann der Urheber der Bilder darüber entscheiden, in welcher Art und in welchem Umfang die Bilder genutzt werden dürfen. Wollen Sie als Betreiber eines Blogs – oder wichtiger: als Agentur - dann anderen Bloggern die Verwendung der Bilder gestatten, müssen Sie sich zudem das Recht der Unterlizensierung einräumen lassen.

Wichtig: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers der Bilder (Fotograf) oder der Rechteinhaber (Agenturen, Bilddatenbanken wie fotolia, Getty-Images oder pixelio) sollte Sie KEINE Bilder in Ihrem Blog, in Werbeanzeigen oder auf sonstigen Webseiten verwenden.

Ist der Urheber eines Bildes nicht zu ermitteln, so sollte von einer Verwendung des Bildes unbedingt abgesehen werden, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.

2. Was ist mit Webseiten und Bilddatenbanken, die Bilder für Blogs und Webseiten kostenlos oder lizenzfrei (royalty free) anbieten?

Das gilt auch für Bilder von Webseiten, die Bilder für Blogs kostenlos oder lizenzfrei anbieten wie etwa wie etwa shutterstock oder oder istockphoto. Kostenlos oder lizenzfrei heisst nicht, dass Sie diese Bilder einfach übernehmen und veröffentlichen können. Sie müssen auch hier einen Nutzungsvertrag über die Bilder schließen. Hier wird die Art der Nutzung lizenzfreier Bilder dann oft beschränkt, etwa auf die ausschließliche Nutzung ein einem rein privaten Blog. Auch das Recht der Urhebernennung des Fotografen bleibt bei kostenlosen Bilddatenbanken weiterhin erhalten.

3. Was sind Nutzungsrechte, was muss ich dazu wissen?

Paragraphen FrageAnna-Maria Fritze - eRecht24

Das Nutzunsgrecht an einem Bild benötigen Sie, um das Bild auf Ihrer Webseite "benutzen" zu können. So weit, so einfach. Aber leider gibt es sehr viele verschiedene Arten von Nutzungsrechten oder Lizenzen. Hier müssen Sie darauf achten, ob die richtige Lizenz für Sie dabei ist.

Ein Beispiel, wenn Sie Nutzungsrechte nur für "Online Nutzung" erwerben, besitzen Sie nicht alle Rechte am Bild. Somit dürfen Sie die Bilder NICHT für einen gedruckten Flyer benutzen. Sonst drohen dafür Abmahnungen, obwohl Sie ja eigentlich einen Vertrag über die Nutzung des Bildes abgeschlossen haben.

4. Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es?

Paragraphen TuerArtur Marciniec und BRN-Pixel - Fotolia.com

Hier eine kurze Übersicht über die verschiedenen Arten von Nutzunsgrechten:

  • einfaches/ ausschließliches Nutzungsrecht
  • zeitlich beschränkt/ zeitlich nicht beschränkt
  • Nutzungsrecht für Print/ Online/ Social Media
  • welweite Nutzung/ beschränkt auf bestimmte Länder
  • übertragbares/ nicht übertragbares Nutzungsrecht 
  • Recht zur Bearbeitung des Bildes/ Recht zur bloßen Benutzung des Bildes ohne Bearbeitung
  • kommerzielle Nutzung/ ausschließlich private oder redaktionelle Benutzung

5. Wo finde ich denn Bilder, die ich für meinen Blog verwenden kann?

Wissen Wo PuzzleGajus - Fotolia.com

Im Internet gibt es zahlreiche Bilderplattformen wie beispielsweise fotolia oder pixelio, die entsprechend entgeltlich oder sogar kostenlos Bilder für Blogger zur Verfügung stellen, die diese unter bestimmten Lizenzbedingungen nutzen dürfen.

Diese Lizenzbedingungen sollten vor Verwendung eines Bildes genau gelesen werden, da sie einige entscheidende Punkte regeln: Wo und in welchem Umfang hat eine Urhebernennung zu erfolgen? Darf das Bild lediglich für redaktionelle Zwecke oder auch im Rahmen von kommerziellen Angeboten genutzt werden? Darf das Bild bearbeitet werden oder muss es in der vorliegenden Form verwendet werden.

Es kann jedem Betreiber von Internetseiten nur empfohlen werden, sich an die entsprechend geltenden Lizenzbedingungen zu halten, da ansonsten auch hier Ärger droht und es in der Vergangenheit schon zu zahlreichen Abmahnungen im Zusammenhang mit Bilderdatenbanken gekommen ist.

6. „Rechtliche Probleme“? Ich kann das Bild doch einfach vom Blog löschen, wenn ich dazu aufgefordert oder abgemahnt werde.

Sicherlich hat man als Betreiber der Internetseite die Möglichkeit, das Bild nach einer derartigen Aufforderung zu löschen. Dies wird in den wenigsten Fällen allerdings ausreichend sein, da mehr und mehr Urheber dazu übergehen, die Verwender der Bilder nicht selbst aufzufordern, das Bild zu löschen, sondern hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die zahlreichen, ihnen im Falle einer unautorisierten Verwendung ihres Bildes zustehenden Ansprüche durchzusetzen.

So steht dem Urheber des Bildes nehmen dem entsprechenden Unterlassungsanspruch auch ein Auskunftsanspruch zu (nämlich u.a. über Umfang der Nutzung sowie Herkunft des Bildes), sowie ein Schadensersatzanspruch, der gerade im Falle einer gewerblichen Nutzung eines Bildes durchaus saftig ausfallen kann. Darüber hinaus hat der Verwender des Bildes im Falle einer berechtigten Abmahnung die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu tragen.

Selbst wenn man eine relativ neue Entscheidung des OLG Köln berücksichtigt, das für die Abmahnung eines urheberrechtlich geschützten Lichtbildes einen Gegenstandswert in Höhe von lediglich EUR 3.000,00 für angemessen erachtet, so ergeben sich bereits hieraus Anwaltskosten in Höhe von knapp 300 Euro.

7. Gleich zum Anwalt? Warum werde ich nicht erst einmal von den Rechteinhabern selbst wegen des Bildes abgemahnt?

Kamera SchlossOlaf Speier - Fotolia.com

Nein. Und das hat vielerlei Gründe. Zum einen verfügen Rechteinhaber häufig über eine Vielzahl an urheberrechtlich geschützten Bildern, Texten oder Videos. Hier ist der Verwaltungsaufwand relativ groß. Andererseits ist bei einer solch speziellen Materie wie dem Urheberrecht auch die Gefahr relativ groß ist, beim Aussprechen eigener Abmahnungen Fehler zu machen. Ein weiterer Grund ergibt sich rein verfahrenstechnisch: Sobald ein Rechteinhaber selbst abmahnt und die abgemahnte Person nicht reagiert, so bleibt dem Rechteinhaber nur noch das Instrument der Unterlassungsklage in der Hauptsache. Erfolgt hierbei jedoch ein sofortiges Schuldanerkenntnis der abgemahnten Person, so bleibt der Rechteinhaber selbst auf den gerichtlichen Kosten zumeist sitzen.

Schlechte Erfahrungen beim direkten Kontakt mit den Rechtsverletzern die entstehenden Kosten und der Verwaltungsaufwand sind für viele Webseitenbetreiber ein Grund dafür, gleich einen Anwalt aufzusuchen.

8. Ich wurde wegen Fotos in meinem Blog abgemahnt. Was muss ich nun tun und kann ich die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach so unterschreiben?

Frau ichpathdoc - Fotolia.com

Wie bei so vielen Sachen im Recht gilt auch hier die Antwort: Es kommt drauf an. Zunächst einmal sollten Sie für sich selbst überprüfen, ob der geltend gemachte Verstoß überhaupt von Ihnen begangen worden ist.

Sollte dies der Fall sein, so sollten Sie sich seitens des Rechteinhabers unbedingt nachweisen lassen, dass dieser auch wirklich über die Rechte an dem abgemahnten Bild verfügt. In der Vergangenheit gab es nämlich bereits Fälle, in denen Rechteinhaber feststellen mussten, dass sie die entsprechenden Rechte am abgemahnten Bild nämlich doch nicht inne hatten und in der Folge etliche ausgesprochene Abmahnungen zurückziehen mussten.

Wegen eines solchen vermeintlichen Falles wurde zwischenzeitlich auch Strafanzeige gegen Rechteinhaber und Anwaltskanzleien erstattet, sodass man dieses Thema auch als Rechteinhaber selbst strikt beachten sollte, um Ärger zu vermeiden.

In jedem Fall lohnt es sich, einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung zu beauftragen. Häufig sind nämlich die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und / oder die geltend gemachten Anwaltskosten nach einem zu hohen Streitwert berechnet.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit Abgabe der Unterlassungserklärung ein Leben zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, bestimmte Dinge (wie hier die Veröffentlichung eines Bildes) zu unterlassen. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung sollten Sie selbst für sich demnach sicher sein, dass sämtliche Verstöße ausgeräumt worden sind. Anderenfalls kann es ansonsten relativ leicht passieren, dass aufgrund eines weiterhin bestehenden Verstoßes die Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung selbst eingefordert wird.

9. Ich habe das Bild von meiner Internetseite gelöscht. Reicht das nicht?

Copyright GitterstäbeAnna-Maria Fritze - eRecht24

Jein. Grundsätzlich müssen Sie dafür sorgen, dass Sie das Bild nicht mehr öffentlich zugänglich machen. Nach Ansicht der Gerichte liegt eine "öffentliche Zugänglichmachung" eines Bildes auch schon dann vor, wenn das Bild auf der eigenen Internetseite nicht mehr erscheint, jedoch noch auf dem Server des Betreibers der Internetseite abgelegt ist, also per Direkt-Link noch aufgerufen werden kann. Das ist eine häufige Abmahnfalle.  

Vor allem Blogger sollten an dieser Stelle beachten, dass die Content-Management-Systeme wie beispielsweise Wordpress die Bilder & Fotos zwar aus den Blog-Posts selbst entfernen, allerdings nicht automatisch vom Server löschen, sodass man dieses vor Abgabe der entsprechenden Unterlassungserklärung unbedingt selbst noch erledigen sollte.

Praxis-Tipp: Laden Sie hier unseren Gratis-Ratgeber Bildrechte im Internet herunter.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

10. Ich habe die Unterlassungserklärung abgegeben und soll jetzt auch noch Schadensersatz für zahlen. Wie berechnet sich dieser?

Glühlampenkopfchones und pathdoc - Fotolia.com

Neben den Abmahnkosten, also den Kosten des Abmahn-Anwalts, die dieser für das Verfassen der Abmahnung berechnet, kommen oft noch Schadensersatzforderungen des Fotografen hinzu. Grundsätzlich gibt es im deutschen Recht drei verschiedene Möglichkeiten zur Bestimmung der Höhe des Schadensersatzes. In der Praxis wird der Schadensersatz aber fast ausschließlich nach der so genannten "Lizenzanalogie" bestimmt.

Bei der Berechnung des Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie wird betrachtet, was es den Betreiber der Internetseite gekostet hätte, wenn er für die Verwendung eines Bildes auf dem regulären Wege eine Lizenz erworben hätte. Gerade im Bereich von Bildern finden an dieser Stelle häufig die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto & Marketing (MFM) Anwendung.

Es gibt hier aber leider keine pauschlane Aussagen, was genau der "Klau" eines Fotos im Falle einer Abmahnung konkret kostet. Es kommt darauf an, ob es sich

  • um profesionelle Bilder handelt
  • wie teuer die "normalen" Lizenzen für diese Bilder gewesen wären
  • ob es sich um individuelle Bilder oder stockfotos handelt
  • wie viele Bilder übernommen wurden
  • ob der Urheber korrekt benannt wurde
Schnell-Check „Bilder auf Blogs und Webseiten“
So geht es richtig:
  • Bilder nur mit Zustimmung des Urhebers benutzen
    Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt. Kopieren Sie Bilder & Fotos nicht einfach aus dem Netz. Veröffentlichen Sie die Bilder auch nicht.
  • Bilder nur über seriöse Webseiten und Bilddatenbanken buchen
    Wenn Sie die Nutzungsrechte über Bilderdatenbanken erwerben, müssen Sie sich darauf verlassen können, dass die Betreiber die Fotografen der Bilder auch wirklich um Erlaubnis gefragt haben. Ist das nicht der Fall, kann der Fotograf Sie aufgrund der Bildrechte abmahnen.
  • Auf die richtigen Nutzungsrechte achten
    Wenn Sie die Bildrechte nur für Print erworben haben, dürfen Sie das Foto nicht bei Facebook benutzen.
  • "lizenzfrei" bedeutet nicht "rechtefrei"
    Auch bei lizenzfreien Bildern kann der Fotograf bestimmte Regeln für die Benutzung seiner Bilder festlegen.
  • Namensnennung des Fotografen beachten
    Jeder Fotograf hat ein Recht, als Urheber benannt zu werden. Wichtig: Der Fotograf, nicht die Plattform oder Bildagentur!
Die häufigsten Fallen bei Bildern im Netz:
  • Bilder einfach aus dem Netz kopieren
  • Name des Fotografen nicht nennen
  • Bilder für Bereiche nutzen, für die keine Lizenz erworben wurde
  • Bilder bearbeiten, ohne das Bearbeitungsrecht erworben zu haben
  • Wenn Sie abgemahnt wurden, unterschreiben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung.

 

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Kommentare  
Daniel
+2 # Daniel 11.02.2016, 01:22 Uhr
Hallo E-Recht,

gerne würde ich auf meinem neuen Blog www.popcorn-freaks.de auch über Kinofilme schreiben. Allerdings bin ich doch mehr als skeptisch, ob und wie ich Bilder / Plakate etc. von Filmen und Serien verwenden kann. Dazu würde ich mir bei Ihnen einen ausführlichen Artikel wünschen.

Gruß
Daniel
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F.i.
+3 # F.i. 07.07.2016, 16:03 Uhr
Hallo,
was ist bei der Nutzung als Affiliate von Amazon? Paar tausend Leute bauen große Shops, Nischenseiten etc. In den AGBs von Amazon tritt der Händler die Nutzungsrechte ab und ich übernehme Bildmaterial über die automatische API.

Bei zahlreichen Produkten kann ich ja nicht jeden Händler bzw sogar noch den Hersteller anschreiben!?!

Wie verhält sich das jetzt? Profitieren tut ja am meisten der Händler bzw der Hersteller. Natürlich muss ich zur Vermarktung seiner Produkte, damit ich eine geringe Provision erhalte, auch seine Fotos nutzen.

Was kann man hier machen? Ich glaube es ist ein rein deutsches Problem? Die meisten Affiliates kommen ja aus fernen Ländern.
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Andre
+1 # Andre 13.07.2016, 21:22 Uhr
Hallo,

mich würde die o.g. Angelegenheit mit Amazon ebenfalls interessieren.

Grüße,
Andre
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Dannel
+2 # Dannel 11.08.2016, 15:09 Uhr
Wenn ich jetzt eine Facebook-Fanpage für Bud Spencer erstelle und Bilder von ihm poste...kann das zu Problemen führen? Deswegen habe ich das noch nicht gemacht.
Oder wenn ich ein Bild von ihm nehme und als Text drauf schreibe "Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem wir nicht vertrieben werden"...?
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Pat
+4 # Pat 04.09.2016, 16:15 Uhr
Ich möchte in meinem Blog einige Posts von Stars aus ihren sozialen Kanälen wie Instagram, Twitter oder Facebook einbinden mit der so genannten embed-Funktion per HTML-Code.
Mich würde interessieren wie es da aussieht mit dem Bildrecht.
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Phil
0 # Phil 09.03.2017, 15:33 Uhr
Sehr interessanter Artikel, aber ich frage mich wie trotzdem wie folgendes Problem gehandhabt wird:
Ich habe eine Seite erstellt, auf der automatisch die Instagram Profilbilder angezeigt werden und dies in Originalgröße. Da die Seite immer größer wird, befürchte ich das Abmahnungen von den Instagram-Benutzern kommen werden.
Da die Bilder alle von den Instagram Servern geladen werden und nicht auf meinem Server gespeichert werden (somit werden die Bilder nur angezeigt mittels eines Linkes), wollte ich mal Nachfragen, ob ich für diese angezeigten Bilder eine Abmahnung bekommen kann.
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Christoph
+3 # Christoph 24.04.2017, 13:42 Uhr
Sehr interessanter Artikel. Aber, was hat es in diesem Kontext mit dem Prinzip der kleinen Münze auf sich? Ein Beispiel, ein Blogbetreiber (ich, aber auch viele andere) möchte(n) Android Apps besprechen, idealerweise auch das App Icon einfügen (zum Artikel). Darf man das? Klar, ein Bild ist ein Bild, aber unterliegt dieses Icon automatisch dem Urheberrecht? Oder ermöglicht Google eine Nutzung (oder ist hier der Erschaffer der App die Ansprechperson - vermutlich)? Es wird unmöglich sein, von jedem App Entwickler die Nutzungsrechte zu bekommen. Ich denke vor dieser Frage stehen viele Blogbetreiber.
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Barbara
+3 # Barbara 29.04.2017, 15:01 Uhr
Das hört sich ja alles mega-gefährlich an! ?

Wie steht es denn mit Bilder, die Wikipedia veröffentlicht. Reicht es, wenn ich die entsprechende Internet-Adresse als Quelle nenne?

Kann ich gefahrlos anstelle von Bildern etc. einen Link in meinen Text setzen?

Vielen Dank für eine Antwort
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Grafik
0 # Grafik 13.03.2018, 10:10 Uhr
Ist es auch…habe die Erfahrung gemacht mit einem Bild aus Wikimedia Commons mit einer CC-Lizenz. Das Bild war dort zur freien Benutzung mit Nennung des Autors zum Download gepostet. Haben es auf einer Website genutzt, den Autor mit Namen genannt und trotzdem erst eine unverschämt hohe Rechnung und dann eine anwaltliche Abmahnung erhalten. Es wurde eine fehlende Verlinkung bemängelt! Das hat angeblich irgendwo im Kleingedruckten der englischen Nutzungsbedingungen gestanden…Diese Vorgehensweise würde ich als moderne Wegelagerei bezeichnen. So machte es dieser "User": Erst überall Bilder veröffentlichen, zur freien Nutzung bereitstellen und dann warten, bis irgendeiner einen Fehler macht. Ich weiss, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, aber diese bewusste Irreführung, wie ich es nennen möchte, ist ein nur ein Mittel, um Geld rauszuschlagen. Und das eben von "Nicht-Profi" Fotografen, die sich da gezielt bereichern. Warum nicht direkt die Bilder bei Fotolia, etc. gegen Honorar anbieten? Ich habe meine Schlüsse daraus gezogen und werde keine Bilder mehr aus Wikimedia Commons oder ähnlichen Seiten verwenden.
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Bernd
-1 # Bernd 01.12.2017, 14:17 Uhr
In der Zukunft könnte die Lösung des lästigen Rechte-Problems für Bilder darin liegen, passende Fotos mit Rechten anderer durch DTP-Programme mit künstlicher Intelligenz so zu verändern, dass sie unverklagbar vom Original abweichen, ohne die Kernaussage des Bildes zu verändern. So etwas klingt heute noch seltsam, ich halte das aber bereits in naher Zukunft für möglich.
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RCParaglidingForum
0 # RCParaglidingForum 11.05.2018, 10:24 Uhr
Wie verhält es sich in Zukunft nach der neuen DSGVO?

Das Posten von Fotos auf eigenen Websiten und in Foren? Gerade wenn fremde Personen als "Beiwerk" zu sehen sind?

Reicht es, wenn man auf einem selbst organisierten Event, die Teilnehmer unterschreiben läßt, Fotos zu veröffentlichen?
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Lina
0 # Lina 16.05.2018, 10:02 Uhr
Ja, das würde mich auch sehr interesssieren!
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Bille
+1 # Bille 22.05.2018, 14:09 Uhr
Hallo liebes e-recht-Team, hab schon öfter mal gesucht..

so viele Bilder habt ihr auf eurer Website. Und viel Info über Urheberrechte bei Bildern. So wundere ich mich aber doch sehr, dass nirgendwo, auch nicht im Impressum, eine Bildquelle genannt wird.. Einfach vergessen? Keiner hat's gemerkt?

Sonst aber vielen Dank für Ihre sehr informative Seite!
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Daniel Tutsch
0 # Daniel Tutsch 12.06.2018, 16:57 Uhr
Hallo,
wir verwenden ausschließlich selbst erstelle Bilder/Grafiken. Bald haben wir jedoch ein Jubiläum von dem Fotos gemacht werden und diese auf unsere Website geladen werden. Wie kann man das regeln? Ich kann doch nicht mir das Recht von über 1.000 Besuchern einzeln einholen, geschweige dann im Nachhinein mich bei der Durchsicht an jedes Gesicht erinnern das ich entfernen / unkenntlich machen muss
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Harry
0 # Harry 13.06.2018, 19:39 Uhr
Hallo,
bei Bildern in Texten und Artikeln ist eine Urheber-Angabe ja leicht möglich, aber wie mache ich dies wenn die Bilder für Hintergründen (Fullscreen) oder Gallerie-Thumbnails (im Gallerie-Bild selbst ist natürlich eine Urheber-Angabe möglich) verwendet werden? Hier ist ja dies technisch eigentlich nicht möglich.
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Thomas
0 # Thomas 28.06.2018, 09:04 Uhr
Hallo, wo sind eigentlich Ihre Bildquellen benannt?
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Markus
0 # Markus 28.08.2018, 13:54 Uhr
Hallo liebe erecht Team,
ich habe eine Firma und ebenfalls alle rechte an den bildern die wir nutzen. Nun haben sich zwei meiner "ehemaligen" mit dem gleichen Produkt selbstständig gemacht. Allerdings kopieren diese, ohne eine Anmerkung zu lizenzen die Bilder vom Hersteller. Es wird weder Fotograf genannt noch auf den Hersteller verwiesen.
Ich sehe das natürlich als Konkurrenz an und würde gern dagegen vorgehen.
Wie genau kann ich da auf Unterlassung bestehen? Ich bin ja "rechtlich" nur ein Lizenznehmer der Bilder, weiß aber bestimmt, das die Rechte die Meine Firma hat eben nicht von diesen beiden genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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