Der Disclaimer: Ein modernes Märchen?

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Eine von Webmastern immer wieder aufgeworfene Frage ist die nach der Haftung für die Inhalte der verlinkten Webseiten. Juristen ist es beim gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung und der Diskussion in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht möglich, darauf eine verbindliche Auskunft zu erteilen. Webmaster versuchen daher, einer Haftung mit Hilfe sogenannter Disclaimer zu begegnen.

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Sie distanzieren sich mittels eines Hinweises von der Haftung für verlinkte Inhalte. Gängige Disclaimer, wie sie im Internet anzutreffen sind, lauten z.B.:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Die Formulierung vieler Disclaimer nimmt Bezug auf ein Urteil des LG Hamburg aus dem Jahre 1998. Der entscheidende Abschnitt des Urteils lautet: "Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung."

Das LG Hamburg bejahte in diesem Verfahren gerade eine Haftung des Linkenden für persönlichkeitsrechtsverletzende Aussagen auf den verlinkten Webseiten. Eine allgemein gehaltene Aussage, die jegliche Haftung hinsichtlich anderer Webseiten ausschließen sollte, wurde nicht als haftungsausschließend beurteilt! Aus dem Urteil des LG Hamburg folgt also gerade nicht, dass man sich mittels der Anbringung eines Disclaimers hinreichend von fremden Inhalten distanziert. Erforderlich wäre eine eindeutige Distanzierungsaussage oder zumindest eine Neutralität den verlinkten Inhalten gegenüber, wenn ein Meinungsstand dokumentiert werden soll.

Zum Teil wird sogar die Auffassung vertreten, die Anbringung eines Disclaimers sei kontraproduktiv, weil Gerichte der Auffassung sein könnten, der Disclaimer deute darauf hin, dass sich der Webmaster bewusst war, seine Links könnten zu rechtswidrigen Inhalten führen. Nur wer ein schlechtes Gewissen habe, denke an einen Haftungsausschluss. Diese Gefahr schätze ich allerdings eher als gering ein, dürfte einem Richter doch zu vermitteln sein, dass das Anbringen des Disclaimers nur aus einer "Selbst wenn es nichts nützt, kann es zumindest nichts schaden" Laune heraus erfolgt ist. Anders lässt sich die weite Verbreitung der Disclaimer auch kaum erklären. Ohne den Sinn und Erfolg eines pauschalen Haftungsausschlusses zu hinterfragen, übernehmen Webmaster die Disclaimer, die sie auf anderen Webseiten vorfinden. Falls es dazu noch eines Beweises bedarf, sollte man sich das Aktenzeichen einmal anschauen: 312 O 85/98 und die Entscheidung vom Jahr 1998 ins Jahr 1999 verlegen. Gibt man das veränderte Aktenzeichen 312 O 85/99 bei Google ein, erhält man über 2000 Disclaimer mit dem falschen Aktenzeichen. Auch die Eingabe einer Null statt dem O bringt mehrere tausend falsch geschriebene Disclaimer zu Tage.

Einen Disclaimer enthält auch die Webseite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, den andere Anbieter ausdrücklich übernehmen dürfen (http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/impress.htm#links). Es findet sich jedoch folgender Warnhinweis: "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir aufgrund der weitgehend unklaren Rechtslage hinsichtlich der Verantwortlichkeit für links keine Garantie dafür übernehmen können, dass ein Anbieter sich durch die Aufnahme unseres Disclaimers in sein Angebot wirksam von der Verantwortung für Inhalte Dritter, auf die aus dem eigenen Angebot links gesetzt werden, freizeichnen kann." Die Warnung ist nach dem Gesagten auch mehr als berechtigt. Wer zu verstehen gibt, dass er sich mit den über einen Link zugänglich gemachten Inhalten identifiziert und diese für zustimmenswert hält, hat rechtlich dafür einzustehen. Eine pauschale Erklärung kann ihn von der Haftung nicht befreien, ist Ausdruck eines naiven Wunschgedankens und darüber hinaus ein höchst widersprüchliches Verhalten. Wenn jemand einen Link auf einen anderen Anbieter setzt, tut er dies in aller Regel, weil ihm die andere Webseite gefällt und er Besucher auf diese aufmerksam machen will. Eine andere Webseite mittels einen Links zu empfehlen, andererseits sich von ihren Inhalten zu distanzieren, erscheint mir äußerst inkonsequent.

Was also ist Webmastern zu raten? Am sichersten ist es, nur Links auf Webseiten zu setzen, deren Inhalt man kennt, und die verlinkten Webseiten gelegentlich auf Änderungen zu überprüfen. Einige andere Webseiten, die sich mit der Problematik auseinandersetzen, weisen darauf hin, dass der Linkende für nachträgliche Änderungen auf der fremden Seite grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden kann und ihn eine Nachforschungspflicht nicht trifft. Dieser Aussage ist allerdings mit Vorsicht zu begegnen. Das hat zumindest das OLG München schon anders gesehen und von einer Internet-Verkehrssicherungspflicht des Linksetzenden gesprochen. Er gehe bewusst das Risiko ein, dass die Verweisungsseite später geändert wird und ihm sei auch das Problem späterer Änderungen der Seite, auf welche verwiesen wird, bekannt. Das Urteil wird in der rechtswissenschaftlichen Diskussion zwar überwiegend für unzutreffend gehalten, doch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft zu weiteren ähnlich lautenden Urteilen kommen kann. Eine gelegentliche Überprüfung der gelinkten Seiten kann daher nicht schaden und bringt darüber hinaus auch den Vorteil mit sich, dass man nicht mehr funktionierende Links schnell entdeckt. Ein bloßer Hinweis darauf, dass sich die Inhalte der verlinkten Webseiten nach dem Setzen des Links geändert haben könnten und man darauf keinerlei Einfluss hat, kann jedenfalls die eigene Verantwortlichkeit nicht ausschließen.

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Sofern man Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten erhält, sollte man den Link auf jeden Fall entfernen.

Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob man nur für die Inhalte der unmittelbar verlinkten Webseite haftet und auch für rechtswidrige Inhalte, die erst über weitere Links zu erreichen sind, also man z.B. die Startseite eines Angebots verlinkt und sich die rechtswidrigen Inhalte auf einer Unterseite befinden. Soweit nicht nur pro-forma Webseiten vor die rechtswidrigen Inhalte vorgeschaltet sind, sollte hier eine Haftung in aller Regel ausgeschlossen sein. Anderslautende Urteile machen es aber auch hier wieder schwer, verbindliche Aussagen zu treffen.

Zusammenfassend also der Rat, sich die verlinkten Webseiten genau anzusehen und gelegentlich zu überprüfen.

Autor: Dr. jur. Stephan A. Ott
www.linksandlaw.de Vertiefende Hinweise zum Thema "Haftung für Links" insbesondere im Hinblick auf urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen finden Sie in der Promotion von Dr. Stephan A. Ott unter folgender Adresse:
www.linksandlaw.com/ownpublications-zsfgpromotion.htm

Muster-Disclaimer von eRecht24.de

eRecht24.de stellt Ihnen einen Muster-Disclaimer für die Übernahme auf Ihre eigene Website zur Verfügung.

Der Disclaimer ist nach Auffassung von eRecht24.de geeignet, auf die Verantwortung des jeweiligen Seitenbetreibers hinzuweisen. Zudem enthält er klarstellende Aussagen zum Urheberrecht. Hierdurch können Sie der oft gehörten Ausrede "Ich wusste ja nicht, dass ich Ihre Inhalte nicht übernehmen darf" entgegentreten.

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Kommentare  
Frank Spade
0 # Frank Spade 30.04.2020, 13:15 Uhr
Es wäre noch hilfreicher, wenn Links im Text wie dieser:
http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/impress.htm#links
korrekt wären und als Link klickbar wären.
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Frank Spade
0 # Frank Spade 30.04.2020, 11:56 Uhr
Danke für die Aufklärung, aber sie überzeugt nicht ganz, weil der Autor offensichtlich seinen eigenen Rat nicht befolgt und externe Links überprüft. Der zitierte Link:
http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/impress.htm#links
funktioniert schon länger nicht mehr! ;-)
Der entsprechende Hinweis ist jetzt auf dieser Seite zu erreichen (allerdings ohne Anker-Tag):
https://www.datenschutz-berlin.de/disclaimer/
WordPress bietet Plugins, die automatisch alle Links kontrollieren und melden ...
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