Datenschützern war der Facebook Like Button schon lange ein Dorn im Auge. Facebook sammelt über dieses Tool millionenfach Daten ohne Wissen der Nutzer. Der Facebook Like Button, der sich auf Millionen von Webseiten finden lässt, könnte jetzt zu massenhaften Abmahungen bei Webseitenbetreibern führen. Das LG Düsseldorf hat nämlich entschieden, dass diese Funktion gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Was bedeutet dieses Urteil für Seitenbetreiber? Wir haben die 6 wichtigsten Fakten.
Inhaltsverzeichnis
- Warum wird der Facebooks Like-Button abgemahnt?
- Was hat das LG Düsseldorf zum Like-Button entschieden?
- Was müssen Seitenbetreiber jetzt tun?
- Was ist mit der "2-Klick-Lösung"?
- Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie twitter oder Google+?
- Gilt das Urteil für Seiten von Unternehmern und Shops oder auch für private Webseiten?
1. Abmahnung wegen Facebooks Like-Button?
Es gab in der Vergangenheit bereits Abmahnungen wegen des Facebook Like Buttons auf Webseiten. Hintergrund war die Tatsache, dass das Facebook-Plugin Daten der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, ist diese Datenübertragung aber nur mit Zustimmung der Nutzer erlaubt.
Wie fast immer beim Thema Datenschutz war die Aufregung kurz und heftig. Wirklich getan haben aber die wenigsten Seitenbetreiber etwas. Das wird sich nun aber ändern. Es liegt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zu einem dieser Fälle vor.
2. Was hat das LG Düsseldorf zum Facebook Like Button entschieden?
Das LG Düsseldorf (Aktenzeichen12 O 151/15) hat mit Urteil vom 09.03.2016 entschieden, dass die Einbindung derartiger Facebook-Tools, die die Daten der Besucher einer Website ungefragt an Facebook übertragen, nicht erlaubt sind. Hintergrund ist, dass Facebook über Plugins wie den Like Button millionenfach Nutzerdaten von den Besuchern der Webseiten abgreift, die den Like Button eingebunden haben - ohne dass die Nutzer das wissen, ohne dass die Nutzer dem zugestimmt hätten. Und ohne dass die Nutzer überhaupt Mitglied bei Facebook sein müssen.
Aus Datenschutzsicht ist das Urteil also zu begrüßen. Facebook wäre es ohne großen Aufwand möglich, Tools wie die Share Funktion oder Like Button so umzustellen, dass nicht automatisch Nutzerdaten übertragen werden.
Das Urteil sorgt für mehr Datenschutz. Hunderttausende Seitenbetreiber müssen jetzt aufgrund des Facebook Like Buttons aber reagieren. Sichern Sie Ihre Webseite jetzt ab.
3. Was können Seitenbetreiber jetzt tun?
Das bedeutet konkret, dass ein Hinweis in der Datenschutzerklärung auf Funktionen wie den Like Button nicht mehr ausreicht. Hunderttausende Seitenbetreiber müssen jetzt also handeln, wenn sie nicht abgemahnt werden wollen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann:
1. Entfernen Sie die von Facebook zur Verfügung gestellten Page-Plugins sowie Like- und Share-Buttons, die per Plugin eingebunden sind, von Ihrer Seite.
2. Als Agentur oder Webdesigner: Informieren Sie Ihre Kunden über das aktuelle Abmahnrisiko und den Facebook Like Button.
→ Wir stellen allen eRecht24 Agentur-Mitgliedern eine fertige Info-Mail für Ihre Kunden im neuen „Schnellstarterpaket Facebook & Co.“ zur Verfügung.
3. Nutzen Sie Tools, die ähnliche Funktionen bieten, aber keine personenbezogenen Daten übertragen.
→ Wir haben dazu das eRecht24 Safe Sharing Tool entwickelt. Damit können Sie ohne Abmahnrisiko weiterhin Ihre Inhalte auf Facebook & Co. teilen.
4. Alternative: Sie verzichten komplett auf derartige Tools und verlinken lediglich - direkt oder über ein Facebook Symbol - auf Ihrer Facebook-Seite. Nachteil: Es gibt keine Funktionalitäten wie das Anzeigen der shares mehr.
4. Was ist mit der "2-Klick-Lösung" und shariff?
Die von heise entwickelte Lösung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht auf jeden Fall besser, als die Lösung von Facebook. Wir haben diese Lösung aber - im Gegensatz zu Shariff - trotzdem nie empfohlen. Die Unterschied ist der:
- Bei der 2 Klick-Lösung werden genau die selben Daten an Facebook übertragen wie bei dem Facebook Like Button. Eben nur einen Klick später.
- Bei Lösungen und Plugins wie Shariff werden gar keine personenbezogenen Daten übertragen.
Die 2 Klick-Lösung war eher ein aus der Not geborener workaround, um überhaupt noch Facebook-Funktionen anbieten zu können. Datenschutzrechtlich ist die 2 Klick-Lösung meiner Meinung nach aber nicht ausreichend. Die Datenschützer fordern bei der Übertragung personenbezogener Daten eine Einwilligung des Nutzers. Dazu muss man dem Nutzer aber genau erklären können, welche Daten zu welchen Zwecken wo und warum von Facebook gespeichert werden.
All das weiß aber nur Facebook. Und Facebook gibt diese Informationen, die den eigentlichen Wert des Unternehmens ausmachen, natürlich nicht einfach so weiter. Eine wirksame Einwilligung bekommt man so als Seitenbetreiber ohne diese Infomationen aber gar nicht hin.
5. Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie twitter oder Google+?
Das Urteil ist zwar nur zum Facebook Like Button ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen Plugins von Social Media Seiten wie Twitter oder Google+, die personenbezogene Daten übertragen. Auch hier sollten Sie als Seitenbetreiber auf die unter Nr. 2 oder Nr. 3 dargestellten Lösungen ausweichen.
6. Gilt das Urteil für Seiten von Unternehmern und Shops oder auch für private Webseiten?
Hintergrund des Urteils zum Facebook Like Button war eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Alle Webseiten, die nicht ausschließlich privat sind, können also abgemahnt werden:
- alle Online Shops
- alle Seiten von Dienstleistern
- alle Unternehmens-Seiten
- Alle Seiten mit Werbung, Affiliate-Seiten
Aber auch bei privaten Seiten verstoßen die Betreiber gegen Datenschutzrecht, wenn sie den Like-Button über das aktuelle Facebook-Plugin einbinden.
Diese Regelungen nerven sowohl Kunden als auch Betreiber. Absolut sinnlos. Warum machen sich die Gesetzgeber darüber keine Gedanken?
sehr viel... denn ein shopbetreiber möchte ebenso betruf vermeiden sie wie selber. eine speicherung der ip ist seit jeher gang und gebe und hat in erster lnie nix mit datenschutz zu tun.
wenn mit ihren daten eine bestellung getätigt wird, von der sie nix wissen, die sie jedoch bezahlen sollen, dann sind sie über die gespeicherte ip des eigentlichen nutzers sehr dankbar.
die ip anisch hat in erster linie nix mit ihren "intimeren" persönlichen daten zu tun.
ich hoffe dennoch, dass sie die antwort sinngemäß aufgreifen konnten.
Damit sufen Mal wieder Spaß macht.
Denn für mich ist das Internet nicht einfach nur ein riesen Einkaufszentrum.
Wenn das so weiter geht wird es keine wegen Internet geben. Schön das der Mensch mit Nichts zurecht kommt was er erfindet. Fing mit Waffen an ... Geht über zu Vieh Haltung Agrarwirtschaft und jetzt auch noch das Internet. Es wird immer schlimmer Krimineller und Daten Schutz ist für mich schon seit langem kein Thema mehr an dem ich etwas ändern könnte. Eine Schlammschlacht der groß Industrie gegen Hacker und kriminelle. Wenn ihr mich so fragt ist das Internet wahrscheinlich nur noch zu einem gut! Pornos! Somit adios. Ihr Sklaven der neu modernen Gesellschaft merkt nicht Mal wie sehr ihr euch alle verarschen lasst. Nein ihr habt nur Diller Zeichen in denn Augen Und werdet trotzdem in eurem Leben nicht an Amazon Ran kommen.
Natürlich bedeutet das, dass Seitenbetreiber sich jetzt auch Gedanken machen müssen. Aber wenn man ehrlich ist, dass Facebook Nutzerdaten von Millionen Webseitenbesuchern abgreift, selbst wenn diese nicht bei Facebook eingeloggt sind oder nicht mal Mitglied bei Facebook sind, geht irgendwie schon zu weit. Es war vorher einfach nur bequem, die Plugins von Facebook einzubinden. Das Argument "bequem" ändert aber nichts an der Rechtslage.
Und nochwas - wenn eine IP personenbeziehbar ist, müsste auch ein zugelassener PKW personenbeziehbar sein - dabei kann dich nur der Halter, nicht der Fahrer, bei einem PKW durch die Behörden sowie die IP nur der Anschlussinhaber, nicht der Benutzer, durch Behörden ermittelt werden - kein Facebook oder anderes kommerzielles Unternehmen kann m.E. anhand der IP den Anschlussinhaber ermitteln.
Hat hat das LG denn kein Gutachter hinzugezogen?
Die IP kann aber dem Facebook-Konto zugeordnet werden. Und somit bekommt Facebook die Möglichkeit der direkten Werbevermarktung. In der Regel gibt man ja bei Facebook seine Realdaten an, die von Facebook genutzt werden kann.
Werbebanner & Co. dagegen können nur unpersonalisierte Werbung anzeigen, hat also keinen direkten Bezug zur Anschrift des Nutzers (indirekte Werbevermarkung). Allerdings könnte man jetzt auf Geolokalisierung abzielen, was dann dazu führen könnte dass das hier erwähnte Urteil eines Tages durchaus auch auf Werbebanner & Co. ausgedehnt werden könnte.
ist doch gar kein Plug-In, sondern nur ein Link. Der übrigens auch oben in der Browserzeile ..... ;)
Das Gleiche passiert auf meiner Webseite. Dort habe ich die Like-Buttons an den Produkten. Wenn ich eingeloggt bin, kann ich zwar "gefällt mir" drücken, muss aber in einem weiteren Schritt mein Like bestätigen, erst dann wird auf FB gepostet.
Was bedeutet das konkret? Rechtssicherheit in Ihrem Sinne?
Zur Info: Miet-Shop bei Strato, ich gehe davon aus, dass dort alles mit rechten Dingen zugeht ;-)
SEHR hilfreiche Antwort :)
Die Zahlen dahinter, vermute ich mal, werden via API abgefragt und senden somit keine Client Daten an Facebook, Google, ...
(oder die gleicht einer manuell ab, was ich aber weniger glaube ;-)
Bitte nicht mit technischem Halbwissen solche wichtigen Sachen wie Datenschutz verharmlosen.
Merken: Bei Datenschutz geht es um mehr als dusselige OnlineShops und Kaufverhalten.
1.) die staatliche Datenkrake, die in boshafter Absicht sämtliche Internet-Verbindungen des Landes über nur eine zentrale Vermittlungsstelle in Frankfurt laufen ließ, nun zwar aus technischen Gründen um eine zweite nicht herum kam, aber eben diese beiden Knoten zum beliebigen und UNBEFUGTEN Abgreifen sämtlicher persönlicher Daten mißbraucht, worüber leider (fast) niemand spricht und
2.) das schlicht als kriminell zu verurteilende Unwesen der von einer rechtlosen Unrechtsjustiz begeistert bestätigte Abmahnverbrechen, dessen skrupellose, durch und durch verdorbene Berufsverbrecher stets auf der Suche nach neuen Geldquellen sind und dadurch erst einen Irrsinn nach dem anderen auf den Weg bringen, wobei es überhaupt nicht um eine vielleicht nötige Sache geht, sondern nur um weiteren Verbrechenslohn, der möglichst einfach eintreibbar sein soll - weshalb dann eben auch der staatliche Datenmißbrauch "übersehen" wird, ebenso wie die Internet-Kriminalität, die über ausländische Server stattfindet - aber daran kann die Abmahn-Mafia eben nicht verdienen...
DaAnke und Gruß
Müssen die auch raus?
Übrigens:
1) im Gegensatz etwas zu ... Gegensatz etwa zu
und
2) bieten, ober keine ... bieten, aber keine (als Bayer ist der Fehler verziehen) ;o)
Ja diesen Teil habe ich in meiner Datenschutzerklärung aber wie gesagt die Daten werden ja übermittelt und gespeichert bevor der Besucher von mir informiert wird.
Dürfte man die IP speichern um sich gegen Hackangriff abzusichern? Also man speichert die IP und wenn jemand auffällige Anfragen stellt, geht man da gegen vor andernfalls wird es wieder gelöscht?
Genau da sind wir bei dem Problem. Man darf die IP eigentlich nicht speichern. Und damit hat man keine Möglichkeit sich aktiv gegen Angreifer zur Wehr zu setzen. Und wenn man sie speichert muss man die Besucher informieren. Aber wenn man sie informiert ist die IP bereits gespeichert, der Besucher kann also nicht mehr wiedersprechen. In Foren ist das etwas anderes, da kann man in den Benutzerbestimmungen darauf hinweisen dass die Speicherung der IP erforderlich ist.
zitiere Karl:
Bei meinem Hoster kann ich das. Ich kann entscheiden ob ich die ganze IP speichern oder sie anonymisieren möchte.
In PIWIK & Co. liese sich das aber auch so programmieren dass nur "127.0.0.1" zu sehen ist. Aber es weiss nicht jeder wie das geht.
Technisch ist das klar, nur hat das Gericht mal wieder keine Ahnung von Technik:
1.) Wenn ein Nutzer bei der Einwahl ins Internet dynamisch eine IP-Adresse zugewiesen bekommt (das ist fast immer so, solange man nicht gegen Aufpreis eine statische IP bestellt), dann hat er bei der nächsten Einwahl eine andere IP-Adresse. Auch wenn er sich zu Hause per DSL einwählt, dann rüber geht ins Cafe zum Hotspot und danach im Zug mobil, hat der gleiche Nutzer hier verschiedene IP-Adressen.
2.) Eine IP-Adresse ist (außer die Ausnahme statisch vergeben) andersherum ebenfalls nicht nutzerbezogen: Wenn Nutzer 1 sich auswählt, bekommt Nutzer 2 später die vorige IP von Nutzer 1 dynamisch neu zugewiesen. Gleiche IP-Adresse, verschiedene Personen.
3.) Und dann gibt es häufiger auch noch den Fall, dass Router/Proxies/andere Systeme mit Cache unter einer IP Daten abrufen und die dann intern an mehrere Nutzer verteilen (nicht nur bei der IP-Anonymisierung, sondern z.B. auch einfach aus Geschwindigkeits-/Kostengründen oder zum Angriffsschutz nach außen). Damit ist dann sogar bei zwei Seitenaufrufen von der gleichen IP zum gleichen Zeitpunkt nicht eindeutig, ob es der gleiche Nutzer ist.
Fazit:
Nur in Ausnahmefällen ist eine IP personenbezogen, und zwar auch nur wenn sie bewusst so bestellt wird. Da man beim Aufzeichnen von IP-Adressen aber nicht weiss welche statisch sind, weiss man nichts. Die Chance das bei zwei Aufrufen von der gleichen IP in 30 Sekunden diese Aufrufe auch vom gleichen Nutzer kommen sind zwar hoch, aber wie oben unter 3.) erläutert und bei 2.) (da man nie weiss, ob die IP jetzt gerade von Nutzer 1 zu Nutzer 2 gewechselt hat) ist das NICHT eindeutig personenbezogen sondern nur eine Vermutung.
Ebenso können wie unter 1.) gezeigt zwei Aufrufe mit verschiedenen IP-Adressen durchaus vom gleichen Nutzer kommen.
Nur Cookies kann man immerhin auf ein Gerät zuordnen - das allerdings kann jeder Nutzer im Browser abschalten. Wenn man zu doof oder zu faul ist, sich damit auseinander zu setzen, ist das eine andere Geschichte.
Wie kommt es dass bei Filesharing-Abmahnungen die Person des Anschlussinhabers anhand der IP-Adresse (egal ob statisch oder dynamisch) ermittelt werden kann?
Weil man über die Provider natürlich auflösen kann, welche IP wann welchem Anschluss zugeordnet wurde. Nicht immer fehlerfrei, aber in 99% der Fälle schon.
Nur wegen "hat das Gericht mal wieder keine Ahnung von Technik..."
Ach, und was ist nochmal der Unterschied zwischen einem KFZ Halter und dem Fahrer eines Wagens? Warum fragt die Behörde denn den Halter eines "Geblitzten" PKWs, ob er es wirklich war (trotz Bild) und verurteilt nicht gleich den Halter? Ein Anschlussinhaber automatisch der, der eine Tat begangen haben muss. Für mich nur ein Beleg, dass die Rechtsprechung noch nicht dort ist, wo man beim KFZ schon lange ist. Bei uns in der Firma surfen 30 Mitarbeiter mit 60 Endgeräten mit der gleichen statischen Telekom IP. In einem bundesdeutschen Durschnittshaushalt surfen auch mehr als 1 Person mit einer IP - was daran ist bitte personenbezogen.... das Gericht muss ja keine Ahnung haben, sie sollten sich halt einen fähigen Gutachter dazu holen - dass scheint leider versäumt worden zu sein.
Bei dieser Gelegenheit gleich noch ein Lob an Sie, Herr Siebert, für die immer sehr leicht verständlichen Hinweise. Echt super, kein unverständliches Juristendeutsch sondern immer sehr menschlich geschrieben. Vielen Dank!
M.E. können auch derartige Pixel davon betroffen sein. Sobald bereits mit dem Aufruf einer Webseite von Webseitenbetreiber und -besuchern nicht kontrollierbare Daten an fremde Seiten (z.B. soziale Netzwerke) übertragen werden könnte dieses Urteil auch bei den Pixeln greifen. Nicht greifen dürfte das Urteil m.E. bei solchen Pixeln die lediglich die Seitenzugriffe zählen und dabei einen Zähler (counter) erhöhen ohne sonst irgendwelche Daten zu erheben.
Gruß, René
Gruß, René
wie verhält es sich denn mit den sehr beliebten Sharing Buttons von AddThis? Sind diese ebenfalls betroffen ?
Gruß
Simon
Um noch sicherer zu gehen könnte man beim Link das nofollow-Attribut setzen, damit erfahren Google und Facebook nicht mehr dass auf der Homepage ein Facebook-Link (Backlink) sitzt.
Mal im ernst ohne die Plugins ist es ziemlich doof weil man es niemals einbruchsicher und schön darstellen kann.
Und meines Erachtens wer nicht will soll nicht klicken...da sammelt Google deutlich mehr Daten ^^ und wer nicht erfasst werden will soll entweder die Firewall so konfigurieren, dass er inkognito im Netz ist oder soll so Sachen wie Thor benutzen. Was im übrigen nicht ganz legal ist.
Es geht darum, dass die regulären Facebook Buttons die IP Adresse des Besuchers übermitteln noch bevor überhaupt geklickt wird. Das kann mit Buttons umgangen werden welche nur nur aus einem statischen Link bestehen und die auf das Share Script des jeweiligen Netzwerks verweisen.
Bei Facebook ist es z.b.
http://www.facebook.com/sharer.php?u=https://www.mashshare.net/
Für Twitter:
https://twitter.com/intent/tweet?text=Mashable+inspired+Share+Buttons+-+Rich+expandable&url;=http://bit.ly/1RxYtsJ&via;=Mashshare
Wer WordPress verwendet kann Plugins nutzen, die die Share Buttons datenschutzkonform und statisch einbinden, ähnlich wie hier auf der e-recht24 Seite. z.b. https://wordpress.org/plugins/mashsharer/
(von deren Webseite habe ich den o.a. Code der Buttons für demonstrationszwecke kopiert)
Google speichert selbst auch allen Scheiß. selbst veraltete Daten die nicht mehr Aktuell sind finde ich heute noch im Netz über die Namen suche. Ursprünglich war das Internet von der Army und wurde uns Normalbürgern zu Verfügung gestellt ... Nachtigall ich hör dir trapsen .. So wird doch ohne hin jeder überwacht der Online aktive ist und sein Verhalten ausgelesen ob mit oder ohne Sozial Buttons.. Wer etwas klickt weiß doch das er/sie damit etwas von sich selbst erzählt denn er/sie teilt es ja auch freiwillig mit anderen. Ich denke auch das dies Absicht ist von einer Art Maffia genauso wie ich sehr Stark vermute das Anti Vieren Software Hersteller Hacker beauftragen Vieren in Umlauf zu bringen um ihr Schutzprogramme zu verkaufen.
Danke für den Artikel
"ohne großen Aufwand" will mir dann irgendwie nicht einleuchten - da ich aus dem Bereich "Programmierung" kommen, würde mich die einfache Lösung interessieren.
Beim Heise-Shariff-Projekt wird das Server-Intern gemacht. D.h. dass bei der Abfrage des Like-Counters die IP-Adresse des Servers gesendet wird. Der Programmieraufwand ist natürlich hoch. Die meisten Anwender dürften den Code vom Shariff-Projekt nicht verstehen. Eine einfache Lösung dafür kenne ich nicht.
Zum eRecht24 Mitgliederbereich
nur noch Sch....in Deutschland
So gesehen ja. Zumindest müssten die Seitenbesucher eigentlich zustimmen. Denn bei Retargeting werden ebenfalls Nutzerdaten erfasst ohne den Besucher zu fragen ob ihm das recht ist. Aber das liese sich ändern indem man nur über Werbeseiten leitet ohne dass Nutzerdaten erfasst werden.
http://www.facebook.com/sharer.php?u=https://www.facebook.com/xfbseite
(xfbseite ist hier nur ein Platzhalter für den Namen der Facebook-Seite)
Da besteht keine Gefahr. Bei diesem Urteil geht es ja im Kern darum dass bereits beim Aufruf einer Webseite, welche die Plug-Ins enthält, Daten an andere Server übertragen werden. Genaugenommen trifft das eigentlich auch auf Retargeting & Co. zu. Aber bei Deinen einfachen Links trifft das nicht zu.
Ist das nach aktueller Rechtslage immer noch abmahnsicher?
a) noch nicht rechtswirksam ist
b) Einspruch anhängig ist
c) eine zusätzliche Entscheidung des EUGH ansteht
d) es letztlich mehr um Wettbewerbsnachteile geht als um Datenschutz
e) es zunächst einmal einen deutlich gewerblichen Touch hat und nicht kommerzielle Websites eigentlich erstmal nicht betroffen sind, sondern nur Kläger und Beklagter
und gerade trotzdem die Kanzleien hier einen Hype und eine Panik verbreiten, die schon sehr seltsam anmutet.
Wie gesagt: Das Urteil ist noch NICHT rechtswirksam!!!
Wir reden alsio über ungelegte Eier...!!
zudem kann man vieles in der Urteilsbegründung auch ganz anders sehen - und das wird so manches andere Gericht auch tun, da ein LG Urteil kein Grundsatzurteil ist sondern erstmal die Beteiligten Parteien betrifft.
Normalerweise ist die Abmahnungsabzocke auch total schwachsinnig aber bei Facebook Google und co durchaus angebracht , warum bidet man so einen schwachsinn überhaupt in Webseiten ein ? das braucht kein Mensch
Das ganze ist doch eher ein Schutz für die Abmahnindustrie.
Denn diese mahnen die Verbraucher ab, weil ja auch Webseitenbetreiber als Verbraucher im Netz unterwegs sind.
Und ich dachte schon - etwas "normales" wird neu - aber nö.
Dann habe ich auch weiterhin keine Lust auf ein Business made in germany.
Die Krux ist ja, mann (frau) will ja in Deutschland was machen - aber naja.
@anwalt
Wird meine IP hier gespeichert?
Und wer garantiert mir das?
Nutzen sie dafür einfach unser safe sharing tool:
https://www.e-recht24.de/erecht24-safe-sharing.html
Ich wundere mich, was das LG Neues hervorgebracht hat, leider sehe ich aber bei den "wichtigsten Fakten" nichtmal einen Link zum Urteil - und erkenne dann an den Kommentaren, dass es sich um einen alten Artikel handelt. Clickbaiting???
Andererseits können wir ja nun auch nicht alle Überschriften nach ein paar Wochen ändern in "Nicht mehr ganz so aktuelles Urteil". Zumal die Thematik für geschätzt 90% aller Seitenbetreiber weiterhin neu sein dürfte.
Wir werden aber das Datum der Veröffentlichung im Text ergänzen.
(Das 'alte' Urteil war mir nämlich durchaus bekannt, deswegen stutze ich...)
Das kann nicht sein, ein gutes CMS sollte sowas in der Datenbank speichern. Über die Änderungen der Template-Dateien kann das dann ohne Probleme ergänzt werden.
Oder hat schon mal jemand die Abschaffung der Handys gefordert?
3. Was können Seitenbetreiber jetzt tun?
Das sagt sich so leicht, klar. Aber sobald jemand das gerät einschaltet, hat Windows / Google die ersten Tentakel ausgestreckt. Dann kommen die Browser, die ebenfalls ihre fühle nach euren wertvollen Daten ausstrecken.
Da helfen alle Gesetze nicht. Wer sich im Internet bewegt, wird verfolgt. Sei es Facebook, oder das kleine Fachgeschäft mit seiner Familienhomepage.
Schutz der Daten ist wichtig. Aber irgendwann muss auch mal gut sein. Ernsthaft. Facebook buttons (und die anderer Social Media) sind für Gewerbetreibende immer ein gutes Werbemittel gewesen.
Am witzigsten sind immer Jene, die laut "DATENKRAKE" schreien und dann apps wie Whatsapp benutzen. Lach mich weg.
ich nutze Ihren Impressumsgenerator seit der ersten Stunde und beobachte die Tätigkeiten und auch Ihre Recherche.
Das Urteil ist grundsätzlich zu begrüßen, da die Thematik der Datenverarbeitung seitens Konzernen bzw. deren Tochterunternehmen damit nicht ganz unter dem Teppich verschwindet.
Doch man muss zugeben, das diese Gesetzesindustrie, also das produzieren ständig NEUER Gesetze das Rechtssystem als solches ad absurdum führt.
Kein #WhatAboutism:
@googlefonts bildet ein exaktes Benutzerprofil ab, ohne das der Webseitenbetreiber dazu eine Möglichkeit hat, dies zu unterbinden, außer diesen Service nicht zu nutzen.
Die Technologie, also über zentralisierte Server redundant ("ausfallsicher") Schrifttypen zur Verfügung zu stellen oder auch Bootstrap JavaBibliotheken zeigt, das wir eher ein Umdenken brauchen, statt Ihren Kollegen die Taschen zu füllen mit irgendwann nicht mehr einhaltbaren Gesetzen.
Die Thematik der Strategien der Abmahnanwälte, welche pauschal schlicht den Paragraphendschungel nutzen, um damit Geld zu verdienen ist ein pervertiertes "Rechtsverständnis".
Ich gebe zu, ich bin kein Jurist, doch mit meinen Vorstellungen von Rechtschaffenheit hat das alles nichts mehr zu tun.
Ansonsten begrüße ich Ihren Einsatz.. seit Jahren unermüdlich rechtzeitig diese Änderungen bekannt zu geben und mit Handlungsempfehlungen zu bestücken, damit der bereits verunsicherte Online-Händler nicht noch Jura studieren muss.
Insgesamt wünschte ich mir jedoch auch mehr Sicherheit gegenüber / vor Ihren fiesen Kollegen.
Mit den besten Grüßen
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6843-google-analytics-datenschutz-rechtskonform-nutzen.html
Ist das Urteil denn jetzt rechtskräftig? Revision war doch zugelassen, oder?
Wenn ich auf meiner Homepage (also Künstler) einen Button für "Gefällt mir" bei Facebook habe, reicht das bereits aus, um abgemahnt zu werden?!
Obwohl man sich nach dem Klick auf den Button ja noch bei Facebook anmelden muss, wenn man nicht bereits angemeldet ist?
Und mal ehrlich - das geht hier nun an die Aufreger hier: Es ist doch nun nicht wirklich neu, das die Bereisteller sozialer Netzwerke, persönliche Daten saugen und weiter verwenden ... das ist ein Wissen, das geflissentlich von vielen Internetverwendern ignoriert wird. Die Grauzonendebatte über Datenschutz und Datensicherheit liegt ja nicht gerade neu auf dem Teller. Und in dem Moment, wo sie durch ein Urteil wieder mehr ins Licht gerät, gerät auch für den sich überfordert fühlenenden Benutzer die eigene ignorierende Verhaltensweise ins Licht. --- Aber es ist nicht er, der Transparenz und Vereinfachung zu sorgen hat. Das ist in meinen Augen ohnehin Facebook&Schweinebande.;
Vielleicht hat ja darauf jemand eine Antwort, würde mich riesig darüber freuen.